Rückzahlung ans Arbeitsamt...

29. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tom1911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückzahlung ans Arbeitsamt...

Hallo zusammen,

ich bin neu hier da ich folgenes Problem habe.

Am 25.Oktober 2007 habe ich eine feste Arbeitsstelle angetreten. Wie überall ist es ja normal das der Arbeitgeber nur im nachhinein bezahlt, und nicht wie das Arbeitsamt, vorraus. Nun ist es ja so gewesen das ich meinen ersten Lohn erst Ende November bekommen habe.Solange mußte ich von dem Geld vom Arbeitsamt leben. Ich habe dem Arbeitsamt rechtzeitig bescheid gegeben das ich kein Geld mehr für Dez. vom Amt haben möchte, um Rückzahlungen aus dem Weg zu gehen. Sie haben es natürlich trotzdem überwiesen. Dann kam auch bald die Rückzahlungsforderung (Feb. 2008). Bis dahin habe ich in Erfahrung gebracht das es vom Amt ein sogenanntes Übergangsgeld für solche Fälle gitb. Meiner Meinung nach falle ich da ja nun auch rein, habe dann auch ein Widerspruch abgeschickt und nach etwas längerer Zeit hat das Amt von der Rückzahlung für den Monat Okt.2007 abgesehen. Wollte aber weiterhin für November und Dezember das Geld zurück haben. Für Dezember seh ich ein, aber für November? Habe dann wieder ein Widerruf geschrieben, und es kam bis gestern keine Antwort. Nun soll ich für Dez.und Nov. zurückzahlen.


Meine Frage:

-Liege ich richtig das ich das Geld für den Monat Nov.als Übergangsgeld sehe?

-Muß ich das zurückzahlen?

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10 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Tom:

Das Übergangsgeld wäre ebenfalls nur ein Darlehen gewesen und müsste genau so zurück gezahlt werden, wie das ALG, bzw. ALG II. Macht also nicht wirklich einen Unterschied.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
Tom1911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mir aber komisch vor kommt ist das in dem Schreiben drin steht das ich angeblich am 19 Dezember 07 eine Anhörung hatte und mich dazu geäußert haben soll.Hatte ich nie. Und vor allem das es jetzt erst kommt.Normalerweise geht solch eine Entscheidung doch dann recht schnell.

Oder nicht?

-- Editiert am 29.04.2009 21:23

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#3
 Von 
gebar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!
OK, kann nur von mir reden :

Arbeitsbeginn der 1.April.Da ich sehr vorsichtig bin bei der Arge,hab ich mir Termin bei Arge geben lassen und siehe da, hab Geld für April bekommen.Hätt ich nicht gedacht, weil in Arbeit.Lohnzahlung, 15.Mai.
Begründung :
"Sie müßen ja leben"
Sofort meine Gegenfrage, ob ich es dann zurück zahlen muß!
"Nein"
Ich konnts nicht glauben, aber es war so.......was ja eigentlich logisch ist, aber meine Erfahrungswerte sind, daß bei der Arge nix logisch ist.

Für die Zeit vom 1.-Zahltag zahlt der Arbeitgeber im Normalfall sicher auch einen Abschlag.Meiner hätts gemacht.

Die Rückzahlung DEZ ist klar.November fragwürdig, Beginn 25.Können sie ja sagen, für Oktober ja, aber November iss nicht.Trotz der Lohnzahlung erst am Ende des Nov.
Mußt ja aber auch bis dahin leben, oder?
Da haben wir wieder die "Logik"
Bei mir kein Problem, bei dir wegen 5 Tagen Stress.

GENAU darum habe ich am 1. angefangen um diesen Problemen aus den Weg zu gehen, aber ich muß mich ja nach Cheffe richten, wenn er sagt am 25, dann ist 25.Beginn.

Vielleicht wär hilfreich gewesen, daß Geld bei Eingang gleich zurück zu überweisen, müßte ja möglich sein, rein technisch.

Ja, ja, sag ich ja immer :such dir Arbeit und du kriegst Probleme mit der Arbeits agentur.
Ich hab 2 Jahre nix gehört von der Arge, außer alle halbe Jahre der neue Bescheid.

Als ich den Job bekam, Festjob, also raus aus Arge usw.,hatte ich jeden 2.Tag Post, ist unklar.

Willst Du Spass, geh zur Arge.....wenn Du gute Nerven hast.

Ich hoffe, es wird alles klar gehen in deinem Fall.

Glück auf !

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@gebar:

Sowohl bei Dir, als auch beim TE, war die Rückfordung bzw. nicht Rückforderung absolut korrekt. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt des Zahlungseingangs der ersten Lohnzahlung. Unabhängig davon, in welchem Monat der Lohn erwirtschaftet wurde, wird er immer in dem Monat angerechnet, in dem er zufliesst. Im Fall des TE war das im November. Demzufolge ist die Rückforderung der Novemberleistung berechtigt. Auch hat die ARGE da keinerlei Ermessensspielraum.

Bei Dir war die erste Lohnzahlung im Mai. Also hattest Du de facto im April kein Einkommen und es durfte auch für April kein ALG II zurück gefordert werden.

Die ganze Problematik ergibt sich ausschließlich aus dieser - meines Erachtens völlig unsinnigen - Regelung, dass ALG II im voraus bezahlt wird.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
gebar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Genauso sehe ich das auch, axel.
Jetzt hab ich mal ne Frage.

