>Sanktion wegen eigenbemühung versäumnis

23. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.05.2012 17:44:53
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
>Sanktion wegen eigenbemühung versäumnis

Sanktion wegen eigenbemühung versäumnis

Sehr Geehrter Damen und Herren ich Brauche von ihnen ein Muster Schreiben wenn es geht. Und Welsche gegen Mass nahmen ich ergreifen kann.
Ich habe dieses Schreiben bekommen. In Klammern werde ich es kommentieren.
Hier: Absenkung des Arbeitslosengeldes ll gemäß §§ 31 ff SGB ll
Sehr geehrte Frau XY
für die zeit vom 01.06 bis 31.08 2012 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengeldes monatlich um 30% des für Sie maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in der höhe des ihnen zustehendes Gesamtbetrages, festgestellt.
Daraus ergibt sich ein Sanktions- bzw Absenkungsbetrag Ihres Arbeistlosengeldes 2 in höhe von 101,10 Euro Monatlich.
Begründung:
Ihre in der Eingliederungsvereinbarung vom 19.04.2012 festgelegten Plichten haben Sie Trotz Belehrung über Rechtsfolgen nicht umfassent erfüllt. (Die Belehrung ist nicht nachweisbar erfolgt sondern mündlich neben dem beistand)
Mit Ihnen war vereinbart, dass sie Nachreichung der Eigenbemühungen bis 27.04.2012 erfolgt(ich habe die am 25 per brief zum Jobcenter geschickt leider kein nachweiss dafür)
JETZT KOMMT DIE LÜGE
Im Anhörungsverfahren(mir und mein beistand wahr keins bewusst) wurden sie aufgefordert einen eventuellen wichtigen grund für das verhalten??? mitzuteilen und gegebenfalls entsprechende nachweise zu erbringen. Zur begründung bzw. Erklärung haben sie keine Angaben gemacht. (Das stimmt nicht da mir keine anhörung bewusst wahr und ich auch keine schriftliche anhörung bekommen haben)

Meine Frage ist ob sie mir dazu bitte einen widerspruch erfassen könnten Alles erlaubt zeuge sagt für mich sowieso aus...
Und die nächste frage ist. Kann ich die jetzt nochmals nachreichen ich habe gelesen das formular versäumnise kein sanktion grund sind. und es auch urteile dadrüber gibt.
Danke

Bitte nur die jenigen die gegen den staat sind und mich unterstützen möschten keine streiter die hier alte beiträge von mir hier auflisten danke.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:
bitte nur diejenigen die gegen den staat sind und mich unterstützen möschten


Das dieser Staat dich finanziert, ist dir aber recht, was?

1. Vorschlag: Zieh doch einfach irgendwo hin, wo es keine Sozialleistungen gibt (Botswana? Kongo?), dann hast du auch kein Problem mehr mit dem Staat.

2. Wende dich an 'nebenan', dort gibts Hilfe fuer jedermann ( oder wieviel bietest du? :-) )

3. Lerne daraus und halte dich in Zukunft an die Spielregeln.

Gruss, Mira


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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Hamster:

quote:
Bitte nur die jenigen die gegen den staat sind


Sorry, aber was soll so ein Unsinn? Man muss nicht gegen den Staat sein, um gleichwohl seine Rechte auch gegenüber dem Staat mit allen - legalen - Mitteln durchzusezen bzw. andere dabei zu unterstützen.

quote:
Und die nächste frage ist. Kann ich die jetzt nochmals nachreichen


Du kannst nicht nur, Du solltest unbedingt. Und diesmal bitte in nachweisbarer Form. Zum einen könnte damit der Sanktionsgrund nachträglich entfallen, zum anderen erhöht das ein klein wenig die Glaubwürdigkeit der Behauptung, die Nachweis bereits per Post eingereicht zu haben.

quote:
Im Anhörungsverfahren(mir und mein beistand wahr keins bewusst) wurden sie aufgefordert einen eventuellen wichtigen grund für das verhalten??? mitzuteilen


So wie Du nachweispflichtig für die Behauptung bist, die erforderlichen Unterlagen eingereicht zu haben, so ist das Jobcenter beweispflichtig dafür, die zwingend vorgeschriebene Anhörung durchgeführt zu haben. Ist eine solche Anhörung nicht erfolgt, ist die Sanktion rein formell zunächst einmal rechtswidrig.

