AU (psych.) seit 15.4.26 -->20.6.26
AU (som.) 23.4 -->22.5
Bisher kein Krankengeld-Bescheid/Zahlung erfolgt.
Was geschieht bei Ignorieren (Nicht-unterschreiben) bzw. welche Vorteile bringt unterschreiben ?
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postalisches Schreiben der ges. KK (30.5 erhalten):
"Ihre Arbeitsunfähigkeit
als Ihr Gesundheitspartner möchten wir Hilfestellung leisten. Diese individuelle Unterstützung ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns Ihr Einverständnis geben. Mit Ihrer Unterschrift können wir gemeinsam mit Ihnen die passenden Leistungen finden und Sie bei der entsprechenden Umsetzung begleiten. Manchmal sind auch Leistungen notwendig, welche wir nicht einschätzen können. Dafür steht der MD beratend zur Seite.
Für die med. Beurteilung Ihrer AU ist der MD auf Informationen zu Ihrer bevorstehenden Behandlung angewiesen.
Deshalb bitten wir Sie, die beiliegende Einverständniserklärung innerhalb 5 Tage an uns zurück zu schicken. Ihr Einverständnis ist freiwillig, Sie können dieses jederzeit formlos und grundlos widerrufen."
S. 2/2
"Arbeitsunfähigkeit - Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, daß die xy-Krankenklasse mich während meiner AU telefonisch kontaktiert. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter: ... (Diese Angabe ist freiwillig)
.................................................................................
{Ort, Datum, Unterschrift des Versicherten}
SGB V: Einverständniserklärung (bei AU)für MDK abgeben ?
Mit einem AG, der max. 6 Wochen Lohnfortzahlung leistet, ist die KK sowieso erst ab 28.5. dran.Zitat :Bisher kein Krankengeld-Bescheid/Zahlung erfolgt.
Das Krankengeld sollte demnächst kommen. Es gibt keinen festen Zahlungstermin.
Nichts. Dann hat die KK lediglich Krankengeld zu leisten. Das mit dem angebotenen Telefonkontakt ist ebenso freiwillig und ohne Nachteile.Zitat :Was geschieht bei Ignorieren (Nicht-unterschreiben)
Die KK sind verpflichtet, bei Langzeiterkrankten *nachzufragen*. Es gilt § 44 (4) SGB V
Zitat :S. 2/2
"Arbeitsunfähigkeit - Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, daß die xy-Krankenklasse mich während meiner AU telefonisch kontaktiert. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter: ... (Diese Angabe ist freiwillig)
.................................................................................
{Ort, Datum, Unterschrift des Versicherten}
Ahaaa...also geht es hier nur um die Einwilligung in eine telefonische Beratung ??? Wenn man keine Tel-Nr. angibt macht das Rücksenden keinen Sinn oder man lässt es offen, unterschreibt und schickt den Bogen ab. Damit signalisiert man, ich habe Euer Schreiben erhalten, aber mit dem Tenor "lasst mich bitte zufrieden".
Dass der MDK bereits im Hintergrund (Anschreiben der 2 betreffenden Ärzte, dann wahrsch. Empfehlung nach Auswertung Aktenlage an die KK) aktiv wird, ist aus dem Anschreiben schon zu deuten.
Also, wenn ich Nichts zurückschicke, verletze ich nicht die "Mitwirkungspflicht" (§§60 - 66 SGB I) ?
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Das, was die KK dort anbietet, ist rein freiwillig für den Versicherten. Kannst du annehmen oder nicht. Hat keine Nachteile. Gehört nicht zu Mitwirkungspflichten nach SGB I. Gilt sowohl für eine evtl. Unterstützung durch den MD als auch für einen möglichen telefonischen Kontakt.
Wenn du nichts davon willst, dann kannst du das Schreiben ignorieren.
Damit die KK auch was zum Abheften hat, kann man das tun.Zitat :Damit signalisiert man, ich habe Euer Schreiben erhalten, aber mit dem Tenor "lasst mich bitte zufrieden".
Na ja, vom Anschreiben zweier Ärzte lesen wir hier nichts--- nur, dass die AU eben schon über 6 Wochen geht. IdR geben Ärzte AU-Bescheinigungen und selbstverständlich erfährt die KK die Diagnosen....und zahlt Krankengeld.Zitat :Dass der MDK bereits im Hintergrund
Wenn du das Anschreiben deuten kannst, dann tu es. Hat aber mit der Einverständniserklärung nach § 44 (4) SGB V nichts zu tun.Zitat :Dass der MDK bereits im Hintergrund (Anschreiben der 2 betreffenden Ärzte, dann wahrsch. Empfehlung nach Auswertung Aktenlage an die KK) aktiv wird, ist aus dem Anschreiben schon zu deuten.
