Rückübertragung von Rentenpunkten

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
karlhoya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückübertragung von Rentenpunkten

Zu meinem Problem: Ich hatte 1975 geheiratet, wurde 1996 geschieden und es wurden über den Versorgungsausgleich Rentenpunkte auf meine Ex Frau übertragen. Diese ist nun im März im Alter von 65 Jahren verstorben. Lt. ihrer Aussage bekam sie in den letzten Jahren Pflegegeld. Dies wird mMn aber aus der Pflegeversicherung gezahlt. Da sie in den letzten 20 Jahren nicht gearbeitet hat, kann sie meiner Meinung nach auch nicht mit Abschlag früher in die Rente gegangen sein. Ich hatte jetzt einen Antrag bei der RV Bund gestellt und um Rückübertragung der Rentenpunkte gebeten, bzw. um Prüfung gebeten. Jetzt kam die Ablehnung. Die Begründung ist, das die Bezugsdauer der Rente bei meiner Ex Frau über der Grenze von 36 Monaten lag. Meine Frage: Kann ich als Privatperson bei der RV Auskunft über die Rentenzeit meiner Ex Frau erhalten, oder brauche ich dafür einen Anwalt. Im Netz habe ich aber auch gelesen, das es auch Fälle gibt, wo über die 36 Monate hinaus eine Rückübertragung möglich war. Ich habe jetzt erstmal vorsorglich Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt, um Fristen zu wahren. Vielleicht hat ja jemand irgendwelche Infos, wie ich mich verhalten sollte.

Desweiteren gibt es lt. einer bundesweit tätigen Anwaltskanzlei die Möglichkeit den Versorgungsausgleich über das Familiengericht rückgängig zu machen, falls die Scheidung vor 2000 erfolgte. Hat dazu vielleicht jemand entsprechende Erfahrungen. Vielen Dank schon einmal für hoffentlich eingehende Antworten.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ein Anwalt bekommt auch nicht mehr Auskünfte als Du. Letztlich muss ein ablehnender Bescheid nachvollziehbar, also kontrollierbar, sein. Ganz sicherlich hast Du keinen Anspruch auf den vollständigen Rentenverlauf der Exfrau. Wohl aber m.E. einen Anspruch auf eine Darlegung dahingehend, wann in den letzten fünf Jahren Beiträge eingezahlt worden sind.

Im übrigen würde ich mich nicht unbedingt auf die aus dem www erlangten Kenntnisse verlassen. Wir haben hier das Regel/Ausnahmeprinzip. Ich vermag nicht zu erkennen, dass bei Dir Ausnahmen vorliegen. Die Rückgängigmachung des VA wäre dann vielleicht möglich, wenn bei Dir durch Ereignisse, die den seinerzeit durchgeführten Ausgleich grob unbillig machen würden (Härtefall bei Dir). Dasselbe gilt für die Rückübertragung.

Ich würde mich auf die Überprüfung der Rentenanwartschaften, die in den letzten 5 Jahren vor der Verrentung entstanden sind oder entstanden sein sollen, konzentrieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.203 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.