SGB III: ausgesteuert, aber "6h Restleistungsvermögen" (ALG nach §136 für höchstens 6M.)

23. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)
SGB III: ausgesteuert, aber "6h Restleistungsvermögen" (ALG nach §136 für höchstens 6M.)

Hallo, die AfA legt eine EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG vor, mit der Verpflichtung "Ich (A´loser) stelle mich dem allg. Arbeitsmarkt im Rahmen meiner gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung".

Es steht weder darin, dass Vermittlungsvorschläge erfolgen, noch wieviele Bewerbungen ich nachweisen soll.
Wer hat da konkrete Erfahrungen ?
(Ist das eine Nahtlosigkeits-Fiktion / Gummiparagraph ?)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Ich (A´loser) stelle mich dem allg. Arbeitsmarkt im Rahmen meiner gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung".
Ja. Das ist die Grundlage für die Zahlung des ALG1.
Offenbar bist du nicht (oder nicht mehr) in der Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III.

Das Gutachten des ÄD (Ärztlicher Dienst der AfA) hat noch 6 Std.tgl. Leistungsvermögen festgestellt.

Zitat (von handycapwork):
Es steht weder darin, dass Vermittlungsvorschläge erfolgen, noch wie viele Bewerbungen ich nachweisen soll.
Das muss nicht drin stehen.
Zitat (von handycapwork):
(Ist das eine Nahtlosigkeits-Fiktion / Gummiparagraph ?)
Nein, keine Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Keine Fiktion nach irgendwas. Auch kein Gummi-§.

Eine EGV für 6 Monate. Du selbst darfst dich bewerben, du musst nichts nachweisen.
Ob die AfA dir Vermittlungsvorschläge zuschickt, kannst du abwarten.
Es wird dir jetzt *normales ALG1* nach § 136 SGB III gezahlt. Zunächst für 6 Monate.

Ich vermute, dein Arbeitsvermittler wartet ebenso wie du auf den Bescheid der DRV zur EM-Rente.
Bis dahin muss er sich an das Gutachten des ÄD (Amtsarzt AfA) halten.

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