Richtig ist natürlich, dass die Anhörung nachgeholt werden kann, was die Jobcenter - dummerweise - praktisch nie tun. Nach erfolgter Anhörung, in deren Rahmen Du natürlich auch die Nachweise erneut vorlegen könntest, kann dann ein neuer Sanktionsbescheid erlassen werden, falls das Jobcenter den Tatbestand weiterhin als erfüllt ansieht.

Bevor Du Dich allerdings jetzt in einen schlecht begründeten Widerspruch verrennst, solltest Du das Ganze m.E. einem im SGB II versierten Rechtsanwalt überlassen. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte und die Sanktion zunächst einmal vollzogen würde. Das wäre nur dann zu umgehen, wenn das Jobcenter - was so gut wie nie vorkommt - freiwillig die sofortige Vollziehung aussetzt, oder aber - auf Deinen Antrag hin - das zuständige Sozialgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnet.

Gruß,

Axel


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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@miramar:

quote:
1. Vorschlag: Zieh doch einfach irgendwo hin, wo es keine Sozialleistungen gibt (Botswana? Kongo?), dann hast du auch kein Problem mehr mit dem Staat.


Soll jetzt jeder, der mit irgendwelchem staatlichen Handeln nicht einverstanden ist, gleich auwandern anstatt die eigenen Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen? Sorry, aber solche Vorschläge sind aus meiner Sicht einfach nur armseelig.

quote:
3. Lerne daraus und halte dich in Zukunft an die Spielregeln.


Und woher weist Du, dass der TE sich in der Vergangenheit nicht an die Spielregeln gehalten hat? Etwa deshalb, weil das Jobcenter eine Sanktion verhängt hat? Wäre erstmal zu prüfen, ob diese überhaupt gerechtfertigt war, was sehr häufig nämlich eben nicht der Fall ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.05.2012 17:44:53
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@Axel Du bist und bleibst einfach der gerechste und beste. Die haben keine Ahnung wovon ich rede. Las sie weiter träumen und sich von GMBH Germany übern tisch ziehen.

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Nick:

quote:
Schon allein das Sicherstellen der rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen gehört zu den Mitwirkungspflichten.
Allein dieses Versäumnis lässt sich in diesem fall sanktionieren.


Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten ist nicht sanktionierbar, sondern kann allenfalls zur (vorübergehend) Versagung von Leistungen führen. Darum geht es hier aber überhaupt nicht.

Vorliegend war offensichtlich die Einreichung von Bewerbungsnachweisen bis zu einem bestimmten Termin in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart. Die Nichteinreichung stellt zunächst einmal einen grundsätzlich sanktionierbaren Verstoß gegen die Pflicht aus der EGV dar (die formellen Voraussetzungen für eine wirksame Sanktion lasse ich jetzt mal außen vor).

Die Nachweise sind offensichtlich nicht rechtzeitigeingereicht worden; zumindest nicht in nachweisbarer Form. Ergo scheint zunächst mal der Santkionstatbestand erfüllt zu sein.

ABER: Was ist denn der eigentliche Hintergrund der genannten Vereinbarung in der EGV? Das pünktliche Einreichen der Nachweise und nicht vielleicht eher die Verpflichtung, sich tatsächlich um einen Job zu bemühen? Doch wohl das letztere, oder?

Sofern also Eigenbemühungen in ausreichendem Umfang stattgefunden haben und nur die Nachweise nicht vorgelegt wurden, jetzt aber nachgereicht werden, wäre eine Sanktion m.E. zumindest deutlich unverhältnismäßig.

quote:
Da er/sie aber davon spricht, dass ihm/ihr und dem Beistand die Anhörung nicht "bewusst" war, kann man wohl davon ausgehen, dass es einen persönlichen Termin gab.
Andernfalls ließe sich die Beteiligung eines Beistands nicht erklären.


Kann durchaus sein, dass eine mündliche Anhörung stattgefunden hat. Mindestens die Einladung zu diesem Gespräch muss allerdings schon verdeutlichen, dass es eben um eine Anhörung zu einer vorgesehenen Sanktion gehen soll.

Und außerdem klingt das hier

quote:
Im Anhörungsverfahren(mir und mein beistand wahr keins bewusst) wurden sie aufgefordert einen eventuellen wichtigen grund für das verhalten??? mitzuteilen und gegebenfalls entsprechende nachweise zu erbringen. Zur begründung bzw. Erklärung haben sie keine Angaben gemacht.


klingt für mich viel mehr danach, dass das Jobcenter davon ausgeht, der TE habe ein Anhörungsschreiben erhalten und hätte sich auch schriftlich äußern sollen.