Im Januar eröffnete mir die Arge, ich hätte 2006, 2007 und 2008 zuviel Geld erhalten für Warmwasser und Heizung.Es ging um Runde 320 E.
Die Jahresendabrechnungen habe ich immer sofort der Arge zu gesendet.
Nie kam eine Forderung.
Da ich mindestens eine der einzelnen Rückforderungen schriftlich widerlegen kann, und den Rest nicht verstanden habe, bat ich um einen Termin um die Sache auf zu klären.
Im Brief der Arge stand u.A., "sollte ich mich nicht äußern, wird nach Aktenlage entschieden.
Brief vom 21.1, meine Antwort am 22.1.
Heute ist der 17.6., bis jetzt keine Antwort.
Wie lange hat die Arge eigentlich Zeit, sich zu äußern, doch wohl nicht unbegrenzt, oder?
Zumal du als "Kunde" der Arge ja IMMER eine Frist gesetzt bekommst!

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@gebar:

Rückforderungsbescheide sind zeitnah zum Bekanntwerden der Umstände, die zur Rückforderung führen, zu erlassen. Wenn Du die Anhörung am 21.01.09 erhalten hast, dann dürfte ein jetzt noch kommender Rückforderungsbescheid kaum noch als zeitnahm zu bezeichnen sein und wäre allein deshalb m.E. schon angreifbar. Und zwar unabhängig davon, ob Du auf die Anhörung geantwortet hast oder nicht.

Ob ansonsten überhaupt eine Rückforderung zulässig wäre, lässt sich anhand der wenigen Fakten nicht beantworten.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
gebar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bedanke mich!

Ob die Rückforderungen gerechtfertigt wären oder nicht, hätte man ja bei einem Termin besprechen können.Meines Erachtens nicht, aber das hätten sie mir ja dann belegen können, daß es berechtigt ist.
Aber keine Antwort ist auch Eine.

Zumal die Arge ja schon wieder meine neuesten Endabrechnungen seit Ende Februar ihr Eigen nennen, auch da bis jetzt , nichts.
Was solls !

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#8
 Von 
gebar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, alle zusammen, hallo, Axel,

jetzt ist es eingetreten.
gestern Brief von Arge.Wollen wieder ihr Geld, natürlich incl. der summe, die ich definitiv beweisen kann, daß sie falsch ist.
Forderungen sind von 2006-2008.
Habe mindestens grob fahrlässig gehandelt, Drohungen mit Zwangseintreibungen,
Widerspruchszeit 1 Monat.
Wie gesagt, reaktion nach 5 Monaten.
Kein Wort übrigens von den neuesten abrechnungen, die im Februar abgab.
Ich weiß definitiv, daß ich alle Jahresendabrechnungen abgegeben habe. (Kopien)
Teilweise mit Eingangsstempel der Arge.

Es geht um 330 Euro, minus 65 Euro, die ich beweisen kann, daß sie zurück gelaufen sind und zwar durch die Arge selber abgezogen, stehen trotzdem munter mit auf der Rechnung.

Wenn ich jetzt wieder Einspruch einlege, was passiert dann ???????
Ich überlege nämlich ernsthaft, einen RA ein zu schalten, wäre das erste Mal.

Wie nschon früher geschrieben :
Ich hab damals im Januar Widerspruch eingelegt und um einen Er,-und Klärungstermin gebeten.
Kein Wort davon im jetzigen Brief, keine Erklärung, nur Forderungen , Drohungen, Ende.

Ich kann Widerspruch selbst schreiben, aber auch zur Niederschrift.

Was pasiert und was kann(muß) ich tun?

Danke, im Vorraus.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Gebar:

Folgende Vorgehensweise würde ich vorschlagen:

1. Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen (persönlich hingehen und aktuelle Einkommensnachweise sowie Kontoauszüge und Perso mitnehmen). Begründung: Du hast Du ARGE bereits schriftlich um einen Termin zur Sachverhaltsklärung gebeten. Dieser wurde Dir verweigert. Deshalb ist nunmehr für das Widerpsruchsverfahren anwaltliche Hilfe erforderlich. Außerdem soll der Anwalt auch die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung prüfen, weil der Widerspruch allein keine aufschiebende Wirkung hat. Sollte der Beratungshilfeschein mit der Begründung verweigert werden, dass für das Widerspruchsverfahren kein Anwalt nötig ist, kannst Du auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweisen (Az. 1 BvR 1517/08 vom 11.05.2009). Danach steht Dir die Beratungshilfe eindeutig zu.

2. Mit dem Beratungshilfeschein wendest Du Dich einen einen Fachanwalt für Sozialrecht, Schwerpunkt SGB II. Adressen findest Du

hier - klick,

oder Du verrätst uns Deinen Wohnort, dann kann vielleicht auch jemand einen Anwalt empfehlen.

Der Anwalt soll dann Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Ansonsten kann nämlich die ARGE die Forderung mit zukünftigen Leistungen aufrechnen, oder es drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Gruß,

Axel

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#10
 Von 
gebar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo !

OK und danke erstmal.
Zur Info, ich bin aus Dessau, Sachsen-Anhalt.

Eine gute Bekannte hat eine RA, die schon seit Jahren ihre Sachen regelt.Sie ist auch Hartz 4, Kind schwer behindert, Haus auf Abzahlung usw., da gibts immer Probleme.sie will da mal fragen, ob die mich mit rein nimmt.Ist zwar in Köthen, aber eigentlich kein Problem.Natürlich wär ich auch dankbar, wenn jemand schon Erfahrungen mit diesem und jenen RA gemacht hätte.

Übrigens, im Januar war sogar noch die "Rede" von Ratenzahlung, jetzt nicht mehr.

Na, ich werd ja sehen, halte natürlich hier auf dem Laufenden.

Ciao!

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