SGB VI Arbeitsmarktrente

6. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)
SGB VI Arbeitsmarktrente

Wird in den ersten 6M die halbe EM-Rente ausgezahlt ? Was gilt da als Start-Datum: Antrag o. Bescheiderteilung ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Die AFA muss erst feststellen ob der Arbeitsmarkt für sie geschlossen ist und erst dann wird die Arbeitsmarktrente gewährt. Selbige ist immer befristet, manchmal für ein Jahr, in der Regel 3 Jahre.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Arbeitsmarktrente
Ich hatte dir schon persönlich ausführlich zu deiner Situation geantwortet.

Noch gibt es für dich nichts zum Ausrechnen. Noch bist du kein (voller) EM-Rentner. Du hast erst Anfang Oktober den Rentenantrag gestellt. Es dauert.
Jetzt zahlt die AfA dir ALG nach § 145 SGB III.

Wenn die DRV dir irgendwann die EM-Rente bewilligt, steht in diesem Bescheid ein Datum, ab wann sie bewilligt wird.
Dann rechnen AfA und DRV selbst aus, was wem ab wann zu erstatten ist.

Kannst du eigentlich deine vielen Beiträge zum gleichen Thema und die Antworten nicht nachlesen ? :???:
Es wurde doch alles schon mehrfach beantwortet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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