Eine schriftliche Äußerung ist jedoch nicht erfolgt - weil der TE das Anhöhrungsschreiben nach seiner Darstellung nicht erhalten hat.

Das eine Anhörung stattgefunden hat, egal ob mündlich oder schriftlich, muss das Jobcenter nachweisen. Auf nichts anderes habe ich hingewiesen.

quote:
Und sowieso sind wir uns ja einig, dass man einer fehlenden Anhörung Abhilfe schaffen kann.
Dann steht irgendwann der zweite Bescheid an.


Das ist korrekt. Der zweite Bescheid kommt dann allerdings erst, nachdem im Rahmen der Anhörung die Nachweise für ausreichende Eigenbeühungen vorgelegt wurden. Und ob dann überhaupt noch sanktioniert würde, bliebe mal abzuwarten.

Darüber hinaus sage Dir aber aus der Praxis, dass Anhörungen sehr viel häufiger "vergessen" werden als allgemein angenommen und auch nach erfolgtem Widerspruch praktisch nie nachgeholt werden. Vielmehr versuchen die Jobcenter regelmäßig eine einmal verhängte Sanktion auch ohne Anhörung bis zum Ende durchzuziehen, was spätestens dann nicht mehr funktioniert, wenn der Betroffene einen Anwalt hinzuzieht.

quote:
Und da sich die Sanktion nicht dem Grunde nach entkräften lässt, ist das wohl vergeblich.


Doch. Jedenfalls nach den Angaben des TE lässt sich die Sanktion sehrwohl entkräften, weil die in der EGV vereinbarten Eigenbemühungen durchgeführt wurden. Die nicht rechtzeitige Vorlage der Nachweise ist eigentlich ein minimaler Verstoß, für den eine 30% Sanktion kaum zu rechtfertigen wäre. Jedenfalls würde ich es darauf ankommen lassen wie der zuständige Richter die Situation beurteilt.

Bei alledem habe ich noch gänzlich unberücksichtigt gelassen, dass ein ganz erheblicher Teil aller Sanktionen schon allein aus formellen Gründen rechtswidrig sind und vom Gericht aufgehoben werden. Stichwort: Fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrung oder eben auch fehlende Anhörung.

quote:
Da können wir ja froh sein, dass es hier überhaupt nicht um Vorschläge geht, sondern um Meinungen.


Mein diesbezüglicher Kommentar bezog sich erkennbar auf diese Aussage:

quote:
1. [color=red]Vorschlag[/color]: Zieh doch einfach irgendwo hin, wo es keine Sozialleistungen gibt (Botswana? Kongo?), dann hast du auch kein Problem mehr mit dem Staat.


Und dabei handelte es sich schon rein nach dem Wortlaut nicht einfach nur um eine Meinung, sondern um einen Vorschlag. Und derartige Vorschläge halte ich auch weiterhin für völlig unangemessen.

quote:
Das bewusste Lügen im dem Forum, von dem man Hilfe erwartet.


Dann benenne doch mal bitte die Lügen des TE in diesem Thread und verrat auch gleich, woher Du die Gewissheit nimmst, dass es sich um Lügen handelt. Natürlich kann man jedem User unterstellen, dass seine Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen. Genauso gut ist es aber auch möglich, und pasiert tag-täglich, dass sich die Jobcenter eben nicht rechtskonform verhalten.

quote:
Das versuchte Betrügen des Sozialstaats.

4. Die Aufforderung, bei diesem Betrug zu helfen.


Wo bitte siehst Du den in diesem Thread den Versuch eines Betruges? Selbst wenn von Seiten des Jobcenters alles absolut korrekt gelaufen sein und die Sanktion ohne wenn und aber berechtigt sein sollte, ist das Einlegen eines Widerspruchs, auch mit der gegebenenfalls falschen Behauptung, ein Schreiben nicht bekommen oder ein anderes rechtzeitig abgeschickt zu haben, sicher kein Betrug im strafrechtlichen Sinne.

quote:
Das bilde Hetzen gegen den Staat, von dem man lebt.


Die einzige Aussage des TE gegen den Staat ist diese hier:

quote:
Bitte nur die jenigen die gegen den staat sind und mich unterstützen möschten


Das als blinde (nicht bilde) Hetze zu bezeichnen ist nun wirklich mehr als überzogen oder?

quote:
Das versuchte Beleidigen meiner Person.

