Guten Tag,
ich habe Fragen bezüglich Haftung / Scheck.
Leider bin ich dank Corona arbeitslos geworden aber mein Arbeitslosengeld
wurde relativ schnell berechnet und bewilligt.
Die Auszahlung soll per Scheck erfolgen den ich bei der Postbank gegen Barzahlung einlösen kann (bitte keine Kommentare warum nicht über Konto, dies hat schon seine logischen Gründe).
Der Scheck wurde angeblich vor 2 Wochen an mich versendet ist aber bis heute nicht angekommen.
Die Dame an der Hotline sagte mir man kann nachverfolgen am welchem Datum und Uhrzeit er *versendet* wurde und wenn er nicht ankommt habe ich *Pech* gehabt .. .
Man könne eine Prüfung einleiten dies würde aber mehrere Wochen dauern und eine Sperrung beziehungsweise Neuausstellung wären zu viel Aufwand.
Zitat: Eine Sperrung samt Neuausstellung dauert den ganzen Tag und beansprucht mehrere Mitarbeiter und als ich fragte: *wollen Sie mich veräppeln*, wurde der Hörer aufgelegt.
Nun meine Frage: Kann sich das Arbeitsamt rausreden und eine Ersatzleistung verweigern, zumal das Absenden ich meinen Augen keinerlei Beweiskraft hat da als normaler Brief versendet?
Kann jemand fremdes mein Geld Abheben zumal auf dem Scheck mein Name und Adresse steht und was passiert wenn ja?
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Danke schonmal für die Antworten.
-- Editiert von HabeFragen321 am 09.05.2020 15:56
-- Editiert von HabeFragen321 am 09.05.2020 16:08
Scheck nicht angekommen wer haftet?
9. Mai 2020
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Frage vom 9. Mai 2020 | 15:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheck nicht angekommen wer haftet?
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#1
Antwort vom 9. Mai 2020 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
#2
Antwort vom 9. Mai 2020 | 16:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Welches ist das richtige?
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#3
Antwort vom 9. Mai 2020 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
Vielleicht B---wie Bankrecht---alles rund um Kohle??
oder *Generelle Themen* ?
Kann tatsächlich Pech sein.
kann tatsächlich zum Auflegen führen.Zitatwollen Sie mich veräppeln :
Könnte schließlich jeder anrufen und behaupten, er hätte den Scheck nicht erhalten--- und die stellen mal eben noch einen aus ?
-- Editiert von Anami am 09.05.2020 17:05
#4
Antwort vom 9. Mai 2020 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119393 Beiträge, 39716x hilfreich)
ZitatVielleicht B---wie Bankrecht---alles rund um Kohle?? :
oder *Generelle Themen* ?
Unfug.
Eventuell mal versuchen das Problem des TE zu verstehen?
ZitatWelches ist das richtige? :
Du bist im richtigen, nur kann hier - abseits seiner Kompetenz - halt jeder antworten.
Zitatund eine Sperrung beziehungsweise Neuausstellung wären zu viel Aufwand. :
Was natürlich genau 0,0 Grund ist.
Allerdings könnte eine Sperrung und Neuausstellung das Problem nicht lösen.
Die Post ist derzeit teilweise im "Corona-Vorbeuge-Modus"
Ich habe letzte Woche ein Schreiben erhalten das sage und schreibe 5 Wochen unterwegs war.
Post gibt es hier nur alle 2 Tage.
Ich würde daher eine Sperrung veranlassen und den neu ausgestellten Scheck selber abholen.
ZitatDie Dame an der Hotline :
Hotline? Sinnlos, reine Zeitverschwendung ...
So was macht man schriftlich.
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