Ich hätte da mal eine Frage:
Jemand bezieht Hartz4. Wohnung wird vom Amt bezahlt. Nun verbringt derjenige von den letzten 9 Monaten 6 Monate im Ausland, ohne dem Amt Bescheid zu geben. Bezüge laufen weiter.
Nehmen wir mal an, das Amt wird von Dritten darüber in Kenntnis gesetzt: was hat der Bezieher zu erwarten?
Dass er die Leistungen zurückbezahlen muss, scheint mir klar. Gilt das jedoch auch für die vom Amt geleisteten Mietzahlungen?
Der Hartz4 Schuldner hält sich im Ausland auf und hat vor, nicht mehr zurückzukehren.
Was könnte ihm drohen, sollte er die Rückzahlung an das Jobcenter nicht leisten?
Rückzahlung ALG II Miete
3. Juni 2021
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Frage vom 3. Juni 2021 | 09:28
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung ALG II Miete
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#1
Antwort vom 3. Juni 2021 | 09:48
Von
Status: Unbeschreiblich (38447 Beiträge, 14006x hilfreich)
Ich hab mir mal die alten Fragen von Dir angesehen. Letztlich kann Dir doch einerlei sein, wie das Job-Center das mit der Ex regelt. Da gibt es zwei Optionen: entweder das JC erstattet Strafanzeige wegen Betruges oder es lässt es. Und bei der ersten Option kann man nicht wissen, wie die Ermittlungsbehörde damit umgeht. Aber, kann Dir doch alles einerlei sein.
wirdwerden
#2
Antwort vom 3. Juni 2021 | 10:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32179 Beiträge, 5656x hilfreich)
Schuldner ist er erst, wenn das JC das so in einem schreiben an ihn formuliert. Dann wird ihn das Schreiben des JC wohl nicht erreichen. Falls doch, wird er vermutlich nicht das tun, was das JC verlangt.ZitatDer Hartz4 Schuldner hält sich im Ausland auf und hat vor, nicht mehr zurückzukehren. :
Außer dem Schreiben vermutlich nichts. Man wird ihn nicht zur Fahndung ausschreiben oder per HB suchen.Zitatwas hat der Bezieher zu erwarten? :
Ja, auch das sind Hartz-4-Leistungen.ZitatGilt das jedoch auch für die vom Amt geleisteten Mietzahlungen? :
Nachdem das JC Kenntnis von der Abwesenheit hat, werden alle Leistungen eingestellt.
Dann wird vermutlich über kurz oder lang der Vermieter reagieren, falls kein anderer für diese Wohnung die Miete zahlt.
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#3
Antwort vom 4. Juni 2021 | 14:20
Von
Status: Schüler (496 Beiträge, 106x hilfreich)
ZitatIch hab mir mal die alten Fragen von Dir angesehen. :
Off-topic: Ich halte dies persönlich für eine absolute Unsitte hierzuforum:
1) Dir Frage von der Alleinerziehend0815 ist klar umrissen
2) in der Frage wird kein Bezug zu "Vorgeschichte" genommen
3) es ist auch kein Verweis in dem Eingangsbeitrag darauf zu finden, ob es sich hierbei um "Ex" von Alleinerziehend0815, ihren Bruder, Schwester, ehemaligen Schulkameraden oder Autoverleiher handelt
In meinen Augen gilt das zu respektieren.
Der Unwille, die gleiche Frage mehrfach zu beantworten, ist nachvollziehbar. Ein Verweis darauf hätte aber auch gereicht. Ist aber, wie geschrieben, meine persönliche Meinung.
-- Editiert von alya_spock am 04.06.2021 14:23
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