Welche bevorstehenden Behandlungen denn?
-- Editiert von User am 1. Juni 2026 20:28
Zitat :Welche bevorstehenden Behandlungen denn?
Ja, das habe ich mich auch gefragt ! Bzgl. der körp. Erkrankung (Eppstein-Barr-Infekt) ist die AU ausgelaufen, da schulmed. sowieso nur symptomatisch behandelt (Fiebersenkung, Schmerzmittel) wird und 4W die Richtschnur (Zeitfenster) für diese Erkrankung ist. (Das hier noch ein Heilpraktiker -auf Selbstzahlerbasis- weiterhin konsultiert wird, interessiert die ges. KK wohl nicht !)
Psych. ist der Schwerpunkt "Anpassungsstörung" auf der AU, da Ende April ein Familienmitglied verstorben ist: Auch hier gibt es außer therap. Kurzzeit-Gespräche und sedierende Medikation keine "Behandlungen" (so wie man sich das z.B. im orthopädischen u. kardiologischen Bereich konkreter vorstellen kann).
Entweder ist das ein allg. typischer Textbaustein oder die KK meint damit -implizit- Einleitung von med. Reha (§51 SGB V...) ?
Es ist vollkommen unnötig, hier Diagnosen auszubreiten. Ich hatte vielmehr gefragt, ob zu Behandlungen evtl. schon was in dem KK-Schreiben oder in den ärtzl. Anschreiben steht.
Für die KK ist die Vorlage der AU-Bescheinigungen wichtig. Ab der 7. Woche von dir, denn die 6 Wochen vorher zahlt ja der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung und meldet erst dann bei der KK ab.
Es dürfte genügen, dass die KK sich nicht um dich kümmern soll, weil du in Ruhe lediglich dein Krankengeld erhalten willst. Sonst wehrst du doch auch gern alles ab, was irgendwie nach *Datenangaben* aussieht ?!
Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder? Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?
Automatisch zahlt die KK kein Krankengeld.
Nur das *Wir-möchten-uns kümmern*-Schreiben kommt wohl automatisch. Schließlich hast du einen gesetzl. Anspruch und die KK soll auf möglichst schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hinarbeiten.
Zitat :Das hier noch ein Heilpraktiker -auf Selbstzahlerbasis- weiterhin konsultiert wird, interessiert die ges. KK wohl nicht !)
Was erhoffen Sie sich davon? Hatte selbiges auch schon, das wird auch ohne zusätzliche Kosten besser.
Zitat :Auch hier gibt es außer therap. Kurzzeit-Gespräche und sedierende Medikation keine "Behandlungen"
Die Möglichkeiten sind da auch begrenzt. Allerdings, in einer mehrwöchigen Reha hätten Sie da bessere Erfolgsaussichten.
Zitat :Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder?
Das ist heute eigentlich nicht mehr notwendig.
Zitat :Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?
Der ist heute eigentlich auch überflüssig.
Zitat :Automatisch zahlt die KK kein Krankengeld.
Sofern die ununterbrochenen Krankschreibungen als eAU vom Arzt an die Kasse übermittelt wurden, tut sie das sehr wohl.
Die sonstigen notwendigen Angaben, wie z.B. die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers, wird von diesem ebenfalls elektronisch an die Kasse übermittelt.
Der "digitale Automatismus" stößt allerdings gegen die Wand, wenn auch nur eine der AU aus Papier "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgestellt wurde, oder es auf der Datenautobahn mal wieder einen Stau gab....
Eine Nachfrage bei der KK, kurz vor erreichen der 6 Wochen, ob alle relevanten Daten vorliegen kannnicht schaden.
Zitat :Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder? Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?
JA; bereits in der 22.KW kam ein standardisiertes Formular der KK, welches ich zeitnah (u. sicher) zurückgeschickt habe. Aufgrund der Feiertage , nur noch 2 Postläufe (Zustellung) pro Woche usw., habe ich bisher keinen KG-Bescheid. Der Grund kann aber doch sein, dass die KK das bewusst zurückhält, bis die mit dem MDK kommuniziert hat.
Unzweifelhaft ist mein formaler, also rechtlicher Anspruch auf KG, da alle AUs nahtlos waren und auch seitens des Arbeitgebers alles Relevante übermittelt wurde. (Ebenso sehe ich -bisher- keine Verletzung der Mitwirkungspflicht, was von Anami ja auch so eingeschätzt wird.)
Zitat :Sofern die ununterbrochenen Krankschreibungen als eAU vom Arzt an die Kasse übermittelt wurden, tut sie das sehr wohl.
