Schriftliche Erklärung

10. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bikegott
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Erklärung

Hallo zusammen!

Ich hab da ne kleine Frage an euch:

Am 01. August habe ich Antrag auf ALG2 und KdU gestellt. Heute bekam ich vom Landratsamt einen Brief, in welchem ich u.a. zu folgendem aufgefordert werde:

- Ich hatte am 06. und am 14. JULI (also VOR Antragstellung) zwei Geldzuflüsse (300,- und 380,-) von meinem Vater ("Unterstützung"). Nun soll ich schriftlich erklären, woher dieses Geld kommt! Ist es zulässig, dass ich mich für Dinge erklären muss, die VOR Antragstellung passiert sind??? (P.S Mein Konto ist schon seit mehreren Monaten im Minus!!!)

- Des Weiteren soll ich schriftlich erklären, wovon ich in der VERGANGENHEIT (VOR Antragstellung) gelebt habe!!! (Ich hatte nen kleinen Job und ansonsten habe ich von meinen Eltern "gelebt"!).
Ist es zulässig, das ich so etwas erklären muss??? Und wenn ja, wie schreibe ich sowas? Soll ich schreiben, dass ich mit meiner Mutter beim Einkaufen war und sie für mich bezahlt hat???

Vielen Dank für eure Hilfe,
bikegott

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4 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13160 Beiträge, 4473x hilfreich)

@Bikegott:

1. Geldzuflüsse vor Antragstellung gehen die ARGE/das Landratsamt nichts an. Lass Dir die Rechtsgrundlage dafür benennen, wonach Du verpflichtet bist, Geldzuflüsse vor Antragstellung zu erklären.

Alternativ kannst Du bei derart geringen Beträgen natürlich auch einfach mitteilen, dass es sich um einmalige Geschenke/Unterstützungsleistungen, von wem auch immer, handelt. Kann der Behörde letztendlich völlig egal sein.

Anders würde es lediglich darstellen, wenn es sich hier um größere Beträge handeln würde, deren Verbleib zu klären wäre, weil dann der Verdacht bestehen würde, dass Du Deine Bedürftigkeit selber herbeigeführt hast. Ist aber hier sicher nicht der Fall.

2. Auch die Frage, wovon Du vor Antragstellung gelebt hast, ist letztendlich völlig irrelevant. Den Job kannst Du natürlich angeben. Dann wirst Du ggf. einen Nachweis vorlegen müssen, dass dieser nicht mehr besteht. Auch Unterstützungsleistungen der Eltern sind für den Antrag unschädlich. Niemand kann Deine Eltern dazu zwingen, derartige freiwillige Leistungen auch weiterhin zu erbringen.

Es ist immer ziemlich schwierig, in solchen Fällen Empfehlungen zu geben, wie man sich verhalten soll. Einerseits sind das Dinge die für die Antragsbearbeitung unerheblich sind und deshalb eigentlich nicht abgefragt werden dürfen. Andererseits wird eine Verweigerung der gewünschten Auskünfte zumindest zu einer erheblichen Verzögerung bei der Antragsbearbeitung führen, möglicherweise sogar zu einer Ablehnung des Antrages, die dann langwierig mit gerichtlicher Hilfe angefochten werden müsste.

Ich würde deshalb dazu tendieren, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wie gesagt, auf die zukünftigen Leistungen darf das keinen Einfluss haben.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
Bikegott
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel!

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde die Fragen wahrheitsgemäß beanworten, ist ja auch ok (auch wenn ich nun weis, dass es für den Antrag unerheblich ist!).

Ich hätte noch eine Frage an Dich:

Mein Vater ist selbständig (hat ein kleines Möbelgeschäft) und betreibt es aufgrund seines Alters mittlerweile nur noch "mehr oder weniger hobbymäßig", aber mit schwarzen Zahlen. Die Einstellung einer Voll- oder Teilzeitkraft würde sich jedoch nicht rechnen. Allerdings benötigt er immer wieder jemandem, der ihm bei Montagen oder im Büro zur Hand geht.
Angenommen mein Antrag auf ALG2 wird bestätigt, hätten wir dann eine Chance, dass mein Vater einen 1-€-Jobber "beantragt" und mich dafür bekommt? Also das mit der ARGE so abspricht? Schließlich bin ich ja dann aus der "Statistik" raus. Ich weis, dass 1-€-Jobs der Allgemeinheit dienen müssen, aber warum haben dann Spargelbauern solche Arbeiter? Spargelbauern dienen ja auch nicht unbedingt dem Allgemeinen Interesse!?

Glaubst Du das die ARGE sowas macht? Oder soll ich sowas erst gar nicht ansprechen, weil ich eventuell sonst "schlafende Hunde" wecke und die mich in ne andere Maßnahme stecken???

Vielen Dank für Deine Antwort im Voraus!
Ich wünsche Dir ein schönes WE.
Liebe Grüße,
SRG

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13160 Beiträge, 4473x hilfreich)

@Bikegott:

Ganz ehrlich, allein die Frage, ob Dein Vater Dich als 1-Euro-Jobber beschäftigen kann, macht mich stinksauer.

1-Euro-Jobs, selbst wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind m.E. ein gänzlich ungeeignetes Mittel, Arbeitslose wieder einzugliedern. Darüber hinaus vernichten sie reguläre Arbeitsplätze.

1-Euro-Jobs in der freien Wirtschaft sind Gott sei Dank (noch) nicht zulässig. Das wird also mit Sicherheit nicht funktionieren. Ich bin der Meinung, reguläre Arbeit muss sich lohnen und so bezahlt werden, das der AN davon auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das funktioniert schon nicht bei (leider üblichen) Stundenlöhnen von 5 oder 6 Euro (teilweise auch noch deutlich darunter) und funktioniert natürlich erst Recht nicht bei 1-Euro-Kräften.

Wenn z.B. Spargelbauern tatsächlich 1-Euro-Kräfte bekommen, was ich ehrlich gesagt nicht glaube, dann entsprechen die Jobs mit Sicherheit nicht den gesetzlichen Vorgaben und sind somit ausnahmslos rechtswidrig und schlichtweg Ausbeutung.

Vielleicht mal in Ruhe darüber nachdenken, ob das denn wirklich so eine gute Idee ist. Es würde im übrigen überhaupt nichts dagegen sprechen, wenn Dein Vater Dich auf 400 Euro Basis beschäftigen würde. Natürlich müsste das der ARGE gemeldet werden und von 400 Euro würden 240 Euro auf Deine Leistungen angerechnet.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#4
 Von 
Bikegott
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Axel:

Glaub mir, ich bin in Bezug auf 1-€-Job, in Bezug auf gerecht entlohnte Arbeit und in Bezug auf Eingliederung mit Dir 100% konform!!!

Die Idee hinter meinem "Vorschlag" war lediglich, mich aus der "Statistik" raus zu nehmen (und auch um zu vermeiden, dass ich durch sinnlose (!) Maßnahmen seitens der ARGE ebenfalls zum "Steuergeldvernichter" werde!). Ich habe zwar BWL studiert und im Rahmen meiner Diplomarbeit mich auch mit dem SGB II beschäftigt, jedoch bin ich hier nicht so fit und kenne nicht alle Hintergründe. Aber wie gesagt, der Gedanke dahinter war in guter Absicht!

Ich gebe zu, dass ich nicht daran gedacht habe, dass ich mit so einer Maßnahme (1-€-Job bei meinem Vater) die "Ausbeutung" indirekt unterstütze!!!

Es zeigt sich, dass es hin und wieder sehr gut ist, externe Impulse zu bekommen!

Danke!!!!

Viele Grüße,
SRG

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