Liebe Forenmitglieder.
Eine junge Frau hat gerade die Mittlere Reife gemacht und wird nach den Ferien die FOS Wirtschaftsinformatik besuchen. Ihre Eltern sind sein 15 Jahren geschieden, der Vater zahlte nie Unterhalt und ist wegen Schlaganfall in einem Heim, da er nicht mehr alleine leben kann und steht unter Betreuung. Er arbeitet in einer Behindertenwerkstatt und bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente.
Das Mädel lebt seit 16 Jahren im Haushalt der Mutter und Stiefvaters. Stiefvater verdient 2600 brutto, Mutter ohne Einkommen, 3 weitere kleine Halbgeschwister.
Die Mutter erhält Wohngeld für die Familie und Kinderzuschlag für das Mädel und seine kleinen Halbgeschwister. Kindergeld bekommt das Mädel wie seine Geschwister auch.
Nun möchte das Mädel Schülerbafög beantragen. Wenn dies bewilligt ist, hat das logischerweise Einfluss auf das Wohngeld der Mutter und den Kinderzuschlag, da Bafög ja Einkommen ist. Die Hälfte ist Darlehen, dass sie irgendwann zurück zahlen muss.
Frage, inwieweit wird das BAföG auf das Wohngeld der Mutter angerechnet? Gibt.es Freibeträge oder Werbungskosten? Wird das BAföG zu 100 % angerechnet? Das Wohngeld verringert sich garantiert.
Beim Kinderzuschlag gleiche Frage. In welcher Höhe wird das BAföG als Einkommen des Kindes angerechnet? Höchstsatz bekommt Mutter derzeit nicht, sie bekommt momentan für die 4 Kinder 560 Euro geminderten Kinderzuschlag, da Einkommen Stiefvater etwas drüber ist.
Ich danke Euch und wünsche ein schönes Wochenende
Schülerbafög Wohngeld der Eltern
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Es gibt aber im Normalfall gar kein BAföG.
Um welches Bundesland geht es hier?
Warum nicht?ZitatEs gibt aber im Normalfall gar kein BAföG. :
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Bitte hier mal nachlesen und evtl. selbst rechnen:ZitatNun möchte das Mädel Schülerbafög beantragen. :
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php
https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Erhält nicht eher die gesamte Familie Wohngeld ?ZitatDie Mutter erhält Wohngeld :
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Dankeschön Anami
Die Mutter ist seit Jahren Antragsstellerin beim Wohngeld und die Bescheide laufen auf sie. Die Familie ist mit aufgeführt.
Kindergeldberechtigt und Antragsstellerin ist auch die Mutter und die Bescheide laufen auch auf sie und die Familie mit aufgeführt
Bundesland Saarland.
Laut Rechner bekommt sie etwas über 400 Euro, daher die Frage wieviel davon das bisherige Wohngeld und Kinderzuschlag mindern und angerechnet werden.
Ich habe nachgelesen und gefunden, warum @alida das meint. Sie hat wohl Recht.
aus dem Link: das gilt auch für FOS
Diese Schulformen werden nur gefördert, wenn Ihr nicht mehr bei den Eltern wohnt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Schulweg ist zu weit vom Elternhaus
es liegt ein eigener Hausstand vor und es werden eigene Kinder von Euch betreut
Ihr seid verheiratet oder geschieden
Liegen diese Voraussetzungen nicht bei Euch vor, so besteht kein Anspruch auf Schüler BAföG. Ersatzweise besteht aber bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II. Lebt ihr noch bei den Eltern, so besteht überhaupt kein Anspruch.
Wohngeld für die Familie---ist klar.
Kindergeldberechtigt hier die Mutter--- auch klar.
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