Scheidung und kein Einkommen

13. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidung und kein Einkommen

Daten: Sie 38 ich 74. Scheidung am 2.2.26 Kein Unterhalt,wegen Ehevertrag. Keine Ersparnisse
Keine Ausbildung, war 10 Jahre nicht arbeiten. Physische Probleme. Schwerbehindertenausweis mit 70 Grad.
Will von Bremerhaven nach Ingolstadt umziehen.
Brauche deshalb dringenst eure Hilfe.
Wo muss sich meine Frau melden, wegen Grundsicherung, Wohnung, Krankenkasse.
Gibt es eine Beratungsstelle
Vielen Dank




25 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13164 Beiträge, 4708x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Will von Bremerhaven nach Ingolstadt umziehen....
Keine Ausbildung, war 10 Jahre nicht arbeiten. Physische Probleme. Schwerbehindertenausweis mit 70 Grad.

Mal in der Annahme, dass sich das alles auf die Exfrau bezieht.

Zitat (von berndf123):
Wo muss sich meine Frau melden, wegen Grundsicherung, Wohnung, Krankenkasse.

Grundsicherung: Das örtliche Sozialamt in Bremerhaven, Zuständigkeit wechselt nach erfolgtem Umzug.
Wohnung: Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim örtlichen Jobcenter in Bremerhaven, Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) beim örtlichen Jobcenter in Ingolstadt. Der Umzug ist vorher anzumelden und abzusprechen.
Krankenkasse: Macht das Sozialamt im Zuge der Grundsicherung


-- Editiert von User am 13. Januar 2026 13:46

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13164 Beiträge, 4708x hilfreich)

Noch als Ergänzung.

Zitat (von berndf123):
Kein Unterhalt,wegen Ehevertrag.

Das wird wohl noch von Amtswegen vor Bezug von Sozialleitungen geprüft werden.
Da die wirtschaftliche Lage des Mannes (hier) unbekannt ist, tendiert die Wahrscheinlichkeit, dass der Ehevertrag bei einem Ausschluss von Unterhaltszahlungen als Sittenwidrig angesehen und damit hinfällig wird, zumindest nicht gegen 0.

-- Editiert von User am 13. Januar 2026 15:01

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42248 Beiträge, 14705x hilfreich)

Die Problematik sehe ich weniger. Ich sehe eher das Problem, dass sozialrechtliche Ansprüche trotz Ehevertrag bestehen können. Aber einerlei, soll sich doch die Demnächst-Ex drum kümmern.

wirdwerden

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#4
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wahrscheinlichkeit, dass der Ehevertrag bei einem Ausschluss von Unterhaltszahlungen als Sittenwidrig angesehen und damit hinfällig wird, zumindest nicht gegen 0.

I
Ist am 2.2.26 die 4 Scheidung bei mir Der Ehevertrag ist rechtsgültig und kein Unterhalt usw.. Kenne mich sehr gut aus.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39854 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Keine Ersparnisse Keine Ausbildung, war 10 Jahre nicht arbeiten. Physische Probleme. Schwerbehindertenausweis mit 70 Grad.
Wen betrifft das? Mann oder Frau ?
Zitat (von berndf123):
Will von Bremerhaven nach Ingolstadt umziehen. Brauche deshalb dringenst eure Hilfe.
Wer will umziehen?
Zitat (von berndf123):
Wo muss sich meine Frau melden, wegen Grundsicherung, Wohnung, Krankenkasse.
An ihrem Wohnort.
Zitat (von berndf123):
Gibt es eine Beratungsstelle
Ja, mehrere.

edit
Zitat (von berndf123):
Ist am 2.2.26 die 4 Scheidung bei mir Der Ehevertrag ist rechtsgültig und kein Unterhalt usw.. Kenne mich sehr gut aus.
Warum fragst du dann hier?


-- Editiert von User am 13. Januar 2026 15:49

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13164 Beiträge, 4708x hilfreich)

Ich fasse mal in eigenen Worten eine Information eines Anwalts zusammen:

Zitat:
Ein Ehevertrag kann Unterhaltsansprüche ausschließen oder zumindest begrenzen. Die Grenzen zieht das Gesetz dort, wo der nicht so gut situierte Ehegatte wegen Alters, Krankheit, oder Kindererziehung nicht ausreichend versorgt ist.
Regelungen zum Trennungsunterhalt können in sehr seltenen Fällen rechtswirksam getroffen werden. Hier besteht die Gefahr, dass der gesamte Ehevertrag unwirksam wird.


