SGB V: Einverständniserklärung (bei AU)für MDK abgeben ?

30. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)
SGB V: Einverständniserklärung (bei AU)für MDK abgeben ?

AU (psych.) seit 15.4.26 -->20.6.26
AU (som.) 23.4 -->22.5
Bisher kein Krankengeld-Bescheid/Zahlung erfolgt.

Was geschieht bei Ignorieren (Nicht-unterschreiben) bzw. welche Vorteile bringt unterschreiben ?
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
postalisches Schreiben der ges. KK (30.5 erhalten):

"Ihre Arbeitsunfähigkeit
als Ihr Gesundheitspartner möchten wir Hilfestellung leisten. Diese individuelle Unterstützung ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns Ihr Einverständnis geben. Mit Ihrer Unterschrift können wir gemeinsam mit Ihnen die passenden Leistungen finden und Sie bei der entsprechenden Umsetzung begleiten. Manchmal sind auch Leistungen notwendig, welche wir nicht einschätzen können. Dafür steht der MD beratend zur Seite.
Für die med. Beurteilung Ihrer AU ist der MD auf Informationen zu Ihrer bevorstehenden Behandlung angewiesen.
Deshalb bitten wir Sie, die beiliegende Einverständniserklärung innerhalb 5 Tage an uns zurück zu schicken. Ihr Einverständnis ist freiwillig, Sie können dieses jederzeit formlos und grundlos widerrufen."

S. 2/2
"Arbeitsunfähigkeit - Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, daß die xy-Krankenklasse mich während meiner AU telefonisch kontaktiert. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter: ... (Diese Angabe ist freiwillig)


.................................................................................
{Ort, Datum, Unterschrift des Versicherten}




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Bisher kein Krankengeld-Bescheid/Zahlung erfolgt.
Mit einem AG, der max. 6 Wochen Lohnfortzahlung leistet, ist die KK sowieso erst ab 28.5. dran.
Das Krankengeld sollte demnächst kommen. Es gibt keinen festen Zahlungstermin.

Zitat (von handycapwork):
Was geschieht bei Ignorieren (Nicht-unterschreiben)
Nichts. Dann hat die KK lediglich Krankengeld zu leisten. Das mit dem angebotenen Telefonkontakt ist ebenso freiwillig und ohne Nachteile.
Die KK sind verpflichtet, bei Langzeiterkrankten *nachzufragen*. Es gilt § 44 (4) SGB V

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
S. 2/2
"Arbeitsunfähigkeit - Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, daß die xy-Krankenklasse mich während meiner AU telefonisch kontaktiert. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter: ... (Diese Angabe ist freiwillig)


.................................................................................
{Ort, Datum, Unterschrift des Versicherten}


Ahaaa...also geht es hier nur um die Einwilligung in eine telefonische Beratung ??? Wenn man keine Tel-Nr. angibt macht das Rücksenden keinen Sinn oder man lässt es offen, unterschreibt und schickt den Bogen ab. Damit signalisiert man, ich habe Euer Schreiben erhalten, aber mit dem Tenor "lasst mich bitte zufrieden".
Dass der MDK bereits im Hintergrund (Anschreiben der 2 betreffenden Ärzte, dann wahrsch. Empfehlung nach Auswertung Aktenlage an die KK) aktiv wird, ist aus dem Anschreiben schon zu deuten.

Also, wenn ich Nichts zurückschicke, verletze ich nicht die "Mitwirkungspflicht" (§§60 - 66 SGB I) ?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Das, was die KK dort anbietet, ist rein freiwillig für den Versicherten. Kannst du annehmen oder nicht. Hat keine Nachteile. Gehört nicht zu Mitwirkungspflichten nach SGB I. Gilt sowohl für eine evtl. Unterstützung durch den MD als auch für einen möglichen telefonischen Kontakt.

Wenn du nichts davon willst, dann kannst du das Schreiben ignorieren.

