Ich wohne mit meiner Tochter (18) in einem Haushalt. Ich verdiene ca. 1.700,- Brutto/1.200,- Netto, die Tochter hat letzten Monat eine schulische Ausbildung begonnen, die monatlich 470,- kostet. Dafür hat sie Schülerbafög beantragt und bewilligt bekommen (273,- Euro, also Grundbetrag ohne den Wohngeldanteil)
Mein Wohngeldbezug wird nun überprüft und auf jeden Fall gemindert oder eingestellt, weil Ihr Bafög als Einkommen angerechnet wird.(nicht jedoch, weil ein Bafög-Bezug besteht) Die Kosten der Ausbildung - für welche das Bafög dient - gehen aber zu unseren Lasten und werden nicht berücksichtig.
Das bedeutet für uns, dass wir kein Wohngeld mehr erhalten und einen Teil der Ausbildungskosten zusätzlich finanzieren.
Daher die Frage: Ist die Anrechnung korrekt ? Gibt es weitere Möglichkeiten, durch die Ausbildung und deren Kosten nicht in eine Hartz4 Aufstockung zu rutschen ?
Schülerbafög bewilligt bei Wohngeldbezug der Mutter, aber Schulgeld wird nicht angerechnet ?
27. Oktober 2021
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Frage vom 27. Oktober 2021 | 22:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schülerbafög bewilligt bei Wohngeldbezug der Mutter, aber Schulgeld wird nicht angerechnet ?
#1
Antwort vom 28. Oktober 2021 | 08:10
Von
Status: Bachelor (3399 Beiträge, 1138x hilfreich)
Da habt ihr euch aber auch ein Brett ausgesucht. Haushaltseinkommen von 1.2 netto + Wohngeld und dann eine solch teure Ausbildung. Warum macht man das? An jeder Ecke werden Azubis gesucht, die heutzutage gut bezahlt werden.
Ich sehe keinen Anhaltspunkt, der dagegen sprechen würde. Für eine verbindliche Auskunft, sollte man einen Rechtsanwalt fragen.Zitat :Ist die Anrechnung korrekt ?
Die Finanzierung zu organisieren, liegt primär an euch selbst. Nebenverdienst am Wochenende, Stipendien, Bildungskredite, Kindergeld, Aufstockung Arbeitszeit des im Haushalt lebenden Elternteils, Unterhalt des anderen Elternteils.Zitat :Gibt es weitere Möglichkeiten, durch die Ausbildung und deren Kosten nicht in eine Hartz4 Aufstockung zu rutschen ?
#2
Antwort vom 28. Oktober 2021 | 16:05
Von
Status: Unbeschreiblich (129577 Beiträge, 41333x hilfreich)
Zitat :Gibt es weitere Möglichkeiten, durch die Ausbildung und deren Kosten nicht in eine Hartz4 Aufstockung zu rutschen ?
In Anbetracht der Tatsache das es kein "Hartz4" gibt, besteht auch keine Gefahr das man in eine "Hartz4 Aufstockung" rutscht.
Und ein Anspruch das eine Aufstockung durch ALG II erfolgt, sehe ich hier nicht im Ansatz.
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