Rückzahlung von Kindergeld - Erstattung von ALGII?

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
malocher90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückzahlung von Kindergeld - Erstattung von ALGII?

Liebe 123recht.net Gemeinde,

ich suche Rat bezüglich einer Angelegenheit welche schon etwas in der Vergangenheit liegt. Ich habe zwar den Anwalt meines Vertrauens bereits um Rat befragt, jedoch teilte dieser mir ganz offen und ehrlich mit, dass ich in der Situation nichts machen kann. Da ich mich zu Unrecht behandelt fühle möchte ich mir noch Meinungen von Anderen einholen und bin daher nun auf dieses Forum gestoßen. Noch eine kurze Beschreibung meiner Person: Ich bin männlich, 24 Jahre jung und seit März 2014 eingeschriebener Student. Zuvor hatte ich zum 01.09.2011 eine Ausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation begonnen, konnte diese aber leider nicht in dem Betrieb beenden. Nach einem Schlichtungsverfahren der IHK und einer Güteverhandlung vor Gericht wurde das Ausbildungsverhältnis beiderseits einvernehmlich zum März 2013 aufgehoben und seit dem war ich arbeitslos gemeldet und bezog zunächst ein halbes Jahr ALGI, dann ALGII. Währenddessen jobbte ich mal hier und mal da während des Sommers. Von Nov. 2013 - März 2014 machte ich dann noch ein Praktikum, war aber während der gesamten Zeit immer noch Bezieher von Sozialleistungen, wenn auch evtl. nur aufstockend. Nun zu meiner Angelegenheit, und zwar geht es um folgendes:

Mindestens in der Zeit zwischen April 2013 - einschl. Februar 2014 (die Zeit um die es in der Sache geht) habe ich Leistungen nach dem SGBII, sprich ALGII bezogen. Zusätzlich bekam ich noch Kindergeld von meiner Mutter weitergeleitet. Die Sozialleistungen wurden unter Berücksichtigung des Kindergelds (184€) berechnet, das heißt ich habe nicht den Höchstsatz ALGII bekommen. Soweit so gut. Bis meine Mutter am 12.06.14 ein Schreiben von der Familienkasse bezüglich des gezahlten Kindergelds für mich erhielt. In diesem fordert die Familienkasse meine Mutter dazu auf, das gezahlte Kindergeld für mich aus dem Zeitraum April 2013 - einschl. Februar 2014 zurückzuzahlen. Als Grund dafür werden genannt:
1. Abgebrochene Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 EStG )
2. Berücksichtigung eines arbeitssuchenden Kindes ist nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG )
3. Eigene Bemühungen um einen Ausbildungsplatz wurden nicht nachgewiesen.

Meine Mutter vereinbarte daraufhin eine Ratenzahlung mit der Familienkasse um die Forderung i.H. von 2024 EUR (11x184 EUR) begleichen zu können. Die monatliche Ratenzahlung à 50 EUR zieht meine Mutter nun von meinem aktuellen Kindergeld an mich ab. Nun kam mir der Gedanke auf, dass ich ja theoretisch mehr ALG II bzw. ALG I hätte bekommen haben müssen wenn ich ja keinen Anspruch auf Kindergeld in der Zeit von April '13 - März '14 hatte. Denn hätte ich das Kindergeld von meiner Mutter damals nicht weitergeleitet bekommen weil sie es ja wegen fehlender Anspruchsgrundlage nicht von der Familienkasse ausgezahlt bekommen hätte, so wäre mein ALG I / ALG II ja nicht unter Berücksichtigung der 184 EUR Kindergeld berechnet worden - ergo ich hätte mehr Sozialhilfe bekommen. Daher habe ich Ende September 2014 einen Antrag beim zuständigen Jobcenter von damals gestellt in dem ich die Sache erläutert habe und um eine Neuberechnung des ALGII für den Zeitraum bat. Leider erhielt ich dann am 10.12.14 ein Antwortschreiben vom Jobcenter, in dem mir mitgeteilt wurde, dass "Leistungen nach dem SGB II nach dem Zuflussprinzip erfolgen" und "nachträglich wegen Aufhebung des Anspruchs auf Kindergeld dieses Ihnen von hier nicht mehr ausgezahlt werden kann" weil mir das Kindergeld ja ausgezahlt wurde. "Eine Rückerstattung kann daher nicht erfolgen."

Hieraus resultiert ja, dass ich nun auf der 2024 EUR Rechnung an die Familienkasse sitzen bleibe und als Gewinner das Jobcenter aus der Sache rausgeht, da dies die 2024 EUR an mich gespart hat. Ich habe daraufhin erneut Rat bei meinem Anwalt gesucht und dieser teilte mir aber auch mit, dass hier das Zuflussprinzip entscheidend ist und daher keine Rückzahlung möglich ist. Da ich aber bereits auch in anderen Artikeln von anderen Leuten von ähnlichen Fällen gehört habe, hoffe ich auf hilfreiche Tipps oder Leute, die ähnliches erlebt haben und vielleicht auch positiv aus der Sache rauskommen konnten.

Ich weiß, der Text war sehr ausführlich, ich denke aber das es der Verständlichkeit der Angelegenheit beigetragen hat. Ich freue mich über jeden Post von euch! :)

Liebe Grüße,
Julian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "malocher90",

zu Unrecht, d. h. unter versehentlich, falschen Voraussetzungen, erhaltenes Kindergeld muss an den Staat zurück gezahlt werden. Selbstverständlich werden diese Bezüge angerechnet, da Leistungen bereits vom Staat bezahlt worden sind für Sie und Ihnen das Kindergeld bereits zugeflossen ist.

MfG, soso55

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
malocher90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für Ihre schnelle Antwort. Können Sie Ihre Antwort eventuell etwas ausführlicher formulieren? "Zu Unrecht" bezieht sich auf welchen Teil meines Posts? Es geht mir ja nicht darum, dass das Kindergeld wieder zurückgezahlt werden muss, sondern darum, dass ich ja eigentlich dann Anspruch auf mehr ALGII gehabt hätte. Und nun möchte ich dieses rückwirkend einfordern.

Ein kleines Beispiel von der anderen Seite betrachtet:
Im März 2014 war ich bereits eingeschriebener Student und habe BAFÖG beantragt und genehmigt bekommen, jedoch konnte ich mit einer Zahlung erst ab frühestens April rechnen. Mir wurde ALGII dann noch für März 2014 bezahlt und im April dann rückwirkend für März und April BAFÖG. Nun muss ich das ALGII vom März 2014 zurückzahlen. Hätte ich das ALGII da aber nicht bekommen dann hätte ich 0 EUR zum Leben gehabt in dem Monat.

Da sehe ich in beiden Fällen, also dem Fall aus dem ersten Post sowie dem kleinen Beispiel oben einen großen Konflikt bzw. es ist einfach nur Absurd.

Liebe Grüße,
Julian Witsch

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "malocher90",

vielleicht kann ich es so für Sie erklären: Sie erhalten BAFÖG., wie Sie schildern. Darauf werden sämtliche Einkommen, auch des deutschen Staates, wie z. B. Kindergeld, das Sie bezogen haben, angerechnet. D.h. der deutsche Staat hat bereits für Sie Kindergeld bezahlt, was, natürlich, abgezogen wird als Einkunft/Einkommen. Ob Sie wirklich als ALG 2-Emfpfänger mehr bezogen hätten, ist für mich, fraglich.. Wie (ver)rechnen Sie das?
Bis zum 26/27. Lebensjahr kann man Kindergeld beziehen, u. U. ist eine Anrechnung für Zivildienst zu berücksichtigen. Das können, nur Sie, beurteilen, auf Grund Ihrer Unterlagen.. Sie sollten die gesetzlichen Vorgaben genau prüfen, um festzustellen, ob Sie im Unrecht sind oder im Recht. Je nachdem, sollten Sie, entsprechend, vor gehenl

MfG,soso55

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-- Editiert soso55 am 07.01.2015 04:33

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@malocher:

So leid es mir tut, aber der Anwalt und das Jobcenter haben recht.

In der fraglichen Zeit hast Du tatsächlich Kindergeld erhalten und somit war dieses ohne jeden Zweifel auf Dein ALG II anzurechnen. Die Tatsache, dass Du nunmehr das Kindergeld zurückzahlen musst, ändert nichts daran, dass Du ALG II in der Dir zustehenden Höhe erhalten hast. Eine rückwirkende Auszahlung des zuvor angerechneten Kindergeldes durch das Jobcenter kommt nicht in Betracht. Und da das Ganze auch vom Bundessozialgericht bereits genau so entschieden worden ist, macht es wenig bis gar keinen Sinn, da irgendwelche Rechtsmittel einzulegen.

Das mag auf den ersten Blick alles etwas ungerecht erscheinen. Andererseits hättest Du Dich vielleicht besser rechtzeitig darum kümmern sollen, unter welchen Voraussetzungen Kindergeld für Volljährige weiter gezahlt wird. Dann wäre es gar nicht zur Weiterzahlung des Kindergeldes gekommen, Du hättest ALG II ohne Anrechnung von Kindergeld erhalten und hättest jetzt das Problem nicht.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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