Zitat (von berndf123):
Ist am 2.2.26 die 4 Scheidung bei mir Der Ehevertrag ist rechtsgültig und kein Unterhalt usw.. Kenne mich sehr gut aus.

Die 4 te Scheidung, bei der die Frau behindert ist und von Sozialleistungen abhängig wird?
Na dann....

-- Editiert von User am 13. Januar 2026 16:11

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42248 Beiträge, 14705x hilfreich)

Du, gerade für die Fälle, in denen man versorgungstechnisch eine ungemein große Schieflage hat, sind ja Eheverträge vorgesehen. Um den Fällen "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" vorzubeugen. Grundsätzlich sind diese Verträge also wirksam, auch wenn ein Partner arm, krank, was weiss ich ist, der andere wohlhabend. Das allein langt also nicht, um so einen Vertrag auszuhebeln. Das kann durch eine wesentliche Veränderung in der Ehe auch anders aussehen, klar. Aber wir haben den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Sozialrechtliche Ansprüche des JC oder der Kommune bleiben davon unberührt.

wirdwerden

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#8
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die 4 te Scheidung, bei der die Frau behindert ist und von Sozialleistungen abhängig wird?
Na dann....


Es geht nicht um mich, sondern suche eine Lösung für meine Frau.
Jeder Beitrag ist willkommen
Bin selber schwerbehindert mit 100 Grad, plus b, g, AG.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42248 Beiträge, 14705x hilfreich)

Mal ganz ehrlich, Du kannst suchen, Deine Frau muss finden. Sie muss die Anträge stellen; und dann sieht sie (und nicht Du) weiter. Sie muss sich um eine Wohnung kümmern, es gibt sowohl in Eurem jetzigen Wohnort als in dem nunmehr angepeilten Wohnort, der ja wohl auch der frühere Wohnort war, Beratungsstellen ohne Ende. Mit unterschiedlicher Gewichtung für die einzelnen Problembereiche.

Wenn ich mich recht erinnere, wolltest Du ja eigentlich zurück in die alte Heimat ziehen, wegen einer neuen ganz großen Liebe. War wohl nichts. Irgendwie werde ich so nach und nach nachdenklich. Jetzt wollt Ihr beide zurück, Du sorgst Dich rührend um ihre finanzielle Absicherung durch Dritte ....... Ein Schelm der Böses dabei denkt.

wirdwerden

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#10
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Irgendwie werde ich so nach und nach nachdenklich. Jetzt wollt Ihr beide zurück, Du sorgst Dich rührend um ihre finanzielle Absicherung durch Dritte ....... Ein Schelm der Böses dabei denkt.


Ich bleibe in Bremerhaven. Aus physischen Gründe will sie nach Ingolstadt.
Wenn sie so ein Experte sind.
Welche Beratungsstelle in Bremerhaven.
Wo beantrage sie die Grundsicherung?
Nach der Scheidung wird das Amt in Ingolstadt das mit der Wohnung usw.übernehmen.
Vielen Dank

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39854 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Wo beantrage sie die Grundsicherung?
In Ingolstadt. Aber erst, wenn sie dort eine Wohnung für sich gefunden hat.

Die grundsätzlichen Bedingungen für Bürgergeld sind in Ingolstadt so wie in Bhaven.
563,- für den Lebensunterhalt einer Einzelperson.
Und überall in D gilt das SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Die Unterkunftskosten sind regional unterschiedlich.
https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Aktuelles/Meldungs-Archiv/Jobcenter-Unterkunftskosten-.php?object=tx,2789.5.1&ModID=7&FID=465.2638.1&NavID=2789.737&La=1

ganz kurz:
Sie sollte in Ingolstadt nach einer Wohnung mit max. 50 m² und max Bruttokaltmiete von 570,-€ suchen. Heizkosten werden separat berücksichtigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4352 Beiträge, 720x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Nach der Scheidung wird das Amt in Ingolstadt das mit der Wohnung usw.übernehmen.

