Hallo,
23M ALG1-Bezug, dann (ab dem 24. Monat "AU" für pausenlos 13Monate am Stück: Gibt es nach dieser Krankengeld-Phase erneut ALG1 in "alter" Höhe ? Falls ja, wie lange ?
SGB 3 in Vbdg mit SGB 5: Höhe des ALG1 nach langem KG
2. Februar 2023
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Frage vom 2. Februar 2023 | 17:31
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 9x hilfreich)
SGB 3 in Vbdg mit SGB 5: Höhe des ALG1 nach langem KG
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#1
Antwort vom 2. Februar 2023 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30346 Beiträge, 5430x hilfreich)
Höchstens noch 1Monat, da kein ALG-Anspruch länger als 24 Monate geht. § 147 SGB III.Zitat23M ALG1-Bezug, :
Es wird taggenau gerechnet.
Was hat das SGB V damit zu tun?
Wer ALG erhält, ist auch kranken-/pflegeversichert.
-- Editiert von User am 2. Februar 2023 18:45
#2
Antwort vom 2. Februar 2023 | 19:33
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 21x hilfreich)
Ich gehe davon aus, dass in den 13 Monaten Krankheit auch Krankengeld bezogen wurde.
Wird Krankengeld nahtlos aus einer beitragspflichtigen Beschäftigung oder aus einem laufenden Alg-Bezug heraus bezogen, dient dieser Krankengeld-Bezug dazu, einen (neuen) Anspruch auf Alg zu erwerben. 13 Monate Krankengeld ergeben 6 Monate neuen Alg-Anspruch. Hinzu kommen die restlichen Tage aus dem alten Anspruch.
Wurde vor einem neuen Alg-Anspruch innerhalb der letzten 2 Jahre bereits Alg bezogen, wird das neue Alg mindestens in gleicher Höhe gezahlt.
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#3
Antwort vom 2. Februar 2023 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30346 Beiträge, 5430x hilfreich)
Wo finde ich die Rechtsgrundlage dazu?Zitatdient dieser Krankengeld-Bezug dazu, einen (neuen) Anspruch auf Alg zu erwerben. 13 Monate Krankengeld ergeben 6 Monate neuen Alg-Anspruch. :
Von der Nahtlosigkeitsregel nach § 145 SGB III schrieb der TE nichts.
Dann wäre es möglich, statt max. 24 Monate sogar 30 Monate ALG zu beziehen, WEIL man krank/im Krankengeldbezug war?
#4
Antwort vom 3. Februar 2023 | 06:53
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 21x hilfreich)
ZitatWo finde ich die Rechtsgrundlage dazu? :
es gibt Versicherungszeiten und sonstige Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Dort ist es geregelt.
ZitatDann wäre es möglich, statt max. 24 Monate sogar 30 Monate ALG zu beziehen :
Es gibt keine Anspruchsdauer von 30 Monaten.
#5
Antwort vom 3. Februar 2023 | 09:46
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 9x hilfreich)
ZitatIch gehe davon aus, dass in den 13 Monaten Krankheit auch Krankengeld bezogen wurde. :
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