Hallo,
ich lebe in einem 2 Personen Haushalt also mit mir sind es zwei.
Wir bekommen beide ALG2, das heißt unser Regelsatz beträgt nur noch 389€ im Monat.
Ich werde bald eine Sanktion von 30% erhalten, da ich eine Maßnahme nicht angetreten habe weil ich es für sinnlos erachte. Ich war schon über die Jahre in mehreren Maßnahmen und diese haben mir nichts gebracht.
Ich habe nun eine Anhörung bekommen in dem mir eine Sanktion von 129,60€ angedroht wird.
Die Berechnung ist doch falsch oder irre ich mich da? Die Sachbearbeiterin rechnet die 30% aus 432€ und nicht aus 389€.
Sollte ich jetzt einen Widerspruch einlegen oder erst wenn die Sanktion durchgeführt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
MietMaier
Sanktion von 30% wird falsch berechnet?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

Sollte ich jetzt einen Widerspruch einlegen Wogegen denn? Gegen einen Bescheid, der Ihren Worten nach noch gar nicht existiert?
@Mietmaier:
Der Widerspruch gegen eine Anhörung wäre unzulässig und deshalb zurückzuweisen.
Die Anhörung soll Dir die Gelegenheit geben, Dich zum Sachverhalt zu äußern. Das heißt, Du kannst hierzu Stellung nehmen, musst aber nicht. Wenn Du Stellung nimmst, kannst Du Dich in dem Rahmen sowohl zur Höhe der beabsichtigten Sanktion äußern (so wie in Deinem Eröffnungsposting), also auch zur Rechtmäßigkeit der Sanktion insgesamt.
Danach ergeht dann ggf. ein Sanktionsbescheid und dagegen kannst Du dann Widerspruch einlegen und zwar wiederum sowohl gegen die Höhe, als auch gegen die Sanktion an sich.
Es kann durchaus Gründe geben, warum die Sanktion insgesamt nicht gerechtfertigt ist. Von daher müsste man sich das ganze Prozedere genauer anschauen.
Gruß,
Axel
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Da du den Euro-Fehler schon festgestellt hast, kannst du diesen auch schon in der Anhörung *anmerken*.ZitatIch habe nun eine Anhörung bekommen :
Du kannst ja Stellung nehmen... musst aber nicht.
Wenn dem SB das gleich in der Anhörung um die Ohren fliegt, wird er vermutlich den Sanktionsbescheid *richtig* erstellen.
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