Die sonstigen notwendigen Angaben, wie z.B. die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers, wird von diesem ebenfalls elektronisch an die Kasse übermittelt.
Der "digitale Automatismus" stößt allerdings gegen die Wand, wenn auch nur eine der AU aus Papier "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgestellt wurde, oder es auf der Datenautobahn mal wieder einen Stau gab....
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In der Tat...einer der Ärzte ist nicht "e"-angedockt ! (Die AUs wurden postalisch als Einwurf-Einschreiben und per Telefax übermittelt, dto. das Antragsformular für das KG.)
Zitat :Ich hatte vielmehr gefragt, ob zu Behandlungen evtl. schon was in dem KK-Schreiben oder in den ärtzl. Anschreiben steht.
In dem KK-Schreiben steht zu "Behandlungen" nichts und der betr. Arzt (Psych.) hat bis einschl. 10.6 Urlaub.
Was mich -neben "Behandlungen" noch umtreibt: Wieso schreibt die KK, dass sie die "Einverständnis-Erklärung" innerhalb 5 Tage zurückhaben möchte ? (Unter Berücksichtigung des Postlaufes, der Zustell-Fiktion, ist der 5.6 der letztmögliche Rücksendetag.)
PS: Macht schon Sinn, nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine Aufforderung zur med. Reha zu spekulieren.
Nein. Dafür ist kein Grund erkennbar.Zitat :Der Grund kann aber doch sein, dass die KK das bewusst zurückhält,
Dass das Krankengeld nicht schon --AM--28.5. gezahlt wird, ist doch wohl klar. Dein Hinweis auf Pfingsten und Postlaufzeiten ist irrelevant. Da wohl alles nötige vorliegt, zahlt die KK --AB---28.5. zunächst für den jeweiligen Zeitraum der AU. Hier bis 20.6.26. --->Zahlt also demnächst nach.
Außerdem hat dein Arbeitgeber dir die letzte Lohnfortzahlung wahrscheinlich am 29.5.26 überwiesen und der KK die entspr. *Abmeldung* übermittelt.
Meine Güte, daran zweifelt niemand, und noch hast du der KK keine weitere (lückenlose) AU vorlegen können. Dass ein Arzt jetzt Urlaub hat, ist auch völlig irrelevant.Zitat :Unzweifelhaft ist mein formaler, also rechtlicher Anspruch auf KG, da alle AUs nahtlos waren
Unnötige Umtreibung. Dieses Schreiben ist ein allg. automatisiertes *Kümmerschreiben*. Diese Schreiben kommen mW aus einer ganz anderen KK-Abteilung/Bereich deiner GKV. Nämlich aus der, die dann mit MD evtl. was zu tun hätte.Zitat :Was mich -neben "Behandlungen" noch umtreibt:
Wenn du nur Geld willst, gilt das Rücksendedatum nicht, denn die Einverständnis-Erklärung ist FREIWILLIG.
p.s.
Ich fragte -eigentlich- nicht grundlos nach. Denn kürzlich passierte es hier in meinem Umfeld, dass der AG aus Gründen seinen AN nach 6 Wochen LFZ nicht bei der GKV *abmeldete*, deshalb der Langzeitkranke auch nach lückenloser Vorlage aller Nachweise leider länger als 9 Wochen auf sein nachgezahltes Krankengeld warten musste. Selbst nach persönlicher Vorsprache eines Bevollmächtigten (zur Fehlersuche) musste eine andere KK-Abt. erst beim AG nach-haken, die entspr. Bescheinigung nach-fordern, dann o.k. rückmelden, damit endlich die Abt. Leistung auch zahlen konnte. Nun läufts...
Zitat :Wenn du nur Geld willst, gilt das Rücksendedatum nicht, denn die Einverständnis-Erklärung ist FREIWILLIG.
Hallo, ich habe die "Einverständniserklärung" nicht zurückgesendet, auch nicht mit "leerem" Tel-Feld.
Am 12.6 habe ich Termin beim Facharzt. (Werde am 10.6 dem FA eine kurze schriftl. Info in seinen Briefkasten legen, falls er bereits -gegenüber dem MDK- am 11.6 etwas abgeben sollte !)
Danke an die beteiligten Diskutanten, die mich hier beratend entlastet haben !
...werde weiter über den Fortgang berichten.
