Rückzahlung ans Arbeitsamt ??!

2. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jäzzmän
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung ans Arbeitsamt ??!

-> Hatte leider zuerst im falschen Formum gepostet... sorry. Hoffe hier kann ich mich austauschen... ;o)

Hallo zusammen,

ich freu mich wirklich, dass ich dieses Forum gefunden habe, hoffe jemand kann mir hier weitere Info´s geben.

Ich komme also gleich zum Thema:

Ich bin seit letzten März arbeitslos. Kündigung erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen. Habe mich dann gleich beim Arbeitsamt gemeldet und bekam ca. 730,00€ Arbeitslosengeld I. Ich bekam auch Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt, haben mir aber nicht zugesagt, da ich nicht zu einer Zeitarbeitsfirma möchte, und da das ja nur Vorschläge sind, habe ich mich nicht beworben...

Irgendwann letztes Jahr im November bekam ich ein Schreiben, dass ich Stellung nehmen soll, warum ich mich bei Firma XY nicht beworben habe, sonst wird mir mein Geld gestrichen. Ich habe dann ein Schreiben verfasst, dass ich nicht über eine Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsplatz möchte sondern direkt und dass ich evtl. wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen kann (was auch stimmte). Daraufhin zahlten sie das Geld, allerdings erst 10 Tage oder so später.

Ich bekam bald darauf eine Einladung zu einem Gespräch über meine berufliche Situation, wo ich auch hingegangen bin. Dort wurde ich zu einem Kurs Orientierung & Aktivierung verdonnert, der die darauffolgende Woche begann. Sollte ich mich weigern würden sie mein Geld streichen.

Ich habe diesen Kurs gemacht und eine Praktikumsstelle bekommen, die Ziel dieses Kurses war. Zu mir hieß es damals, sobald ich eine Prakitkumsstelle habe, ist der Kurs für mich beendet. Stimmte aber nicht. Trotz Praktikumsstelle und einer Bestätigung dieser Firma, dass ich dort eines machen kann musst ich den Kurs bis zum Ende durchziehen. Hatte dort natürlich nichts zu tun, da alle anderen Teilnehmer noch nach einer Praktika suchten, aber ich bereits eine hatte.

Nach Beendigung des Kurses bekam ich irgendwann Anfang diesen Jahres wieder ein Schreiben... Wieder das gleiche mit Stellungnahme etc. pp. und das mein Geld nun gesperrt ist und ich auf keinen Fall was bekomme weil ich nicht meinen Pflichten als Arbeitsloser nachgekommen bin.

Ich daraufhin wieder einen Brief verfasst in dem steht, dass ich durch die Praktikumsstelle evtl. Chancen auf eine Übernahme habe, allerdings ist dieses Praktika nicht mein gelerneter Beruf sondern einen andere Branche. Ist ja egal, hauptsache ich habe Arbeit, dachte ich.

Ich bekam dann am Ende des Monats zwar Geld aber viel weniger. Ca. 300,00€ nur.

Irgendwann bekam ich wiedermal ein Schreiben, indem sie mir aufgezählt bei welchen ganzen Vermittlungsvorschlägen ich mich nicht gemeldet habe und das mein Geld nun ganz gesperrt ist.

OK, daraufhin bin ich dann zum Arbeitsamt und habe meiner Sachbearbeiterin erklärt, dass ich meinen gelernten Beruf nicht mehr ausüben möchte, wegen Übelkeit bei der arbeit in sanitären Bereichen (Gas-Wasser-Installateur) und habe sie um Stellenangebote gebeten aus anderen Bereichen. Ich musste dann sofort und postwendend im Arbetisamt noch zu der Arbetisamt-Ärztin, die mich untersuchen sollte. Bin ich dann hin und sie sagte mir, nach einer kurzen Untersuchung, dass sie meinen Ekel zwar versteht und nachvollziehen kann, dies aber keine Krankheit ist die sie mir bescheinigen kann.

Das Arbeitsamt hat dann gesagt es meldet sich, nachdem das ärztliche Gutachten vorliegt. Seitdem sind nunmehr 1,5 Monate vergangen indenen ich weder was gehört noch Geld bekommen habe.

Geld wollte ich ja eh keines mehr von diesem Verein...

Allerdings kommt der Knaller jetzt noch:

Ich bekam vorgestern (29.02.) einen Brief auf dem ein Datum steht vom 13.02. (also 16 Tage brauchte der Brief bis er bei mir ankam) dass ich bis zum 02.03., also heute insgesamt ca. 1.000,00€ an das AA zurückzahlen soll. Der Betrag gliedert sich aus verschiedenen zeiträumen zusammen, indenen ich auf die Vermittlungsvorschläge nicht reagiert habe und in denen ich aber Zahlungen erhielt.

MUSS ICH DAS BEZAHLEN ???

Ich habe doch schon Stellung genommen...
Außerdem wollen sie jetzt Geld für einen Zeitraum zurück BEVOR ich das erste mal einen brief bekam indem Stellungnahme gefordert war...

Das geht doch irgendwie über meinen logischen Menschenverstand...

Ich habe den Kurs ERFOLGREICH abgeschlossen, ständig Stellung bezogen und bekomme ja nicht übermäßig Geld. Außerdem noch brav meinen Samstagsnebenjob angegeben, indem ich im Monat ca. 110,00€ verdiene und war zu jeder EInladung die ich vom AA bekam anwesend.

Leider habe ich keine schriftlichen Bewerbungen, da ich telefonisch verschiedene Unternehmen kontaktiert habe, nur halt nicht die, die mir das Arbeitsamt VORGESCHLAGEN hat, da alles zeitarbeitsfirmen...

Was mach ich nun?
Hol ich mir einen Anwalt?
Widerspruch einlegen? - Wie begründe ich den?
Einfach doch zahlen, weils am Ende drauf rausläuft???

