Hallo,
ich möchte jetzt ein paar Jahre nach Abschluss eiens Zweitstudiums meinen Eltern die Kosten für das Zweitstudium zurückzahlen. Was muss man beachten, dass das Finanzamt nicht auf die Idee kommt, dass es sich um eine Schenkung handelt?
Wenn ich in den nächsten Jahren arbeitslos werden sollte: Was ist, wenn nach Ablauf der ALG I-Bezugszeit die ARGE auf die Idee kommen sollte, dass ich das an meine Eltern überwiesene Geld nur als Vorwand beiseite geschaft hätte. Wie kan nich dem falschen Verdacht vorbeugen? Reicht eine Überweisung mit klarem Bezug "Rückzahlung..."?
Ein Teil des Geldes habe ich noch in einem Bausparvertrag. Wenn ich vertraglich mit dem Bausparunternehmen festlege, das die Auszahlung an meine Eltern geht, ist das möglich? Würde das Geld - über das ich nicht mehr verfüge und dass zur Begleichung der Studeinschuld genutzt wird - mir in ein paar Jahren noch als Besitz zugeordnet werden können? In den Bausparvertrag sind ein paar Wohnungsbauprämien eingeflossen. Deswegen würde ich ungern den Bausparvertrag auflösen (wegen schädlicher Verwendung).
Gruss Pepe
Rückzahlung Studienkosten / ALG
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Ach, hattest du einmal etwas vom Datenabgleich gehört und bist jetzt vorsichtig?
Keine Angst, bei ALG II wird für die Vergangenheit nicht nachgeforscht, was du mit deinem Geld gemacht hast.
Mit dem Finanzamt dürfte es auch keine Probleme geben, schließlich ist der Freibetrag für Schenkungen (Kinder an Eltern) 20.000 €.
Bedienst du den Bausparvertrag noch? Wenn nicht, dann könntest du ihn sofort auf deine Eltern umschreiben lassen.
Hallo,
aber es handelt sich nicht mal um einen Schenkung, sondern um Rückzahlung der Zweit-Studienkosten, die meine Eltern mir vorgestreckt haben!
Wenn ich den Bausparvertrag umschreiben lasse, kann es ein Problem mit den Wohnungsbauprämien geben. Hier suche ich einen Weg, das Geld zur Beendigung des Bausparvertrags an meine Eltern auszahlen zu lassen und dies jetzt Verbindlich festzulegen.
Gruss Pepe
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Ich habe dir doch nur den Weg gezeigt, falls die Rückzahlung der vorgestreckten Studienkosten angezweifelt wird und als Schenkung betrachtet.
Keine Angst, bei kleineren Beträgen (so unter 100.000 €) innerhalb einer Familie kümmert sich das Finanzamt gar nicht darum. Die haben größere Fische zu fangen.
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