Sabbatical und die GKV was soll ich tun?

21. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sina1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sabbatical und die GKV was soll ich tun?

Hallo liebe Community. Ich habe derzeit ein Sabbatical. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die letzten 2 Jahre habe ich nur 75 % meines Gehaltes bekommen um jetzt im dritten (also das Weltreisejahr) 50 % zu bekommen. Ich halte mich nicht innerhalb der EU auf. Ich führe ganz normal weiterhin meine RV und AV Beiträge ab. Meine GKV ist seitens der Vivida BKK pausiert (da sie im EU-Ausland nicht greift), ich musste Flugtickets und eine vollwertige Auslandskrankenversicherung nachweisen. Trotzdem werden jetzt GKV und PV Beiträge abgezogen. Der Arbeitgeber und das Steuerbüro sagen, ich muss trotzdem zahlen? Ich verstehe es nicht. Die GKV ist doch pausiert. Wer hat recht? Mir fehlen jetzt letzten Endes ein paar hundert Euro, mit denen ich fest gerechnet habe.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48814 Beiträge, 17195x hilfreich)

Bestand vor dem Sabbatical in der GKV eine freiwillige Versicherung oder eine Pflichtversicherung?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17590 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von Sina1988):
Meine GKV ist seitens der Vivida BKK pausiert (da sie im EU-Ausland nicht greift),
Das verstehe ich nicht. Wie geht das? Meiner Meinung nach bist du immer noch über die GKV versichert und musst dafür auch Abgaben zahlen.

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#3
 Von 
Sina1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bestand vor dem Sabbatical in der GKV eine freiwillige Versicherung oder eine Pflichtversicherung?


Vor dem Sabbatical war ich Pflichtversichert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sina1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das verstehe ich nicht. Wie geht das? Meiner Meinung nach bist du immer noch über die GKV versichert und musst dafür auch Abgaben zahlen.


Ich habe die GKV gefragt, was ich während der Weltreise machen soll. Viele Foren haben geschrieben, pausiere deine GKV. Antwort von der Vivida BKK war, schick uns dein Flugticket in das erste Reiseland (Mexiko) + Nachweis der vollwertigen Auslandskrankenversicherung (die war für ein Jahr richtig teuer). Daraufhin kam ein Schreiben mit der Bestätigung, das die Versicherung ruht.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1618 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von Sina1988):
Meine GKV ist seitens der Vivida BKK pausiert (da sie im EU-Ausland nicht greift), ich musste Flugtickets und eine vollwertige Auslandskrankenversicherung nachweisen.


Du beziehst weiterhin Gehalt, deswegen ist dein Arbeitgeber m.E. verpflichtet, neben den Beiträgen für Renten- und Arbeitslosenversicherung auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.

-- Editiert von User am 22. November 2022 09:09

Signatur:

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von Sina1988):
Viele Foren haben geschrieben, pausiere deine GKV.
Also hast Du selbst um Ruhendstellung der GKV gebeten. Hast Du Deinem AG denn mitgeteilt, dass die KV ruht?

Wobei ich mich frage, wie das überhaupt möglich ist, wenn Du das Sabbatical nicht als unbezahlten Urlaub, sondern im Anstellungsverhältnis wahrgenommen hast.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17590 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wobei ich mich frage, wie das überhaupt möglich ist, wenn Du das Sabbatical nicht als unbezahlten Urlaub, sondern im Anstellungsverhältnis wahrgenommen hast.
Genau das ist auch mein Verständnisproblem. Wieso sollte keine Pflicht bestehen in der GKV zu sein.

Signatur:

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

1. Es scheint sich ja um das sog. Arbeitszeitmodell zu handeln. Zwei Jahre lang werden nur 75 % des Gehalts ausbezahlt, so dass im Jahr des Sabbatical 50 % des Gehalts weiter gezahlt werden. Inkl. aller SV Beiträge.

2. Der TE ist also weiterhin angestellt.

3. Wäre der TE in Deutschland abgemeldet, müsste er sich hier nicht krankenversichern. Wie das aber mit dem fortbestehenden Anstellungsverhältnis funktionieren soll, ist mir unklar.

4. Ist der TE aber weiterhin angemeldet, hat er die Krankenkasse falsch verstanden (und muss sich weiterhin in D krankenversichern). Höchstwahrscheinlich hält er sich in Ländern auf, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das bedeutet, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse entfällt. Und daher eine Auslandskrankenversicherung angeraten wird.

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#9
 Von 
Sina1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
1. Es scheint sich ja um das sog. Arbeitszeitmodell zu handeln. Zwei Jahre lang werden nur 75 % des Gehalts ausbezahlt, so dass im Jahr des Sabbatical 50 % des Gehalts weiter gezahlt werden. Inkl. aller SV Beiträge.

