Schreiben: Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung, 1. Aufhebung

23. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)
Schreiben: Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung, 1. Aufhebung

Hallo liebe Gemeinde.
Heute flatterte ein Brief von der Leistungsabteilung ist Haus. Betreffzeile habe ich oben geschrieben.

Hintergrund:
Ich lebe mit meiner Freundin in einer BG. Seit 2014 bekommt meine Freundin volle Erwerbsminderungsrente, ich selbst beziehe ALG 2 * KDU.
Ab 07/2015 gab es eine Rentenerhöhung. Wir haben alle Bescheide der Rentenversicherung vor dem Juni eingereicht, dieser wurde berechnet und dementsprechend abgeändert. Rente wurde als Einkommen angerechnet, ich bekam weniger Regelleistungen, meine Freundin bekam aufstockend ALG 2 + KDU.

Nach einem Jahr kommt das JC an und hebt alle Bescheide auf in dem Zeitraum vom 01.07.2015 - 30.09.2015. Leistungsart ist jeweils ALG 2. Die Aufhebungssumme beträgt jeweils 15,24€ (3x 5,08€). Aufhebung teilweise.

Eingezogen wird bei mir. Beginn der Aufrechnung 01.10.2016, Hohe der monatlichen Aufrechnung 15,24€. (wie lange, ist ungewiss). Und da es bei uns Beiden abgezogen wird, beläuft sich die Summe auf Insgesamt 30,48€

Ein Satz irritiert mich:
"Bei dieser Entscheidung wurde Ermessen ausgeübt. Es wurden weder Leistungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen, noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, die gegen eine Aufrechnung sprechen würde"

Heißt für mich, das man uns vorher nicht mal einen Anhörungsbogen geschickt haben, damit wir uns zu diesem Sachverhalt äußern können.

Mich stört es an der ganzen Sache, das wir im letzten Jahr alle erforderlichen Papiere abgegeben haben und denen nach einem Jahr "einfällt", das die Rente angeblich höher ausgefallen sind.........

Meine Freundin und ich verstehen momentan echt nur "Bahnhof". Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen. Ich hoffe, ich habe es Verständlich darlegen können.Schreiben: Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung, 1. Aufhebung




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 944x hilfreich)

So ganz verständlich geschildert ist das für mich jetzt nicht.

Frage 1: Ist das denn korrekt, dass Ihr überzahlt wurdet? Also wurde weniger Rente angerechnet, als eigentlich vorhanden?
Wie hoch war die Summe? 15,24 oder 30, 48?

Es wär hilfreich, wenn Du den Bescheid hochladen könntest. Falls allerdings die Summe stimmt, würd ich einfach damit leben, dass das Geld im Oktober aufgerechnet wird. Falls da nicht noch mehr Monate beistehen und es wirklich nur um diesen Kleckerbetrag geht, ist die Aufrechnung auch nur einmalig im Oktober.

Und verjährt ist das leider noch nicht, mit der Begründung: es wurde von uns alles rechtzeitig gemeldet, kommt man da also leider nicht weiter, wenn die erst ein Jahr später anrechnen. Ich warte auch immer noch auf die Anrechnung meines Guthabens aus der Jahresabrechnung 2014.

-- Editiert von Yogi1 am 24.09.2016 16:03

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#2
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Zu deiner Frage:
da wir im Juni 2015 den Bescheid über die Rentenerhöhung beim Jobcenter abgegeben haben, hatten wir kurz darauf einen Bewilligungsbescheid bekommen. Dort wurde die erhöhte Rente berücksichtigt. Es lagen dem Amt alle Schriftstücke vor.
Daher ist es uns ja ein Rätsel.

Im Schreiben liegt die Betonung, das AB Oktober in voller Höhe aufgerechnet wurde. Nirgends steht dort einmalig. Wäre es einmalig, könnte ich notgedrungen damit leben.

Das mit der Summe ist folgendes: INSGESAMT werden uns 30,48€ abgezogen.



Kommen wir zu einem anderen Punkt: Wie lade ich hier Dateien/Bilder hoch? Gibt hier nirgends etwas, wo man Dateien anhängen kann, nur Links einfügen.......

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 944x hilfreich)

tut mir leid, ich hoffe, Dir antworten hier noch die "Experten". Wie man Dateien hochlädt, weiß ich leider auch nicht. Und ohne Bescheid, weiß ich jetzt leider auch nicht recht weiter.
Vielleicht kannst Du irgendwo außerhalb Bilder hochladen z.B. bei directupload und dann hier den Link posten?

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