7. Das grundsätzlich respektlose Verhalten gegenüber Mitmenschen.


Mit Beleidigungen und respektlosem Verhalten anderer User (insbesonderer hilfesuchender Leistungsbezieher) kennst Du Dich ja bestens aus. Nein, (bisher) nicht in diesem Thread, aber so ganz allgemein.

quote:
Und zumindest als fragwürdig sehe ich es an, dass du offenbar tatsächlich noch das Bedrüfnis verspürst, dieser netten Person (Über das Geschlecht gibt es auf mysteriöse Weise ja gegensätzliche Angaben.) bei ihrem Plan zu helfen.


Zunächst einmal ist mir das Geschlecht eines Hilfesuchenden völlig egal. Und selbst wenn hierzu in unterschiedlichen Threads auch unterschiedliche Angaben gemacht werden, sollte das keinen Einfluss auf die Antworten haben, die gegeben werden. Es kann durchaus verschiedene Gründe hierfür geben, die vielleicht nicht jeder für sich in Anspruch nehmen würde, die aber irgendwie (halbwegs) legitim sind.

So wie ich das Eröffnungsposting verstehe, ist es auch keinesfalls sicher, dass hier ausschließlich auf Seiten des TE Fehler gemacht wurden. Vielmehr wirft auch das (vom TE dargestellte) Verhalten des Jobcenters durchaus Fragen auf. Warum also sollte ich dem TE nicht ebenso helfen, wie jedem anderen User auch; sofern ich kann?

Wenn Du dieses Bedürfnis nicht verspürst, ist das Deine eigene, freie Entscheidung, die ich auch absolut respektiere. Warum aber äußerst Du Dich dann überhaupt in diesem Thread, anstatt diesen einfach zu ignorieren?

Dem TE hier tatsächlichen einen Widerspruch zu verfassen, würde auch mir zu weit gehen, zumal dafür das Posting auch tatsächlich zu lückenhaft und teilweise unklar ist.

quote:
Sagen Sie, werter Mann beziehungsweise werte Frau.
Was tun sie so alles für diese "GMBH Germany"?
Rauchen?


Was hat das mit der Fragestellung zu tun?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"In dem einen Thread wird das weibliche Geschlecht, in dem anderen thread das männliche Geschlecht des Users ausdrücklich behuaptet.
Mindesten eine Angbe muss wohl eine Lüge sein."

Klar doch, eine Lüge. Dass mehrere User oder womöglich ein Paar einen Account gemeinsam benutzen, wäre ja auch völlig neu im www :grins:

@Hammster:
"Bitte nur die jenigen die gegen den staat sind und mich unterstützen möschten" und ""von GMBH Germany übern tisch ziehen"

Glücklicherweise lebe ich in einem Land (Deutschland), in dem man sowas ungestraft und ohne Bedenken in Internetforen äußern darf. Von Volksverhetzung ist das weit entfernt. Andere Hetze gibt es nicht im deutschen Strafrecht.

"Glücklich bin ich darüber, dass nicht du über das Vorliegen von Beleidigungen entscheidest."

Dass Fragesteller dir hier genau das ständig antworten,
nämlich, dass sie sich von dir angegriffen und beleidigt fühlen, blendest du wohl erfolgreich aus.
Das kannst du aber ganz einfach in den Antworten auf deine Beiträge nachlesen.

Am Ende "entscheiden" natürlich die Betreiber des Forums, was hier tragbar ist oder unerträglich.

"Weil dieser User etwas ganz anderes erwartet:
Gesetzwidriges Verhalten."

Quatsch. Nur weil ein User gerne von staatsfeindlich Gesinnten Antworten erhalten würde, ist da gar nichts gesetzeswidrig.

"Weil ich von dem Sinn des Forum Gebrauch machen möchte:
Erfahrungs- und Meinungsaustausch"

Nimm dir doch einfach mal die Zeit und lies die Antworten der TE auf deine Beiträge.
Die Frage, warum du sie angreifst, ist doch wohl eine der häufigsten Antworten.

Hilfe zu geben ist nicht dein Anliegen, schreibst du.

Dazu ganz dezent Pusteblume108:
"EIne Frage mit WARUM SOLLTE ES zu beantworten ist ja recht eingenartig- insgesamt wirkt deine Antwort hier so als seist du gereizt und unausgeglichen- warum?"



