Rückwirkend bewilligte Teilerwerbsminderungsrente/Krankengeld

14. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
DRILLIS
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend bewilligte Teilerwerbsminderungsrente/Krankengeld

Hallo,

folgende Eckdaten:

Bewilligung Teilerwerbsminderungsrente Anfang August 2026 rückwirkend zum 01.10.2025. Seit Mitte Juli 2026 Bezug von Krankengeld.

Die Krankenkasse kürzt das Krankengeld, obwohl die Rente rückwirkend bewilligt wurde und beruft sich auf das Bescheiddatum von August 2026 und nicht auf den Rentenbeginn. Laut Krankenkasse ist mir die Rente erst mit Bescheiddatum zugesprochen worden.

Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

LG




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41178 Beiträge, 6641x hilfreich)

Die grundsätzliche Kürzung/Verrechnung dürfte wohl nach § 50 SGB V korrekt sein.

Zitat (von DRILLIS):
Laut Krankenkasse ist mir die Rente erst mit Bescheiddatum zugesprochen worden.
Und was genau schreibt die KK? Und welche Rechtsgrundlage nennt die KK ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
DRILLIS
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bislang wurde es mir nur mündlich mitgeteilt.

Allerdings ist die Arbeitsunfähigkeit ja erst nach Bewilligung der Teilerwerbsminderungsrente eingetreten. Dann darf nicht gekürzt werden.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41178 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von DRILLIS):
Wie soll ich mich verhalten?
Du solltest auf den schriftlichen Bescheid der KK warten. Dieser Bescheid enthält Zahlen, Daten und §§/Rechtsgrundlagen.
Das kann man prüfen oder lässt nachprüfen...oder fragt hier noch mal nach.
Sollte der Bescheid tatsächlich nicht korrekt sein,---> hat man 1 Monat Zeit, bei der KK schriftlich Widerspruch gegen diesen Bescheid zu erheben.

Zitat (von DRILLIS):
Dann darf nicht gekürzt werden.
Wo steht das so für deinen Fall?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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