Ich bin wütend und ratlos!!!

Könnt ihr mir helfen?

Vielen Dank und lieben Gruß
Jäzzmän

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hallo Jäzzmän:

Jedem Stellenvorschlag des Arbeitsamtes ist eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt. Aus dieser Belehrung geht eindeutig hervor, dass Du verpflichtet bist, Dich auf die angebotene Stelle zu bewerben und Dich zu bemühen, die Stelle auch tatsächlich zu bekommen. Bewirbst Du Dich nicht, oder verhinderst auf andere Art und Weise durch Dein Verhalten das Zustande kommen eines Arbeitsverhältnisses, tritt ein Sperrzeit ein, während der Du keine Leistungen bekommst. Diese Folgen entfallen nur dann, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, die angebotene Stelle abzulehnen. Die Tatsache, dass Du einfach keine Lust hast, bei einem Zeitarbeitsunternehmen zu arbeiten (was ich persönlich durchaus verstehen kann), ist ganz sicher kein triftiger Grund. Insofern wäre die Verhängung einer, oder ggf. auch mehrerer Sperrzeit/en sicherlich korrekt gewesen.

Ob allerdings eine Rückforderung, also quasi die rückwirkende Verhängung einer Sperrzeit, rechtlich möglich ist, weiß ich nicht. Das jetzt vorliegende Forderungsschreiben sollte Angaben darüber erhalten, auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmungen die Rückzahlung gefordert wird. Dazu solltest Du bitte nochmal näheres schreiben. Grundsätzlich kann sicherlich eine Rückzahlung gefordert werden, wenn dem AA erst jetzt bekannt wurde, dass Du Dich zum Zeitpunkt X pflichtwidrig verhalten hast. Da Du allerdings ja anscheinend schon mehrfach diesbezüglich zu entsprechenden Stellungnahmen aufgefordert wurdest, scheint mir dieses Argument nicht zu greifen. Also, wie gesagt, noch genaueres zum Inhalt des Schreibens mitteilen, dann kann man noch weiter schauen.

Nur noch eines zum Abschluss: Du bist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Zumutbar ist dabei eigentlich praktisch jede Arbeit, sofern sie nicht illegal ist oder gegen die guten Sitten verstößt. Lehnst Du eine zumutbare Arbeit ab, bekommst Du eine Sperrzeit. So einfach ist das vom Grundsatz her.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 02.03.2007 22:42:09

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich schließe ich mich den Ausführungen von AxelK an. Nur muss man die Möglichkeiten der Rückforderung des AA prüfen. Hierzu verweise ich auf die §§ 39 ff SGB X.
Es erscheint mir persönlich nicht gerechtfertigt, dass das AA Gelder erst jetzt zurück fordert. Es liegen vermutlich Gründe der Rückforderung vor. Aber diese Gründe reichen in die Vergangenheit zurück. Und da stellt sich mir die Frage, warum das AA Leistungen weiter gezahlt hat. Da müssten von Jäzzmän noch weitere Ausführungen kommen, die das AA in dem Rückforderungsbescheid nennen muss.
Nach welchem § wird Geld zurück gefordert??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wanderer
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Behörde fordert, weil Quoten zu erfüllen sind und dann trifft es eher den, der nette Briefe schreibt, als den, der knallhart Rechtsmittel einlegt. Das hat alles wenig mit Recht und Gesetz zu tun, sondern damit, dass man einen korrupten Manager zum Gesetzgeber ernannt hat, der dann seine feuchten Träume vom geknechteten Arbeiter ausleben durfte.
Sorry für die unjuristische Stellungnahme; in der Tat wären die §§ interessant und natürlich die Frage: Warum sind sie nicht hingegangen und haben die Arbeitgeber im Einzelnen davon überzeugt, dass die Arbeitsagentur nichts, schon gar nicht eine Vermittlung richtig hinkriegt, sondern allen Leuten, auch den Arbeitgebern Zeit stiehlt. Diese Behörde muss weg!

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jäzzmän
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Test

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jäzzmän
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Antworten...

In dem Schreiben sind folgende Paragraphen:

(...) dass Sie Anlass zum Eintritt einer Sperrzeit nach § 144 SGB III geben, sofern dass Beschäftigungsverhältnis durch Ihr Verschulden nicht zustande komme und Sie für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben.
(...)
In der Zeit vom 10.11.06 - 30.11.06 wurde Ihnen Arbeitslosengeld in Höhe von 513,45€ zu Unrecht gezahlt. Dieser Betrag ist von Ihnen zu erstatten (§ 50 SGB X ).
(...)
Über den Eintritt der einzelnen Sperrzeiten muss Ihnen ein schriftlicher Bescheid erteilt worden sein (§ 147 Abs. 1 SGB III )

Und im gleichen Schreiben wie oben (indem steht nur noch blabla das man sich rechtswidrig verhalten hat und Pflichten nicht nachgekommen ist und das evtl. eine Sperrzeit eintritt die so und so lange ist etc.) waren dann noch 2 weitere Schreiben dabei, datiert auf den 13.02.07 wo mir die Sperrzeit mitgeteilt wird und zwar vom 01.12.06-11.01.07 und im anderen Schreiben auch vom 13.02.07 der Erlöschensbescheid.

Und die Begründungen sind alle rückwirkend. D.h. die Sperren mir Geld für "Vergehen" die ich DAVOR begangen habe...

Ich versteh´s nicht...

Irgendwie ist das so konfus...

wie geht das denn rückwirkend bitte?
wiso reagieren die dann nicht gleich?
dürfen die das so machen?

Verzweifelte Grüße
Jäzzmän

und schonmal vielen vielen DANK !!!

0x Hilfreiche Antwort

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