Schulden, Hartz 4, DarlehensVertrag, Angerechnet?

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
leyleylely
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden, Hartz 4, DarlehensVertrag, Angerechnet?

Hallo ich erhalte leider keine genaue Antwort. Deshalb nochmal hier detailliert.

Wenn sich jemand Geld von Bekannten geliehen hat (5000 Euro, von verschiedenen Bekannten) und man hat einen Vertrag dass man es zurückzahlen muss. Diese 5000 hat man von verschiedenen Bekannten seit Mai erhalten, hat aber erst im Juli den Antrag für Hartz 4 gestellt. In bar erhalten. Und man hat es sich dann auf das eigene Konto eingezahlt.

Frage: Kann das Geld denn angerechnet werden auf den Regelbedarf? Da ich es ja zurückzahlen muss?
Ist es ein Problem dass ich es mir selbst auf das Konto eingezahlt habe, muss ich sagen was ich mit dem Geld gemacht habe?
Wie soll ich mich am besten verhalten ?
Dankeee

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Wenn man mit jedem Bekannten einen Darlehensvertrag über die bestimmte Summe gemacht hat und dort auch drin steht, dass man X € in bar erhalten hat und bis wann die Summe zurückzuzahlen ist--- dann dürfte diese Summe nicht anrechenbar sein.

Zitat (von leyleylely):
Wie soll ich mich am besten verhalten ?
Du solltest am besten von jedem Bekannten den jeweiligen Darlehensvertrag haben. Den wird das JC sehen wollen. Dort sollte auch das Datum vom Mai stehen (wann der dir das Geld geborgt hat).
Das JC hat seit Juli doch bestimmt schon deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt (April-Mai-Juni- bis Tag x im Juli). Oder noch nicht?
Zitat (von leyleylely):
Ist es ein Problem dass ich es mir selbst auf das Konto eingezahlt habe
Auf dem Kontoauszug steht nicht, WER das eingezahlt hat. Nur das Datum und die Summe als Bareinzahlung.
D
Zitat (von leyleylely):
muss ich sagen was ich mit dem Geld gemacht habe?
Wenn das JC das wissen will--- wahrscheinlich hast du das Geld zur Überbrückung gebraucht, bis Alg2 vom JC kommt.
Wofür? Meistens für den Lebensunterhalt, für die Wohnkosten, Fahrtkosten---sowas halt.

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#2
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auf dem Kontoauszug steht nicht, WER das eingezahlt hat. Nur das Datum und die Summe als Bareinzahlung.


Also soweit wie mir bekannt ist, kann seit einiger Zeit schon, NUR noch der/die Kontoinhaber bar auf ein Girokonto einzahlen, aufgrund des Geldwäschegesetzes!
Natürlich wird an den zahlreichen Einzahlautomaten im Zweifelsfall der Einzahler mittels Überwachungskamera nur im Einzelfall kontrolliert werden, die benötigte Konto-Karte jedoch muss dennoch vom Kontoinhaber stammen...!

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
NUR noch der/die Kontoinhaber bar auf ein Girokonto einzahlen, aufgrund des Geldwäschegesetzes!
Ja. Ist bekannt. Ich kann kein Problem erkennen.
Zitat (von leyleylely):
Ist es ein Problem dass ich es mir selbst auf das Konto eingezahlt habe


Zitat (von Anami):
Auf dem Kontoauszug steht nicht, WER das eingezahlt hat. Nur das Datum und die Summe als Bareinzahlung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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