Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?

Hallo

Da mein Arbeiteber mich fristlos gekündigt hat ,und meine Papiere die ich für das Arbeitsamt brauche nicht zuschickt und die letzten Löhne nicht gezahlt hat.
Bekomme ich zur Zeit Sozialhilfe.

Nun meine Frage.
Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?

Ich frage weil ich in Prinzip Überbrückungsgeld bekomme bis ich Arbeitlosengeld beziehe.

MfG
Klaus

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie zur Zeit Sozialhilfe erhalten, haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Den Antrag erhalten Sie im Sozialamt. Ich würde die Befreiung auf jeden Fall jetzt beantragen, ist ja schließlich Geld, was Ihnen jetzt zum Leben fehlt.
Da es das Sozialamt ja nix kostet, gibt es mit dem Antrag aus meiner Erfahrung keine Probleme.

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, wichtig ist, dass der Antrag SOFORT gestellt wird bei der GEZ des zust. Sozialamtes, da erst ab dem 1. des nachfolgenden Monats befreit wird. Gruß Verona

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hi Kanalmeister,
die Gebührenbefreiung ist nicht an Sozialhilfe gebunden, die kriegt jeder, der wenig Geld hat.

Habe gerade dazu eine Seite gefunden:

http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

Da steht so ungefähr, dass man das 1,5fache der HzL nach Abzug der Miete haben darf, um befreit zu werden.

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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