Rückzahlung Studienkosten / ALG

22. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2011 11:00:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Studienkosten / ALG

Hallo,

ich möchte jetzt ein paar Jahre nach Abschluss eiens Zweitstudiums meinen Eltern die Kosten für das Zweitstudium zurückzahlen. Was muss man beachten, dass das Finanzamt nicht auf die Idee kommt, dass es sich um eine Schenkung handelt?
Wenn ich in den nächsten Jahren arbeitslos werden sollte: Was ist, wenn nach Ablauf der ALG I-Bezugszeit die ARGE auf die Idee kommen sollte, dass ich das an meine Eltern überwiesene Geld nur als Vorwand beiseite geschaft hätte. Wie kan nich dem falschen Verdacht vorbeugen? Reicht eine Überweisung mit klarem Bezug "Rückzahlung..."?
Ein Teil des Geldes habe ich noch in einem Bausparvertrag. Wenn ich vertraglich mit dem Bausparunternehmen festlege, das die Auszahlung an meine Eltern geht, ist das möglich? Würde das Geld - über das ich nicht mehr verfüge und dass zur Begleichung der Studeinschuld genutzt wird - mir in ein paar Jahren noch als Besitz zugeordnet werden können? In den Bausparvertrag sind ein paar Wohnungsbauprämien eingeflossen. Deswegen würde ich ungern den Bausparvertrag auflösen (wegen schädlicher Verwendung).
Gruss Pepe

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ach, hattest du einmal etwas vom Datenabgleich gehört und bist jetzt vorsichtig? ;)

Keine Angst, bei ALG II wird für die Vergangenheit nicht nachgeforscht, was du mit deinem Geld gemacht hast.

Mit dem Finanzamt dürfte es auch keine Probleme geben, schließlich ist der Freibetrag für Schenkungen (Kinder an Eltern) 20.000 €.

Bedienst du den Bausparvertrag noch? Wenn nicht, dann könntest du ihn sofort auf deine Eltern umschreiben lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.07.2011 11:00:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

aber es handelt sich nicht mal um einen Schenkung, sondern um Rückzahlung der Zweit-Studienkosten, die meine Eltern mir vorgestreckt haben!

Wenn ich den Bausparvertrag umschreiben lasse, kann es ein Problem mit den Wohnungsbauprämien geben. Hier suche ich einen Weg, das Geld zur Beendigung des Bausparvertrags an meine Eltern auszahlen zu lassen und dies jetzt Verbindlich festzulegen.

Gruss Pepe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ich habe dir doch nur den Weg gezeigt, falls die Rückzahlung der vorgestreckten Studienkosten angezweifelt wird und als Schenkung betrachtet.

Keine Angst, bei kleineren Beträgen (so unter 100.000 €) innerhalb einer Familie kümmert sich das Finanzamt gar nicht darum. Die haben größere Fische zu fangen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.205 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.