Dann hat sie bereits eine Wohnung? Wenn nein, auch in Ingolstadt herrscht Wohnungsnot wie in ganz Bayern.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 17784x hilfreich)

Aber erst, wenn sie dort eine Wohnung für sich gefunden hat. Was so ganz ohne Einkommen schwierig wird...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39854 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber erst, wenn sie dort eine Wohnung für sich gefunden hat. Was so ganz ohne Einkommen schwierig wird...
Ja, ich ergänze:
Wohnung suchen--- aber noch nicht anmieten, sondern zunächst ein Mietangebot vom potentiellen Vermieter holen. Damit zum Jobcenter und ...usw.

Ganz ohne irgendein Geld wird der TE sie ja hoffentlich nicht ziehen lassen. Nach der 4.Scheidung weiß er, was notwendig ist, damit die Frau wegzieht.

-- Editiert von User am 14. Januar 2026 16:00

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ich ergänze:
Wohnung suchen--- aber noch nicht anmieten, sondern zunächst ein Mietangebot vom potentiellen Vermieter holen. Damit zum Jobcenter und ...usw

Danke erstmal
Versucht in Ingolstadt bei der Stadt einige Wohnungsangebote zu erhalten.
Bis April kann sie das Wohnzimmer kostenlos benutzen, incl. Küche, Bad usw.. Da ich oft bei meiner Partnerin in 560 km entfernt bin.
Wo in Bremerhaven muss sie Bürgergeld beantragen? Danke

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ich ergänze:
Wohnung suchen--- aber noch nicht anmieten, sondern zunächst ein Mietangebot vom potentiellen Vermieter holen. Damit zum Jobcenter und ...usw

Danke erstmal
Versucht in Ingolstadt bei der Stadt einige Wohnungsangebote zu erhalten.
Bis April kann sie das Wohnzimmer kostenlos benutzen, incl. Küche, Bad usw.. Da ich oft bei meiner Partnerin in 560 km entfernt bin.
Wo in Bremerhaven muss sie Bürgergeld beantragen? Danke

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42248 Beiträge, 14705x hilfreich)

Da, wo man in jeder Stadt das beantragt. Bürgergeld beim Job Center; Grundsicherung bei der Kommune. Und die Städte unterhalten normalerweise keine Maklerbüros. Da ist dann schon etwas mehr Initiative erforderlich als die, die bisher getätigt wurde.

wirdwerden

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39854 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Versucht in Ingolstadt bei der Stadt einige Wohnungsangebote zu erhalten.
Da wünsch ich jetzt schon viel Glück. Wieso bei der Stadt? Bei Wohnungsvermietern sollte sie suchen.
Zitat (von berndf123):
Wo in Bremerhaven muss sie Bürgergeld beantragen?
Beim Jobcenter. Aber bis das Jobcenter den ganzen Fitz auseinander hat... ist längst April.

...kostenlos das Wohnzimmer, Kü, B benutzen..?
Noch seid ihr nicht geschieden und bis ein Scheidungsurteil rechtskräftig ist, bist du unterhaltspflichtig für deine Frau.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Noch seid ihr nicht geschieden und bis ein Scheidungsurteil rechtskräftig ist, bist du unterhaltspflichtig für deine Frau.

Ich glaube, ich mache mehr, als ich muss. Sonst würde ich hier nicht eine Lösung finden für meine Frau.
Besonders, da sie alleine 14 Jahre das Geld verwaltet hat und sehr großzügig Kleidung usw. gekauft hat.
Bei einer Eigentumswohnung (bezahlt) und meiner 2800 Euro Rente monatlich verständlich.
Gehe davon aus, sie muss beim Jobcenter in Bremerhaven Bürgergeld beantragen?
Danke an alle für eure Mithilfe.


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#20
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4352 Beiträge, 720x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Versucht in Ingolstadt bei der Stadt einige Wohnungsangebote zu erhalten.

Dafür ist die Kommune nicht zuständig.

Zitat (von berndf123):
Besonders, da sie alleine 14 Jahre das Geld verwaltet hat und sehr großzügig Kleidung usw. gekauft hat.

Vergangenheit.
Zitat (von berndf123):
Bei einer Eigentumswohnung (bezahlt) und meiner 2800 Euro Rente monatlich verständlich.

