SGB IV (AU-Richtlinie) u. SGB III (Begutachtung AfA)

26. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)
SGB IV (AU-Richtlinie) u. SGB III (Begutachtung AfA)

Gilt der §6 (2) AU-Rl auch für MDK-Gutachten der Agentur f. Arbeit ? (Zumal die Agentur f. Arbeit im konkreten Fall nur eine Gutachten basierend auf Aktenlage erstellt hat !)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Nein, denn die AfA beauftragt den (eigenen) Ärztlichen Dienst/ÄD der Bundesagentur für Arbeit, um die verbleibende/eingeschränkte Leistungsfähigkeit festzustellen.

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst
Dabei geht es ausschließlich um gesundheitlichen Beschwerden, die Sie so einschränken, dass Sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Mit dem Ergebnis entscheiden die Fachkräfte dann gemeinsam mit Ihnen, wie Sie wieder in Arbeit kommen oder weiterarbeiten können. Das ärztliche Gutachten dient außerdem zur Beantwortung der Frage, ob Sie eine Förderung oder Geldleistung bekommen.

MDK---> Medizinischer Dienst der Krankenversicherung.
zB bei längerer Arbeitsunfähigkeit

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