Zitat (von handycapwork):
Damit signalisiert man, ich habe Euer Schreiben erhalten, aber mit dem Tenor "lasst mich bitte zufrieden".
Damit die KK auch was zum Abheften hat, kann man das tun.
Zitat (von handycapwork):
Dass der MDK bereits im Hintergrund
Na ja, vom Anschreiben zweier Ärzte lesen wir hier nichts--- nur, dass die AU eben schon über 6 Wochen geht. IdR geben Ärzte AU-Bescheinigungen und selbstverständlich erfährt die KK die Diagnosen....und zahlt Krankengeld.


Zitat (von handycapwork):
Dass der MDK bereits im Hintergrund (Anschreiben der 2 betreffenden Ärzte, dann wahrsch. Empfehlung nach Auswertung Aktenlage an die KK) aktiv wird, ist aus dem Anschreiben schon zu deuten.
Wenn du das Anschreiben deuten kannst, dann tu es. Hat aber mit der Einverständniserklärung nach § 44 (4) SGB V nichts zu tun.
Welche bevorstehenden Behandlungen denn?

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 20:28

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche bevorstehenden Behandlungen denn?


Ja, das habe ich mich auch gefragt ! Bzgl. der körp. Erkrankung (Eppstein-Barr-Infekt) ist die AU ausgelaufen, da schulmed. sowieso nur symptomatisch behandelt (Fiebersenkung, Schmerzmittel) wird und 4W die Richtschnur (Zeitfenster) für diese Erkrankung ist. (Das hier noch ein Heilpraktiker -auf Selbstzahlerbasis- weiterhin konsultiert wird, interessiert die ges. KK wohl nicht !)

Psych. ist der Schwerpunkt "Anpassungsstörung" auf der AU, da Ende April ein Familienmitglied verstorben ist: Auch hier gibt es außer therap. Kurzzeit-Gespräche und sedierende Medikation keine "Behandlungen" (so wie man sich das z.B. im orthopädischen u. kardiologischen Bereich konkreter vorstellen kann).

Entweder ist das ein allg. typischer Textbaustein oder die KK meint damit -implizit- Einleitung von med. Reha (§51 SGB V...) ?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Es ist vollkommen unnötig, hier Diagnosen auszubreiten. Ich hatte vielmehr gefragt, ob zu Behandlungen evtl. schon was in dem KK-Schreiben oder in den ärtzl. Anschreiben steht.
Für die KK ist die Vorlage der AU-Bescheinigungen wichtig. Ab der 7. Woche von dir, denn die 6 Wochen vorher zahlt ja der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung und meldet erst dann bei der KK ab.

Es dürfte genügen, dass die KK sich nicht um dich kümmern soll, weil du in Ruhe lediglich dein Krankengeld erhalten willst. Sonst wehrst du doch auch gern alles ab, was irgendwie nach *Datenangaben* aussieht ?!

Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder? Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?

Automatisch zahlt die KK kein Krankengeld.

Nur das *Wir-möchten-uns kümmern*-Schreiben kommt wohl automatisch. Schließlich hast du einen gesetzl. Anspruch und die KK soll auf möglichst schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hinarbeiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4432 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Das hier noch ein Heilpraktiker -auf Selbstzahlerbasis- weiterhin konsultiert wird, interessiert die ges. KK wohl nicht !)

Was erhoffen Sie sich davon? Hatte selbiges auch schon, das wird auch ohne zusätzliche Kosten besser.
Zitat (von handycapwork):
Auch hier gibt es außer therap. Kurzzeit-Gespräche und sedierende Medikation keine "Behandlungen"

Die Möglichkeiten sind da auch begrenzt. Allerdings, in einer mehrwöchigen Reha hätten Sie da bessere Erfolgsaussichten.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13492 Beiträge, 4816x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder?

Das ist heute eigentlich nicht mehr notwendig.

Zitat (von Anami):
Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?

Der ist heute eigentlich auch überflüssig.

