Hallo,
folgende Eckdaten:
Bewilligung Teilerwerbsminderungsrente Anfang August 2026 rückwirkend zum 01.10.2025. Seit Mitte Juli 2026 Bezug von Krankengeld.
Die Krankenkasse kürzt das Krankengeld, obwohl die Rente rückwirkend bewilligt wurde und beruft sich auf das Bescheiddatum von August 2026 und nicht auf den Rentenbeginn. Laut Krankenkasse ist mir die Rente erst mit Bescheiddatum zugesprochen worden.
Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?
LG
Rückwirkend bewilligte Teilerwerbsminderungsrente/Krankengeld
14. September 2026
Thema abonnieren
Frage vom 14. September 2026 | 16:04
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend bewilligte Teilerwerbsminderungsrente/Krankengeld
#1
Antwort vom 14. September 2026 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (41178 Beiträge, 6641x hilfreich)
Die grundsätzliche Kürzung/Verrechnung dürfte wohl nach § 50 SGB V korrekt sein.
Und was genau schreibt die KK? Und welche Rechtsgrundlage nennt die KK ?Zitat :Laut Krankenkasse ist mir die Rente erst mit Bescheiddatum zugesprochen worden.
#2
Antwort vom 14. September 2026 | 23:16
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
bislang wurde es mir nur mündlich mitgeteilt.
Allerdings ist die Arbeitsunfähigkeit ja erst nach Bewilligung der Teilerwerbsminderungsrente eingetreten. Dann darf nicht gekürzt werden.
LG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. September 2026 | 11:45
Von
Status: Unbeschreiblich (41178 Beiträge, 6641x hilfreich)
Du solltest auf den schriftlichen Bescheid der KK warten. Dieser Bescheid enthält Zahlen, Daten und §§/Rechtsgrundlagen.Zitat :Wie soll ich mich verhalten?
Das kann man prüfen oder lässt nachprüfen...oder fragt hier noch mal nach.
Sollte der Bescheid tatsächlich nicht korrekt sein,---> hat man 1 Monat Zeit, bei der KK schriftlich Widerspruch gegen diesen Bescheid zu erheben.
Wo steht das so für deinen Fall?Zitat :Dann darf nicht gekürzt werden.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.353
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten