Hallo
Da mein Arbeiteber mich fristlos gekündigt hat ,und meine Papiere die ich für das Arbeitsamt brauche nicht zuschickt und die letzten Löhne nicht gezahlt hat.
Bekomme ich zur Zeit Sozialhilfe.
Nun meine Frage.
Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Ich frage weil ich in Prinzip Überbrückungsgeld bekomme bis ich Arbeitlosengeld beziehe.
MfG
Klaus
Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Wenn Sie zur Zeit Sozialhilfe erhalten, haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Den Antrag erhalten Sie im Sozialamt. Ich würde die Befreiung auf jeden Fall jetzt beantragen, ist ja schließlich Geld, was Ihnen jetzt zum Leben fehlt.
Da es das Sozialamt ja nix kostet, gibt es mit dem Antrag aus meiner Erfahrung keine Probleme.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo, wichtig ist, dass der Antrag SOFORT gestellt wird bei der GEZ des zust. Sozialamtes, da erst ab dem 1. des nachfolgenden Monats befreit wird. Gruß Verona
Hi Kanalmeister,
die Gebührenbefreiung ist nicht an Sozialhilfe gebunden, die kriegt jeder, der wenig Geld hat.
Habe gerade dazu eine Seite gefunden:
http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php
Da steht so ungefähr, dass man das 1,5fache der HzL nach Abzug der Miete haben darf, um befreit zu werden.
--- Posting wurde vom Admin editiert
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
12 Antworten