Schikane Kindergeldkasse - Kinderzuschlag

12. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)
Schikane Kindergeldkasse - Kinderzuschlag

Wir werden seit September 2013 von der Kindergeldkasse bei der Beantragung von Kinderzuschlag schikaniert. Ich würde gerne mal wissen, ob ich was gegen die Sachbearbeiterin unternehmen kann.

Wir müssen zB. monatlich unsere Gehaltsabrechnung, obwohl wir gleichbleibendes Einkommen haben, auch kein Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld bekommen. Dafür haben wir nur einen handgeschriebenen Post-it auf dem Bescheid gehabt mit dem Inhalt: Bitte reichen Sie monatlich Ihre Gehaltsabrechnungen ein, da sonst die Leistung eingestellt wird. Im Bescheid selbst stand nichts davon. Der ist bis Juni 2014 gültig. Meine Nachfrage, auf welche Vorschrift sie ihre Forderung bezieht, wurde nicht beantwortet.

Auch wurde im September gefordert, dass ich die Gehaltsabrechnungen meines Mannes seit Mai 2013 einreiche. 1. sind bei Erstantrag nur die letzten 3 Monate nachzuweisen, 2. habe ich deutlich gesagt und dies war der Gehaltsabrechnung zu entnehmen, dass mein Mann den Job erst seit September 2013 hat.

Dann bekommen wir immer nur einen vorläufigen Bescheid mit der Begründung, wir hätten schwankendes Einkommen. Wir haben aber ein gleichbleibendes Festeinkommen. Mein Hinweis darauf wird völlig ignoriert.

Ich habe seit 1. März eine neue Arbeit. Ich verdiene gerade mal 200 € brutto mehr, als vorher. Mein Mann hat immer noch das gleiche Einkommen. Die Zahlungen wurden nun eingestellt, obwohl nun wirklich nicht zu erwarten ist, dass der Kinderzuschlag entfällt. Wir haben vorher den Höchstsatz von 280 € bekommen (wir haben 2 Kinder) und das wird sich auch nicht ändern.

Dann habe ich meine Fahrtkosten durch den Bescheid der Deutschen Bahn nachgewiesen. Dort steht (eigentlich unübersehbar), wie hoch die monatlichen Abbuchungskosten sind. Prompt kam die Aufforderung, ich solle die Fahrtkosten nachweisen. Also sie will einiges einfach nicht sehen.

Ich habe bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht. Da bekam ich nur einen Anruf der Sachbearbeiterin, die sehr unverschämt wurde und sich verteidigte und vom Chef kam gar nichts.

Was kann ich hier tun? Wir haben keine Lust mehr auf diese Repräsalien, werden aber auf Grund unseres geringen Einkommens noch weiterhin auf den Kinderzuschlag angewiesen sein.

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Kann mir hier wirklich keiner helfen? Die SB schikaniert weiter.

Mit E-Mail vom 19. April habe ich ihr die Unterlagen geschickt. Nun bekomme ich wieder ein Schreiben, es würden noch die Gehaltsnachweise meines Mannes fehlen. Die habe ich aber mitgeschickt.

Das macht sie nur, damit sie keinen Bescheid erlassen muss (Unterlagen sind vollständig) und wir im Mai keinen KiZuschlag bekommen.

Wir sind wirklich hier ratlos.

-----------------
""

12x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.