Zitat (von Anami):
Automatisch zahlt die KK kein Krankengeld.

Sofern die ununterbrochenen Krankschreibungen als eAU vom Arzt an die Kasse übermittelt wurden, tut sie das sehr wohl.
Die sonstigen notwendigen Angaben, wie z.B. die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers, wird von diesem ebenfalls elektronisch an die Kasse übermittelt.

Der "digitale Automatismus" stößt allerdings gegen die Wand, wenn auch nur eine der AU aus Papier "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgestellt wurde, oder es auf der Datenautobahn mal wieder einen Stau gab....

Eine Nachfrage bei der KK, kurz vor erreichen der 6 Wochen, ob alle relevanten Daten vorliegen kannnicht schaden.

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#8
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder? Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?


JA; bereits in der 22.KW kam ein standardisiertes Formular der KK, welches ich zeitnah (u. sicher) zurückgeschickt habe. Aufgrund der Feiertage , nur noch 2 Postläufe (Zustellung) pro Woche usw., habe ich bisher keinen KG-Bescheid. Der Grund kann aber doch sein, dass die KK das bewusst zurückhält, bis die mit dem MDK kommuniziert hat.
Unzweifelhaft ist mein formaler, also rechtlicher Anspruch auf KG, da alle AUs nahtlos waren und auch seitens des Arbeitgebers alles Relevante übermittelt wurde. (Ebenso sehe ich -bisher- keine Verletzung der Mitwirkungspflicht, was von Anami ja auch so eingeschätzt wird.)

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#9
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sofern die ununterbrochenen Krankschreibungen als eAU vom Arzt an die Kasse übermittelt wurden, tut sie das sehr wohl.
Die sonstigen notwendigen Angaben, wie z.B. die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers, wird von diesem ebenfalls elektronisch an die Kasse übermittelt.

Der "digitale Automatismus" stößt allerdings gegen die Wand, wenn auch nur eine der AU aus Papier "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgestellt wurde, oder es auf der Datenautobahn mal wieder einen Stau gab....

...................................................................................................................................................................................................................
In der Tat...einer der Ärzte ist nicht "e"-angedockt ! (Die AUs wurden postalisch als Einwurf-Einschreiben und per Telefax übermittelt, dto. das Antragsformular für das KG.)

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#10
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich hatte vielmehr gefragt, ob zu Behandlungen evtl. schon was in dem KK-Schreiben oder in den ärtzl. Anschreiben steht.


In dem KK-Schreiben steht zu "Behandlungen" nichts und der betr. Arzt (Psych.) hat bis einschl. 10.6 Urlaub.

Was mich -neben "Behandlungen" noch umtreibt: Wieso schreibt die KK, dass sie die "Einverständnis-Erklärung" innerhalb 5 Tage zurückhaben möchte ? (Unter Berücksichtigung des Postlaufes, der Zustell-Fiktion, ist der 5.6 der letztmögliche Rücksendetag.)

PS: Macht schon Sinn, nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine Aufforderung zur med. Reha zu spekulieren.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Der Grund kann aber doch sein, dass die KK das bewusst zurückhält,
Nein. Dafür ist kein Grund erkennbar.
Dass das Krankengeld nicht schon --AM--28.5. gezahlt wird, ist doch wohl klar. Dein Hinweis auf Pfingsten und Postlaufzeiten ist irrelevant. Da wohl alles nötige vorliegt, zahlt die KK --AB---28.5. zunächst für den jeweiligen Zeitraum der AU. Hier bis 20.6.26. --->Zahlt also demnächst nach.
Außerdem hat dein Arbeitgeber dir die letzte Lohnfortzahlung wahrscheinlich am 29.5.26 überwiesen und der KK die entspr. *Abmeldung* übermittelt.
Zitat (von handycapwork):
Unzweifelhaft ist mein formaler, also rechtlicher Anspruch auf KG, da alle AUs nahtlos waren
Meine Güte, daran zweifelt niemand, und noch hast du der KK keine weitere (lückenlose) AU vorlegen können. Dass ein Arzt jetzt Urlaub hat, ist auch völlig irrelevant.

