Guten Tag,
ich leide seit 4 Jahren an Paranoider Schizophrenie und Bipolarer Störung. Nun würde ich gern finanzielle Hilfe vom Amt bekommen. Ich weiß aber irgendwie nicht was ich wie beantragen kann und ob ich überhaupt ein Anrecht darauf habe. Ich lebe noch mit meinen Eltern zusammen. Ich kann nicht Arbeiten gehen da es mir die Erkrankung einfach nicht ermöglicht. Was müsste ich beantragen? Grundsicherung ? Ich habe auch mal mit denen Telefoniert aber die meinten dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen soll, gesagt, getan. Der Antrag wurde agelehnt mit dem Verweis ich solle mich beim Arbeitsamt melden die würden mich dann unterstützen. Scheinbar ist es ja nicht so. Ich wurde einfach nur doof hin und her geschickt. Was kann ich jetzt tun?
Schizophrenie finanzielle Unterstützung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Eine psychische Erkrankung, die behandelt wird, bedeutet nicht automatisch auch eine völlige Unmöglichkeit der Erwerbstätigkeit.Zitatich leide seit 4 Jahren an Paranoider Schizophrenie und Bipolarer Störung. :
Es wird vor allem darauf ankommen, wie die ärztliche Bewertung ist.
Hast du vor der Diagnose einen Beruf erlernt oder warst du anders erwerbstätig?
Hast du dazu Gutachten?ZitatIch kann nicht Arbeiten gehen da es mir die Erkrankung einfach nicht ermöglicht. :
Wie alt bist du? Evtl. würden weiterhin deine Eltern für dich unterhaltspflichtig sein.ZitatIch lebe noch mit meinen Eltern zusammen. :
Du kannst einen Antrag auf ALG2 stellen. Das ist Grundsicherung für Erwerbsfähige, heißt ALG2 oder *Hartz 4*. Das Arbeitsamt unterstützt nicht, aber es wäre zunächst das Jobcenter die zuständige Behörde.
Was war denn der Grund für die Ablehnung der EM-Rente?
Vermutlich, weil du wegen der fehlenden Versicherungszeiten keinen Anspruch hast?
Wenn es wirklich so ist, dass Sie absolut nicht arbeiten können, dann können Sie Sozialhilfe der Grundsicherung für Erwerbsunfähige beziehen. Diese können Sie vermutlich bei dem Sozialat Ihrer Stadt beantragen. Die zuständige Behörde schaltet dann die Rentenversicherung ein. Diese wird prüfen, wie Ihr medizinischer Zustand wirklich ist.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass die sehr genau prüfen werden. Ob die genannten psychiatrischen Probleme wirklich ausreichen, wird sich dann zeigen.
Wenn Sie doch erwerbsfähig sein sollten, dann können Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter beantragen. Dort wird man wiederum sicherstellen wollen, dass Sie auch wirklich arbeitsfähig sind und nicht doch erwerbsunfähig.
Auf die Zuständigkeit eines der beiden Träger wird es hinauslaufen. Sicherheitshalber sollten Sie einfach beides beantragen. Am besten tun Sie das noch diesen Monat in dieser Woche.
Wie alt sind Sie? Wovon leben Sie aktuell? Haben Sie die Schule oder eine Ausbildung abgeschlossen?
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Vor der Diagnose war ich auf einem Berufskolleg und habe mein Abitur machen wollen. Leider musste ich die Schule aufgrund der Erkrankung abbrechen. Einen Beruf habe ich nicht erlernt. Und ja ich habe Gutachten, und auch ein Schwerbehindertenausweis. Ich bin 22 Jahre alt, die Erkrankung begang ende meines 19en Lebensjahr.
Ich muss mal nach schaun wieso der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, ich schreibe Zeitnah eine Antwort.
Vielen Dank.
ZitatIch muss mal nach schaun wieso der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, ich schreibe Zeitnah eine Antwort. :
Erwerbsminderungsrente kann man nur bekommen, wenn man vorher auch mal (im Regelfall mindestens 5 Jahre) in die Rentenkasse eingezahlt hat - also sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Wer direkt mit Erwerbsunfähigkeit startet, bekommt keine Erwerbsminderungsrente, sondern ist ein Fall für das Sozialamt (Grundsicherung für Erwebsunfähige).
Auch meiner Meinung nach ist es so, wie drkabo es beschrieben hat. Daher war der Antrag auf Erwerbminderungsrente von vornherein aussichtlos. Die richtige Sozialleistung klingt zwar so ähnlich, solle aber woanders beantragt werden.
Ich möchte Ihnen nochmals empfehlen, noch an diesem Freitag die Grundsicherungen für Erwerbsunfähige bzw. Arbeitsuchende beim Sozialamt bzw. beim Jobcenter zu beantragen.
Ich empfehle, einen Antrag auf ALG2-Leistungen beim zuständigen Jobcenter zu stellen.
Das geht zunächst formlos, sollte aber auf jeden Fall schriftlich und nachweislich dem Jobcenter zugestellt werden.
Erst nach einer Antragstellung geht es los mit den Nachfragen vom Amt...
Das kommt also später.
Es wurde bisher nicht festgestellt, dass du --voll erwerbsgemindert-- bist. Nur Rentenanspruch hast du nicht.
Du könntest aber trotz Schwerbehinderung --erwerbsfähig-- sein.
Wenn die Eltern genug Einkommen haben, was soll der Antrag bringen? Er bildet als U25 jähriger mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft.
Wenn...Das weiß man nicht.ZitatWenn die Eltern genug Einkommen haben, was soll der Antrag bringen? :
Die Eltern und das Kind wissen vermutlich auch nicht, was im Sinne des SGB II *genug für eine 3-Personen-BG* ist.
Wenn es nicht genug ist, geht es außer ums Geld evtl. auch um irgendeine mögliche Förderung, zumindest Feststellung der Leistungsfähigkeit.
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 1. Oktober 2022 22:44
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