Da könnte nachehelicher Unterhalt anfallen.
Ihre noch Ehefrau soll sich beim Jobcenter Bremerhaven melden, ALG 2 evtl. nur aufstockend, falls Sie zu Unterhalt verpflichtet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42248 Beiträge, 14705x hilfreich)

Loni, es gibt einen Ehevertrag, er muss keinen Unterhalt zahlen. Das schliesst ja aber nicht aus, dass sich JC oder aber die Sozialbehörde sich an ihn wenden, sofern sie von dort Zahlungen erhält.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39854 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Gehe davon aus, sie muss beim Jobcenter in Bremerhaven Bürgergeld beantragen?
Sie MUSS überhaupt nicht. Es interessiert nicht, wie hoch deine Rente ist und wie ihr vorher gelebt habt.

Anträge kann jeder bei jeder x-beliebigen Stelle stellen.
Ob und wann das JC in Bremerhaven den Antrag bewilligt und leistet, oder wie viele Rückfragen peu-a-peu noch kommen, erfahrt ihr immerhin zuerst.
Mit einem GdB 70 ist sie erwerbsfähig, deshalb ist nicht das Sozialamt mit Grundsicherung/Sozialhilfe nach SGB XII, sondern das Jobcenter mit Bürgergeld nach SGB II zuständig.

Hör bitte auf, trotz anberaumtem Scheidungstermin deiner Frau noch den Teppich auszurollen, auf dem sie zukünftig allein laufen soll. Sofern sie geschäftsfähig ist und nur physische Probleme hat, wird sie das selbst in Erfahrung bringen können. Denn nichts ist mit nur 1 Antragstellung getan.

Sie braucht auch eine eigene Krankenversicherung. Gibts auf Antrag. Will dann auch jedes JC wissen.
Sie braucht auch ein eigenes Konto. Gibts auf Antrag. Will dann auch jedes JC wissen.
usw.usf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13164 Beiträge, 4708x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Wo in Bremerhaven muss sie Bürgergeld beantragen?

Antwort 1 gelesen?

Zitat (von spatenklopper):

Grundsicherung: Das örtliche Sozialamt in Bremerhaven, Zuständigkeit wechselt nach erfolgtem Umzug.

Wohnung: Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim örtlichen Jobcenter in Bremerhaven, Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) beim örtlichen Jobcenter in Ingolstadt. Der Umzug ist vorher anzumelden und abzusprechen.

Krankenkasse: Macht das Sozialamt im Zuge der Grundsicherung


Wenn aus der Grundsicherung jetzt Bürgergeld wird, dann ist es, wie Anami bereits nannte das Jobcenter.

-- Editiert von User am 15. Januar 2026 13:13

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39854 Beiträge, 6507x hilfreich)

Mal ganz allgemein:

-Bürgergeld nach SGB II gibts für Erwerbsfähige, die auch Arbeitsuchende sein müssen.
-Das SGB II heißt auch jetzt schon: Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ob schon Hartz4, Alg2 oder Bürgergeld hieß, und wann Politiker dem Kind einen anderen Namen geben wollen, dürfte die Ehefrau des TE nicht interessieren.
- Das Jobcenter ist die zuständige Behörde für die Frau. NICHT ein Sozialamt.
- In Bremerhaven ist das Jobcenter eine gemeinsame Einrichtung /gE mit der Bundesagentur für Arbeit
- Ingolstadt ist eine sog. Optionskommune, organisiert sich selbst kommunal und häufig anders.

- Weder in Bremerhaven noch in Ingolstadt sucht das JC für Frau Ex
- eine Wohnung
- eine Krankenversicherung
- ein Konto
Das ist Bringschuld und sollte vor der Antragstellung beim JC bereits vorhanden sein.

Zitat (von spatenklopper):
Wenn aus der Grundsicherung jetzt Bürgergeld wird,
Das wird nicht passieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13164 Beiträge, 4708x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von spatenklopper):

Wenn aus der Grundsicherung jetzt Bürgergeld wird

Das wird nicht passieren.


Das bezog sich auf das, was die Frau des TE beantragen muss/will.
Im EP war von Sozialhilfe die Rede, daraus wurde im Verlauf des Threads nun Bürgergeld, bzw. die Grundsicherung.

1x Hilfreiche Antwort

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