Zitat (von handycapwork):
Was mich -neben "Behandlungen" noch umtreibt:
Unnötige Umtreibung. Dieses Schreiben ist ein allg. automatisiertes *Kümmerschreiben*. Diese Schreiben kommen mW aus einer ganz anderen KK-Abteilung/Bereich deiner GKV. Nämlich aus der, die dann mit MD evtl. was zu tun hätte.
Wenn du nur Geld willst, gilt das Rücksendedatum nicht, denn die Einverständnis-Erklärung ist FREIWILLIG.

p.s.
Ich fragte -eigentlich- nicht grundlos nach. Denn kürzlich passierte es hier in meinem Umfeld, dass der AG aus Gründen seinen AN nach 6 Wochen LFZ nicht bei der GKV *abmeldete*, deshalb der Langzeitkranke auch nach lückenloser Vorlage aller Nachweise leider länger als 9 Wochen auf sein nachgezahltes Krankengeld warten musste. Selbst nach persönlicher Vorsprache eines Bevollmächtigten (zur Fehlersuche) musste eine andere KK-Abt. erst beim AG nach-haken, die entspr. Bescheinigung nach-fordern, dann o.k. rückmelden, damit endlich die Abt. Leistung auch zahlen konnte. Nun läufts...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du nur Geld willst, gilt das Rücksendedatum nicht, denn die Einverständnis-Erklärung ist FREIWILLIG.


Hallo, ich habe die "Einverständniserklärung" nicht zurückgesendet, auch nicht mit "leerem" Tel-Feld.
Am 12.6 habe ich Termin beim Facharzt. (Werde am 10.6 dem FA eine kurze schriftl. Info in seinen Briefkasten legen, falls er bereits -gegenüber dem MDK- am 11.6 etwas abgeben sollte !)

Danke an die beteiligten Diskutanten, die mich hier beratend entlastet haben !
...werde weiter über den Fortgang berichten.

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#13
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Fortgang
...

Hallo Community,
heute habe ich 3 separate Briefe (Erstelldatum jew. 9.6) erhalten, aber noch keinen KG-Bescheid:

1.) Anschreiben "WIE SCHÄTZEN SIE IHRE AKTUELLE ARBEITSUNFÄHIGKEIT EIN / IST EIN KONRETES ENDE IHRE AU BEREITS BEKANNT ?" Dazu Kurzfragebogen: "Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit ist absehbar (ja o. nein)". "Eine Wiederaufnahme meiner Tätigkeit findet am ... statt." "Ich werde mich der Arbeitsvermittlung am ... zur Verfügung stellen."
"Folgende diag. und therap. Maßnahmen stehen einer Wiederaufnahme entgegen (Freitextfeld): ..."

2.) 3 seitiger Fragebogen (Fragen zur Diagnostik und Therapie u. Merkmalen des konkreten Arbeitsplatzes, GdB), inkl. Freiumschlag an MD; versandt als Einwurf-Einschreiben: Retoure-Frist 7d

3.) 3 seitiger Fragebogen (Fragen zu quant. und qual. Kriterien des Arbeitsplatzes), inkl. Freiumschlag an MD; versandt als Einwurf-Einschreiben: Retoure-Frist 7d
======================================================================================
Facharzt-Termin am 12.6.26
======================

Ergeben sich nun aus den Briefen Mitwirkungspflichten ? (Ich bin erstaunt, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt und gleichzeitig in so einer Menge geflutet werde.)

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Ergeben sich nun aus den Briefen Mitwirkungspflichten?
Ja. Es steht iaR auch dabei. Offenbar hat deine KK letzte Woche den MD beauftragt.
Oder von wem genau kommen diese 3 Schreiben, die an den MD geschickt werden sollen?
Morgen ist dein Arzttermin. Frag deinen Arzt, zeig ihm die 3 Schreiben.