2. Der TE ist also weiterhin angestellt.

3. Wäre der TE in Deutschland abgemeldet, müsste er sich hier nicht krankenversichern. Wie das aber mit dem fortbestehenden Anstellungsverhältnis funktionieren soll, ist mir unklar.

4. Ist der TE aber weiterhin angemeldet, hat er die Krankenkasse falsch verstanden (und muss sich weiterhin in D krankenversichern). Höchstwahrscheinlich hält er sich in Ländern auf, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das bedeutet, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse entfällt. Und daher eine Auslandskrankenversicherung angeraten wird.


Ich verstehe das absolut, mir wurde von einem Mitarbeiter der GKV wie erwähnt mitgeteilt, das ich aufgrund des langzeit Aufenthaltes im Ausland die Auslands Krankenversicherung abschließen muss (habe ich getan). Diese wird dann sozusagen als private Versicherung angesehen. Die Vivada würde wie gesagt im Krankheits Fall gar nicht in Leistung gehen. Somit Ruht die GKV. Das habe ich auch schriftlich. Nun hat sich eben ein zweiter Mitarbeiter dazugeschaltet und meint eben, nein das geht doch nicht.

Scheinbar komme ich nun nicht drum herum für etwas zu zahlen was ich im Falle nicht in Anspruch nehmen kann. Eigentlich recht schade, aber das ist das System.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von Sina1988):
Die Vivada würde wie gesagt im Krankheits Fall gar nicht in Leistung gehen.
Richtig.
Zitat (von Sina1988):
Somit Ruht die GKV.
Falsch.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5101 Beiträge, 1973x hilfreich)

Also hier liegt ggf. ein Missverständnis vor.
Die GKV ist in dem Schreiben wohl davon ausgegangen, dass Du in dem Zeitraum Deines Sabbaticals keiner in Deutschland versicherungspflichtigen Arbeitsstelle nachgehst.

Aber Du hast eine versicherungspflichtige Anstellung in Deutschland.
Aus dieser Versicherungspflicht kommst Du auch nicht raus.

Du wirst hier keinen Erfolg haben, die KV-Beiträge zurückzuerhalten. Ansonsten hättest Du hier eine Lücke in der Versicherungspflicht aufgetan, die tausende Nachahmer nachziehen könnte.

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#12
 Von 
Sina1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Du wirst hier keinen Erfolg haben, die KV-Beiträge zurückzuerhalten. Ansonsten hättest Du hier eine Lücke in der Versicherungspflicht aufgetan, die tausende Nachahmer nachziehen könnte.


Okay vielen Dank, die selbe Antwort kam auch eben noch einmal von der Krankenkasse.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5101 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe das absolut, mir wurde von einem Mitarbeiter der GKV wie erwähnt mitgeteilt, das ich aufgrund des langzeit Aufenthaltes im Ausland die Auslands Krankenversicherung abschließen muss (habe ich getan).

Wie wurde Ihnen das mitgeteil? Schriftlich?

Haben Sie wiederum der GKV mitgeteilt, dass Sie in diesem Jahr weiterhin in Deutschland versicherungspflichtig angestellt sind?

Zitat:
Das habe ich auch schriftlich.

Was steht genau in diesem Schreiben?



Zitat:
Die letzten 2 Jahre habe ich nur 75 % meines Gehaltes bekommen um jetzt im dritten (also das Weltreisejahr) 50 % zu bekommen.

Was hast Du genau mit Deinem Arbeitgeber vertraglich zum Sabbatical ausgemacht?



-- Editiert von User am 22. November 2022 16:01

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3064 Beiträge, 999x hilfreich)

Mal unabhängig von dem unglücklichen Missverständnis zwischen dir und der Krankenkasse, hätte es aber auch bei korrekter Auskunft keine andere Lösung gegeben. Du hast also nichts verloren.

Zitat (von Sina1988):
Scheinbar komme ich nun nicht drum herum für etwas zu zahlen was ich im Falle nicht in Anspruch nehmen kann. Eigentlich recht schade, aber das ist das System.
Tatsächlich zahlst du jetzt den Rest für etwas, was du in den vergangenen beiden Jahren zu 100% in Anspruch genommen hast, aber nur zu 75% deiner eigentlichen Verpflichtung bezahlt hast. Das ist rechnerisch das gleiche Ergebnis, wenn du in den beiden Jahren einfach dein volles Gehalt bekommen hättest und im Sabbatical gar keins. Dann würde die GKV tatsächlich ruhen, die Gesamtbeiträge über 3 Jahre wären aber identisch zur anderen Variante.

Eine Auslandskrankenversicherung benötigt man, wenn der Leistungsumfang der deutschen GKV nicht ausreicht, z.B. außerhalb der EU.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Eine Auslandskrankenversicherung benötigt man, wenn der Leistungsumfang der deutschen GKV nicht ausreicht, z.B. außerhalb der EU.
Zitat (von Sina1988):
Ich halte mich nicht innerhalb der EU auf.

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