Hallo, die AfA legt eine EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG vor, mit der Verpflichtung "Ich (A´loser) stelle mich dem allg. Arbeitsmarkt im Rahmen meiner gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung".
Es steht weder darin, dass Vermittlungsvorschläge erfolgen, noch wieviele Bewerbungen ich nachweisen soll.
Wer hat da konkrete Erfahrungen ?
(Ist das eine Nahtlosigkeits-Fiktion / Gummiparagraph ?)
SGB III: ausgesteuert, aber "6h Restleistungsvermögen" (ALG nach §136 für höchstens 6M.)
23. November 2022
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Frage vom 23. November 2022 | 10:48
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 10x hilfreich)
SGB III: ausgesteuert, aber "6h Restleistungsvermögen" (ALG nach §136 für höchstens 6M.)
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#1
Antwort vom 23. November 2022 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Ja. Das ist die Grundlage für die Zahlung des ALG1.ZitatIch (A´loser) stelle mich dem allg. Arbeitsmarkt im Rahmen meiner gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung". :
Offenbar bist du nicht (oder nicht mehr) in der Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III.
Das Gutachten des ÄD (Ärztlicher Dienst der AfA) hat noch 6 Std.tgl. Leistungsvermögen festgestellt.
Das muss nicht drin stehen.ZitatEs steht weder darin, dass Vermittlungsvorschläge erfolgen, noch wie viele Bewerbungen ich nachweisen soll. :
Nein, keine Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Keine Fiktion nach irgendwas. Auch kein Gummi-§.Zitat(Ist das eine Nahtlosigkeits-Fiktion / Gummiparagraph ?) :
Eine EGV für 6 Monate. Du selbst darfst dich bewerben, du musst nichts nachweisen.
Ob die AfA dir Vermittlungsvorschläge zuschickt, kannst du abwarten.
Es wird dir jetzt *normales ALG1* nach § 136 SGB III gezahlt. Zunächst für 6 Monate.
Ich vermute, dein Arbeitsvermittler wartet ebenso wie du auf den Bescheid der DRV zur EM-Rente.
Bis dahin muss er sich an das Gutachten des ÄD (Amtsarzt AfA) halten.
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