Mal grundsätzlich: Die GKV sind verpflichtet, ihre erkrankten Versicherten zu beraten, ihnen Empfehlungen zu geben und darauf hinzuwirken, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit baldmöglichst erreicht wird.
Dazu beauftragen die GKV den MD.
Manchmal haben GKV auch Anlass, eine lange AU zu hinterfragen, bevor sie Krankengeld auszahlen.

Der Bescheid über die Bewilligung von Krankengeld wird von der zuständigen Abtlg. der KK selbst kommen.
Du hattest doch von 2023...bis 08/24 bereits diesbezügliche Erfahrungen mit der KK...

Zitat (von handycapwork):
ch bin erstaunt, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt und gleichzeitig in so einer Menge geflutet werde.)
Das ist nach > 6 Wochen andauernder AU nicht erstaunlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder von wem genau kommen diese 3 Schreiben, die an den MD geschickt werden sollen?


ALLE 3 Schreiben kommen vom Hauptsitz der ges. KK. (Das Schreiben 1.) "Einschätzung", enthält den Zusatz . Rücksendefrist: 5d
Hier Auszüge aus dem Wortlaut: "Vor Kurzem haben wir Sie bzgl. Arbeitsunfähigkeit um Ihr schriftliches Einverständnis gebeten - leider liegt uns dieses bosher nicht vor. ... Bevor wir entscheiden, ob wir den MD um ein Gutachten bitten, ist uns Ihr persönliche Einscätzung zu Ihrer Gesundheot sehr wichtig. ..."
Na, und dann simultan die 2 anderen Briefe/Fragebögen für MD simultan rausgeschickt ???

Da der Arzt mich einige Jahre kennt, ist seine Einschätzung sicherlich die Wichtigste.
Theoretisch ist -m. E.- ein Vorziehen des bisher festgelegten AU-Endes möglich (um 1 Woche); damit sollten Schreiben 2.) und 3.) hinfällig werden. Aber das ist Stand Heute Spekulation !

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Hier Auszüge aus dem Wortlaut:
Der wäre gestern wichtig gewesen... und ich hätte nicht auf Post vom MD getippt.
Also hast du heute mit deinem Arzt gesprochen... und kannst innerhalb der Frist deinen Mitwirkungspflichten nachkommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Also hast du heute mit deinem Arzt gesprochen

Ja, heute Sprechzimmer-Termin: AU wurde verkürzt bis 15.6 {Endbescheinigung}. Arzt empfiehlt die
Schreiben 2.) und 3.) unbeantwortet liegen zu lassen. Anscheinend gibt es Chaos bei der Krankenkasse, denn eine simultane Versendung aller 3 Schreiben sei ungewöhnlich; siehe oben ! (Schreiben 1.) und Schreiben 2.) u. 3.) mutmaßlich von mind. 2 Abteilungen; zus. unterschiedliche Fristensetzungen)

Fragebogen aus Schreiben 1.) und die geänderte AU sind per Telefax versendet worden, die Originale als Standardbrief; zur Sicherheit...sollten am 15.6 zugestellt werden

Der Arzt meinte, es komme immer mehr "in Mode", dass man zunehmend Patienten solche Fragebögen zusendet. Er hat bereits am 6.6 MD-Anfrage erhalten und diese am 9.6 retourniert !
Man kann daraus mutmaßen: Solche Art Intervention beginnt zügig nach 6W Krankenstand (unabhängig von der Höhe des Krankengeldes), der Erkrankte wird massiv angeschrieben (4 Schreiben in 2W), Doppel-Diagnosen bzw. psych. Diag. wahrsch. besonders typisch

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
AU wurde verkürzt bis 15.6
Nein. Die Folgebescheinigung sagt nun, dass du bis 15.6.26 arbeitsunfähig bist.
Ab 16.6.26 bist du arbeitsfähig und hast demzufolge nur bis 15.6.26 Anspruch auf Krankengeld.
Sobald diese (letzte) AUB bei der KK vorliegt, wird über die Auszahlung des Krankengeldes per Bescheid entschieden werden.
Dass unterschiedl. Fristen genannt sind, ist kein diskussionswürdiges Kriterium.