-- Editiert hamburgerin01 am 24.05.2012 01:20

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Nick:

quote:
In dem einen Thread wird das weibliche Geschlecht, in dem anderen thread das männliche Geschlecht des Users ausdrücklich behuaptet.


Ich hatte ausdrücklich darum gebeten, eine Lüge in diesem Thread zu benennen. Warum bemühst Du wieder irgendwelchen anderen Threads?

Darüber hinaus ist es für mich völlig egal, ob ein User hinsichtlich seines Geschlechts flunkert (das es dafür diverse Gründe geben kann, schrieb ich schon). Entscheidend ist vielmehr, ob bei der Sachverhaltsdarstellung die Wahrheit gesagt/geschrieben wird. Und das kannst Du genau so wenig beurteilen wie jeder andere, der den Sachverhalt nicht aus eigenem Erleben kennt.

quote:
Erweitern wir den Vorwurf des Betrugs auf den Vorwurf der Falschaussage.


Das war allerdings nicht Deine ursprüngliche Aussage. Zumindestens ein wenig mehr Genauigkeit wäre als schon gefragt.

quote:
Dann lesen wir das hier:
"Alles erlaubt zeuge sagt für mich sowieso aus...


Die Aussage des TE halte ich auch für recht bedenklich. Aber auch hier ist nicht abschließend geklärt, wie genau das gemeint ist. Sagt der Zeuge sowieso für den TE aus, weil es der Wahrheit entspricht, oder weil er sich "die Wahrheit zurecht biegt?" Auch hier wäre, wenn man die Aussage nicht einfach ignorieren will, wie ich es getan habe, erstmal eine Nachfrage angebracht, bevor man gleich als sicher unterstellt, der Zeuge würde lügen.

quote:
Nein, das Sammeln von gegen den Staat gerichteten Kräften und ein Aufruf zum Gegenmaßnahmen ohne Beachtung von gesetzlichen Grenzen (Hetze) ohne Bedenkung der Gurndlagen und Folgen ("blind") liegt offenbar vor.


Du kannst natürlich auch gleich behaupten, der TE würde zur Gründung einer terroristischen Vereinigung aufrufen. Lass mal bitte die Kirche im Dorf. Du neigst in erheblichem Umfang dazu, Dinge in irgendwelche Aussagen hinein zu interprtieren, die da nicht wirklich drin stecken.

quote:
Glücklich bin ich darüber, dass nicht du über das Vorliegen von Beleidigungen entscheidest.


Glücklich bin ich wiederum darüber, dass DU nicht über das Vorliegen von Betrug, Falschaussage und ähnlichem entscheidest.

quote:
Und auch wenn das zutreffend wäre, berechtigte es Hammster meines Erachtens nach noch nicht, selber anderen Menschen derartig respektlos gegenüber aufzutreten.


Völlig richtig. Ein wenig befremdlich ist aber schon, dass es zumeist gerade diejenigen sind, die sich über respektloses Auftreten anderer beklagen, die sich selber genau so verhalten. Wer im Glashaus sitzt....

quote:
Man hat entweder die Fähigkeit, solchen behauptungen skeptisch gegenüber zu stehen, oder man glaubt alles bedinungslos.


Die Fähigkeit zur Skepsis solltest Du Dir vielleicht auch mal gegenüber der Handlungsweise deutscher Jobcenter aneignen. In Anbetracht der Masse an Fehlern und Willkür-Entscheidungen die dort täglich gemacht und getroffen werden, wäre das mehr als angebracht. Es gibt allerdings immer noch Menschen, die offensichtlich der Meinung sind, was der Staat/eine Behörde tut, wird schon richtig sein. Diese Einstellung hatte ich auch mal, habe sie aber bereits vor einigen Jahren abgelegt, weil sie schlichtweg falsch ist, wie unzählige Urteile, insbesondere im Geltungsbereich des SGB II, immer wieder zeigen.

quote:
Weil dieser User etwas ganz anderes erwartet:
Gesetzwidriges Verhalten.
Wenn auch nicht explizit von dir.


Und selbst wenn dem so wäre, wäre es Aufgabe eines jeden Einzelnen für sich zu entscheiden, ob er sich darauf einlässt oder nicht.

Gruß,

Axel



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Vielleicht mal zum Ausgang dieses Threads zurück. Der TE erwartet von uns anwaltliche Tätigkeit. Das ist unzulässig. Wenn er Formulierungsschwierigkeiten hat, und das rechtlich sauber hinbekommen will, so muss er einen Anwalt aufsuchen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

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