...Zitat :Fortgang
Hallo Community,
heute habe ich 3 separate Briefe (Erstelldatum jew. 9.6) erhalten, aber noch keinen KG-Bescheid:
1.) Anschreiben "WIE SCHÄTZEN SIE IHRE AKTUELLE ARBEITSUNFÄHIGKEIT EIN / IST EIN KONRETES ENDE IHRE AU BEREITS BEKANNT ?" Dazu Kurzfragebogen: "Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit ist absehbar (ja o. nein)". "Eine Wiederaufnahme meiner Tätigkeit findet am ... statt." "Ich werde mich der Arbeitsvermittlung am ... zur Verfügung stellen."
"Folgende diag. und therap. Maßnahmen stehen einer Wiederaufnahme entgegen (Freitextfeld): ..."
2.) 3 seitiger Fragebogen (Fragen zur Diagnostik und Therapie u. Merkmalen des konkreten Arbeitsplatzes, GdB), inkl. Freiumschlag an MD; versandt als Einwurf-Einschreiben: Retoure-Frist 7d
3.) 3 seitiger Fragebogen (Fragen zu quant. und qual. Kriterien des Arbeitsplatzes), inkl. Freiumschlag an MD; versandt als Einwurf-Einschreiben: Retoure-Frist 7d
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Facharzt-Termin am 12.6.26
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Ergeben sich nun aus den Briefen Mitwirkungspflichten ? (Ich bin erstaunt, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt und gleichzeitig in so einer Menge geflutet werde.)
Ja. Es steht iaR auch dabei. Offenbar hat deine KK letzte Woche den MD beauftragt.Zitat :Ergeben sich nun aus den Briefen Mitwirkungspflichten?
Oder von wem genau kommen diese 3 Schreiben, die an den MD geschickt werden sollen?
Morgen ist dein Arzttermin. Frag deinen Arzt, zeig ihm die 3 Schreiben.
Mal grundsätzlich: Die GKV sind verpflichtet, ihre erkrankten Versicherten zu beraten, ihnen Empfehlungen zu geben und darauf hinzuwirken, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit baldmöglichst erreicht wird.
Dazu beauftragen die GKV den MD.
Manchmal haben GKV auch Anlass, eine lange AU zu hinterfragen, bevor sie Krankengeld auszahlen.
Der Bescheid über die Bewilligung von Krankengeld wird von der zuständigen Abtlg. der KK selbst kommen.
Du hattest doch von 2023...bis 08/24 bereits diesbezügliche Erfahrungen mit der KK...
Das ist nach > 6 Wochen andauernder AU nicht erstaunlich.Zitat :ch bin erstaunt, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt und gleichzeitig in so einer Menge geflutet werde.)
Zitat :Oder von wem genau kommen diese 3 Schreiben, die an den MD geschickt werden sollen?
ALLE 3 Schreiben kommen vom Hauptsitz der ges. KK. (Das Schreiben 1.) "Einschätzung", enthält den Zusatz . Rücksendefrist: 5d
Hier Auszüge aus dem Wortlaut: "Vor Kurzem haben wir Sie bzgl. Arbeitsunfähigkeit um Ihr schriftliches Einverständnis gebeten - leider liegt uns dieses bosher nicht vor. ... Bevor wir entscheiden, ob wir den MD um ein Gutachten bitten, ist uns Ihr persönliche Einscätzung zu Ihrer Gesundheot sehr wichtig. ..."
Na, und dann simultan die 2 anderen Briefe/Fragebögen für MD simultan rausgeschickt ???
Da der Arzt mich einige Jahre kennt, ist seine Einschätzung sicherlich die Wichtigste.
Theoretisch ist -m. E.- ein Vorziehen des bisher festgelegten AU-Endes möglich (um 1 Woche); damit sollten Schreiben 2.) und 3.) hinfällig werden. Aber das ist Stand Heute Spekulation !
Der wäre gestern wichtig gewesen... und ich hätte nicht auf Post vom MD getippt.Zitat :Hier Auszüge aus dem Wortlaut:
Also hast du heute mit deinem Arzt gesprochen... und kannst innerhalb der Frist deinen Mitwirkungspflichten nachkommen.
Zitat :Also hast du heute mit deinem Arzt gesprochen
Ja, heute Sprechzimmer-Termin: AU wurde verkürzt bis 15.6 {Endbescheinigung}. Arzt empfiehlt die
Schreiben 2.) und 3.) unbeantwortet liegen zu lassen. Anscheinend gibt es Chaos bei der Krankenkasse, denn eine simultane Versendung aller 3 Schreiben sei ungewöhnlich; siehe oben ! (Schreiben 1.) und Schreiben 2.) u. 3.) mutmaßlich von mind. 2 Abteilungen; zus. unterschiedliche Fristensetzungen)
Fragebogen aus Schreiben 1.) und die geänderte AU sind per Telefax versendet worden, die Originale als Standardbrief; zur Sicherheit...sollten am 15.6 zugestellt werden
Der Arzt meinte, es komme immer mehr "in Mode", dass man zunehmend Patienten solche Fragebögen zusendet. Er hat bereits am 6.6 MD-Anfrage erhalten und diese am 9.6 retourniert !
