SGB V in Vbdg. mit AU-Richtlinien: Einstellung Krankengeld

15. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 8x hilfreich)
SGB V in Vbdg. mit AU-Richtlinien: Einstellung Krankengeld

Im Krankengeld-Bezug (8W vor Auslauf von ALG 1): Die Krankenkasse verweist auf sog. leichte Tätigkeit und fordert auf, sich wieder bei der Agentur für Arbeit zu melden {§2Abs.3 AU-Richtlinien).-->
"Nach den uns vorliegenden Unterlage ist nicht erkennbar, warum Sie nicht für leichte Tätigkeiten einsetzbar sind? Ihre aktuelle Behandlungsbedürftigkeit bedingt daher ab xx.yy.23 keine weitere AU mehr. Melden Sie sich also spätestens bis xx.yy.23 bei der zuständigen Agentur für Arbeit !"

Dieses Schreiben enthält nicht die Überschrift "BESCHEID", sondern "wichtige Information"

Wie kann ich möglichst erreichen, dass über den xx.yy.23 weiterhin Krankengeld (von der Krankenkasse) gezahlt wird ? (In der Tat handelt es sich tatsächlich um eine mittel-schwere bis chronifizierte Erkrankung und die Psyche baut seit einigen Tagen auch noch ab.)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 28x hilfreich)

Indem Sie das:

Zitat (von handycapwork):
Nach den uns vorliegenden Unterlage ist nicht erkennbar, warum Sie nicht für leichte Tätigkeiten einsetzbar sind? Ihre aktuelle Behandlungsbedürftigkeit bedingt daher ab xx.yy.23 keine weitere AU mehr.

widerlegen.

Eigentlich doch ganz logisch :wink:
Der Rest ist eine medizinische Fragestellung...

Alles Gute!

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28205 Beiträge, 5139x hilfreich)

Wichtig ist, dass du dich bei Arbeitsagentur meldest. Deshalb die wichtige Info von der KK.
Dein ALG1- Anspruch war nur für 6 Monate festgestellt. Der Anspruch endet am xxDatum.

Entweder bist du ab xxDatum arbeitsunfähig. Das attestiert dir dann dein Arzt.
Oder du bist arbeitsfähig, hast eingeschränktes Leistungsvermögen (mit 6h) und erhältst weiterhin ALG1 von der Arbeitsagentur (sofern du grundsätzlich noch Anspruch hast).
Dass die Psyche abbaut, kannst du deinem Arzt mitteilen. Das wäre aber eine andere Krankheit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wichtig ist, dass du dich bei Arbeitsagentur meldest. Deshalb die wichtige Info von der KK.
Dein ALG1- Anspruch war nur für 6 Monate festgestellt. Der Anspruch endet am xxDatum.


Hallo, hier ist etwas falsch verstanden worden: Das Krankengeld läuft schon einige Wochen (nach Anspruchsende von ALG1; bedeutet also mehr als 6W AU am Stück und über das Zahlende des ALG1 hinaus).
Und es muss heißen "Melden Sie sich ab xx.yy.23 bei der zuständigen Agentur für Arbeit ! (Das Datum, an dem die KK das Krankengeld einstellen will.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28205 Beiträge, 5139x hilfreich)

Was war denn falsch?

Was ist denn mit deinem Restleistungsvermögen?
Was ist denn mit deinem gesamten 72-Wochen-Anspruch auf Krankengeld?




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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