SGB 3 in Vbdg mit SGB 5: Höhe des ALG1 nach langem KG

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 9x hilfreich)
SGB 3 in Vbdg mit SGB 5: Höhe des ALG1 nach langem KG

Hallo,
23M ALG1-Bezug, dann (ab dem 24. Monat "AU" für pausenlos 13Monate am Stück: Gibt es nach dieser Krankengeld-Phase erneut ALG1 in "alter" Höhe ? Falls ja, wie lange ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30346 Beiträge, 5430x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
23M ALG1-Bezug,
Höchstens noch 1Monat, da kein ALG-Anspruch länger als 24 Monate geht. § 147 SGB III.
Es wird taggenau gerechnet.
Was hat das SGB V damit zu tun?
Wer ALG erhält, ist auch kranken-/pflegeversichert.

-- Editiert von User am 2. Februar 2023 18:45

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass in den 13 Monaten Krankheit auch Krankengeld bezogen wurde.
Wird Krankengeld nahtlos aus einer beitragspflichtigen Beschäftigung oder aus einem laufenden Alg-Bezug heraus bezogen, dient dieser Krankengeld-Bezug dazu, einen (neuen) Anspruch auf Alg zu erwerben. 13 Monate Krankengeld ergeben 6 Monate neuen Alg-Anspruch. Hinzu kommen die restlichen Tage aus dem alten Anspruch.

Wurde vor einem neuen Alg-Anspruch innerhalb der letzten 2 Jahre bereits Alg bezogen, wird das neue Alg mindestens in gleicher Höhe gezahlt.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30346 Beiträge, 5430x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
dient dieser Krankengeld-Bezug dazu, einen (neuen) Anspruch auf Alg zu erwerben. 13 Monate Krankengeld ergeben 6 Monate neuen Alg-Anspruch.
Wo finde ich die Rechtsgrundlage dazu?
Von der Nahtlosigkeitsregel nach § 145 SGB III schrieb der TE nichts.
Dann wäre es möglich, statt max. 24 Monate sogar 30 Monate ALG zu beziehen, WEIL man krank/im Krankengeldbezug war?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo finde ich die Rechtsgrundlage dazu?

es gibt Versicherungszeiten und sonstige Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Dort ist es geregelt.
Zitat (von Anami):
Dann wäre es möglich, statt max. 24 Monate sogar 30 Monate ALG zu beziehen

Es gibt keine Anspruchsdauer von 30 Monaten.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#5
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Ich gehe davon aus, dass in den 13 Monaten Krankheit auch Krankengeld bezogen wurde.

Ja, korrekt !

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