Hallo,
ich hätte da eine Frage zur Rückzahlung der BAFÖG-Bezüge bzw. Förderungshöchstdauer. Ich weiss jetzt nicht ob das hier her passt, aber ich schildere einfach mal den Sachverhalt:
Vor ca. 2 Monaten habe ich meinen Rückzahlungsbescheid für die erhaltenen BAFÖG-Bezüge bekommen. Nun musste ich feststellen, dass die Bundeswehrzeit nicht auf die Förderungshöchstdauer berücksichtigt wurde.
Ich musste während meines Studiums, nach dem 1. Semester, für 12 Monate zur Bundeswehr. Für diese Zeit habe ich mein Studium unterbrochen und bin danach direkt im 2. Semester eingestiegen.
(Ich habe also kein Semester wiederholt).
Ohne die Zeit beim Bund wäre ich vor der Förderungshöchstdauer fertig geworden und könnte einen Teilerlass auf den Rückzahlungsbetrag erhalten.
Daher stellte ich Widerspruch gegen den festgesetzten Termin der Förderungshöchstdauer.
Dieser wurde abgelehnt. Begründung: "Nach ständiger Rechtssprechung kommt es hierbei nicht darauf an, aus welchen Gründen die Prüfung nicht innerhalb der Frist abgelegt werden konnte."
Die Ablehnung finde ich nicht gerecht! Wie heisst es doch, durch die Bundeswehrzeit dürften einem keine Nachteile entstehen? Während meiner Wehrdienstzeit änderte sich die Prüfungsordnung und nun wird diese Zeit auch nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet...
Viell. hat jemand ein ähnliches Problem oder weiss näheres?
Vielen Dank im voraus!
Gruß,
Olli
Rückzahlung BAFÖG-Bezüge/Förderungshöchstdauer
2. Juli 2003
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Frage vom 2. Juli 2003 | 11:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung BAFÖG-Bezüge/Förderungshöchstdauer
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#1
Antwort vom 8. Juli 2003 | 13:27
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Olli, gehe mal in Forum "Bafög-Rechner", Katinka
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