Man kann daraus mutmaßen: Solche Art Intervention beginnt zügig nach 6W Krankenstand (unabhängig von der Höhe des Krankengeldes), der Erkrankte wird massiv angeschrieben (4 Schreiben in 2W), Doppel-Diagnosen bzw. psych. Diag. wahrsch. besonders typisch
Nein. Die Folgebescheinigung sagt nun, dass du bis 15.6.26 arbeitsunfähig bist.Zitat :AU wurde verkürzt bis 15.6
Ab 16.6.26 bist du arbeitsfähig und hast demzufolge nur bis 15.6.26 Anspruch auf Krankengeld.
Sobald diese (letzte) AUB bei der KK vorliegt, wird über die Auszahlung des Krankengeldes per Bescheid entschieden werden.
Dass unterschiedl. Fristen genannt sind, ist kein diskussionswürdiges Kriterium.
Die Schreiben kommen nicht vom Hauptsitz der GKV, sondern von der zuständigen Stelle deiner Krankenkasse.
Telefaxe kommen immer mehr aus der Mode... und wenn einer deiner Ärzte noch nicht ans digitale System angedockt ist (obwohl auch das schon längst gesetzliche Pflicht ist), wundert mich nicht, dass er sich über die modischen Schreiben wundert.
§ 44 (4) SGB V ist seit 11/2019 in Kraft.
Gern nochmal: Die GKV sind per Gesetz gehalten, ihren erkrankten Versicherten möglichst frühzeitig Hilfe und Unterstützung anzubieten... je nach Erkrankung natürlich. Wer zB an Krebs erkrankt ist oder komplizierte OPs auf sich nehmen muss, wird mW nicht direkt nach 6-7 Wochen AU derartig *überflutet*.
Es ist also nicht so einfach mit: Lasst mich in Ruhe, ich will nur mein Krankengeld.
Chaos bei der KK erkenne ich nicht---> aber erreicht wurde, dass du nun ab 16.6.26 wieder arbeitsfähig bist.
Ich mutmaße eher etwas anderes, aber das gehört nicht hierher.
Zitat :Ich mutmaße eher etwas anderes, aber das gehört nicht hierher.![]()
...gerne PN !
Nein, auch da gehört das nicht hin.Zitat :...gerne PN !
Zitat :Die GKV sind per Gesetz gehalten, ihren erkrankten Versicherten möglichst frühzeitig Hilfe und Unterstützung anzubieten
Das ist schon richtig und verstanden: Allerdings so "früh", ist mir neu, aber Zeit ist ja (nach Einstein) relativ ! Mir kommen mehrere Szenarien in den Kopf:
-es wird Kgeld (rückwirkend) ausbezahlt
-es wird Kgeld erst nach Rücksendung der MD-Fragebögen (s. o.) gezahlt
-es wird Kgeld ausbezahlt und eine gleichzeitig Aufforderung zur med. REHA geschickt
Interessant ist hier folgender link, der Vz HH
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/krankengeld-viele-fragen-ihrer-kasse-muessen-sie-nicht-beantworten
Ich werde über den Fortgang hier berichten !
Herr Einstein hatte anderes im Sinn, als er über Raum und Zeit sinnierte. Ich bin mir sicher.
Deine Szenarien sind völlig unnötig, denn dein Krankengeld-Fall scheint klar, zumindest zu dem hier von dir Erklärten.
Es sollte dir Krankengeld vom 28.5. bis 15.6. geleistet werden.
WANN das Geld für diese 19 Tage überwiesen wird.... ist tatsächlich relativ.
Und sonst: MD und Reha und Behandlungen über KK --->irrelevant.
Zu deinem Link:
Dort ist für deinen Fall das wichtigste---> Punkt 3 der Kürze.
Für mich nicht interessant, weil bekannt...
Vielleicht für dich noch beispielhaft interessant?
https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/krankengeld/krankengeld-anspruch-dauer-hoehe-2186146
https://www.aok.de/pk/leistungen/arbeitsunfaehigkeit/krankengeld/
https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/krankengeld
GKV-Bedingungen für Krankengeldleistungen ähneln sich wie ein Ei dem anderen. Sie sind ans Gesetz gebunden. Es gab auch seit deinem letzten Krankengeldanspruch keine diesbezüglichen Gesetzesänderungen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
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