Die Schreiben kommen nicht vom Hauptsitz der GKV, sondern von der zuständigen Stelle deiner Krankenkasse.
Telefaxe kommen immer mehr aus der Mode... und wenn einer deiner Ärzte noch nicht ans digitale System angedockt ist (obwohl auch das schon längst gesetzliche Pflicht ist), wundert mich nicht, dass er sich über die modischen Schreiben wundert.
§ 44 (4) SGB V ist seit 11/2019 in Kraft.

Gern nochmal: Die GKV sind per Gesetz gehalten, ihren erkrankten Versicherten möglichst frühzeitig Hilfe und Unterstützung anzubieten... je nach Erkrankung natürlich. Wer zB an Krebs erkrankt ist oder komplizierte OPs auf sich nehmen muss, wird mW nicht direkt nach 6-7 Wochen AU derartig *überflutet*.
Es ist also nicht so einfach mit: Lasst mich in Ruhe, ich will nur mein Krankengeld.

Chaos bei der KK erkenne ich nicht---> aber erreicht wurde, dass du nun ab 16.6.26 wieder arbeitsfähig bist.
Ich mutmaße eher etwas anderes, aber das gehört nicht hierher. :sad:

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#19
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich mutmaße eher etwas anderes, aber das gehört nicht hierher. :sad:


...gerne PN !

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
...gerne PN !
Nein, auch da gehört das nicht hin.

Signatur:

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#21
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die GKV sind per Gesetz gehalten, ihren erkrankten Versicherten möglichst frühzeitig Hilfe und Unterstützung anzubieten


Das ist schon richtig und verstanden: Allerdings so "früh", ist mir neu, aber Zeit ist ja (nach Einstein) relativ ! Mir kommen mehrere Szenarien in den Kopf:
-es wird Kgeld (rückwirkend) ausbezahlt
-es wird Kgeld erst nach Rücksendung der MD-Fragebögen (s. o.) gezahlt
-es wird Kgeld ausbezahlt und eine gleichzeitig Aufforderung zur med. REHA geschickt

Interessant ist hier folgender link, der Vz HH
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/krankengeld-viele-fragen-ihrer-kasse-muessen-sie-nicht-beantworten

Ich werde über den Fortgang hier berichten !

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40466 Beiträge, 6581x hilfreich)

Herr Einstein hatte anderes im Sinn, als er über Raum und Zeit sinnierte. Ich bin mir sicher.

Deine Szenarien sind völlig unnötig, denn dein Krankengeld-Fall scheint klar, zumindest zu dem hier von dir Erklärten.
Es sollte dir Krankengeld vom 28.5. bis 15.6. geleistet werden.
WANN das Geld für diese 19 Tage überwiesen wird.... ist tatsächlich relativ.

Und sonst: MD und Reha und Behandlungen über KK --->irrelevant.

Zu deinem Link:
Dort ist für deinen Fall das wichtigste---> Punkt 3 der Kürze.
Für mich nicht interessant, weil bekannt...
Vielleicht für dich noch beispielhaft interessant?
https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/krankengeld/krankengeld-anspruch-dauer-hoehe-2186146
https://www.aok.de/pk/leistungen/arbeitsunfaehigkeit/krankengeld/
https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/krankengeld

GKV-Bedingungen für Krankengeldleistungen ähneln sich wie ein Ei dem anderen. Sie sind ans Gesetz gebunden. Es gab auch seit deinem letzten Krankengeldanspruch keine diesbezüglichen Gesetzesänderungen.

Signatur:

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