Hallo Zusammen,
Kurz zu meiner Geschichte:
Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau Lebensmitteleinzelhandel und habe auch einige Jahre als solche gearbeitet.
Mittlerweile habe ich zwei Kinder, bin 30 Jahre alt und nun hat mich mein Mann verlassen.
Ich beziehe gerade ALG1 und erhalte von meinen Mann Kindesunterhalt.
Ich bin aktiv auf Jobsuche bis 30h/Woche. Leider finde ich keinen Job, den ich mit der Betreuung der Kinder vereinbaren kann.
Sowohl Wochenend- als auch Spätschicht gehören regelmäßig dazu. Das bekomme ich leider durch den Kindergarten und meine Eltern nicht abgedeckt. Der Kindsvater ist auch keine Option, da er 400km entfernt wohnt und nur unregelmäßige Besuche unternimmt.
Vor dem Eheaus hatte ich sowieso vor gehabt mich umzuorientieren damit ich später in Richtung Selbstständigkeit gehen kann.
Eine Möglichkeit wäre eine schulische Ausbildung zur Diätassistentin, eine andere ein Fernstudium zur Ernährungsberaterin.
Ich würde das gerne machen, weiß aber nicht wie ich das finanzieren soll.
Was steht mir zu wenn ich die schulische Ausbildung mache? BAföG habe ich schonmal erhalten als ich für 4 Semester studiert habe. Außerdem handelt es sich ja nicht um meine Erstausbildung. BAB fällt auch weg. Hartz4 ja auch, da ich dem Arbeitsmarkt nichtmehr zur Verfügung stehe, oder?
Gibt es da sonst noch was? Ich muss ja eine Wohnung und die Kita-Plätze und alles finanzieren.
Oder kann ich wenigstens irgendwie das Fernstudium machen? Bekomme ich da irgendwelche Leistungen im meinen Lebensunterhalt zu decken?
Ich bin mir wirklich unsicher ob ich so wie es gerade ist hier ( Thüringen, sehr strukturschwachen) einen Job finde, der und ernähren kann. Und ich würde deshalb gerne etwas anderes machen, was mir auch eine Perspektive bietet.
Gibt es sonst irgendwelche Personen oder Ämter, die ich um Rat fragen kann?
Vielen Dank,
Franziska
Schulische Ausbildung, Alleinerziehend, wie finanzieren?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Das wird sehr schwierig bis unmöglich.ZitatIch würde das gerne machen, weiß aber nicht wie ich das finanzieren soll. :
Und da willst du Diätassistentin oder E-Beraterin werden? Glaubst du, solch ein Job ernährt 3 Personen?ZitatIch bin mir wirklich unsicher ob ich so wie es gerade ist hier ( Thüringen, sehr strukturschwachen) einen Job finde, der und ernähren kann. :
Ich möchte es bezweifeln. Und diese Ausbildung wird mW nicht gefördert.
Hallo Anami,
Ich würde das dann gerne als zweites Standbein machen. Also trotzdem 20-25 Stunden arbeiten gehen und dazu noch die Selbstständigkeit. Ich würde es dann nach und nach ausbauen.
Ich weiß halt, dass es so wie es jetzt ist nicht weiter gehen kann. Einen Job zu machen in dem ich höchstens 10€ die Stunde verdiene mit 30h/Woche mag uns vielleicht gerade über die Runden bringen. Aber wie sieht es dann mit meiner Rente aus?
Teilzeit im Niedriglohnbereich reicht also bei weitem nicht aus. Somit ist es nötig mir noch eine Alternative bzw. Ein zweites Standbein aufzubauen.
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Also.
Ich habe jetzt nochmal zum Thema SGB 2 und schulische Ausbildung recherchiert.
Es gab 2016 eine Änderung, wobei SGB 2 gewährt wird für eine schulische Ausbildung, wenn man theoretisch Anspruch auf BAföG oder BAB hätte, dieses aber aus Gründen von Vermögen oder Älter nicht bekommt.
Demnach zähle ich als Alleinerziehende auch als Härtefall, weshalb ich erst Recht Anspruch hätte.
Paragraph 27.3. neu
Die Härtefallklausel wurde erweitert: sie gilt nun auch für Schüler*innen in
schulischer Ausbildung; sie sind leistungsberechtigt, wenn sie kein BAföG
erhalten können (z.B. wegen Überschreiten der Altersgrenze) und erhalten die
Leistung sogar als Zuschuss (alle anderen als Darlehn).
Heißt das jetzt tatsächlich, dass ich doch Anspruch auf Leistungen nach SGB 2 habe, wenn ich die schulische Ausbildung mache?
Lesen Sie hier mal nach, das könnte interessant sein, wegen 2. Ausbildung
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/zweitausbildungen-194.php
-- Editiert von fb367463-2 am 05.03.2019 23:14
Es gibt kein BAföG mehr, da der Anspruch durch das zu lange Studium erloschen ist, für jegliche Art einer Ausbildung.
Deswegen ist auch das Schlupfloch nach § 7 Absatz 5 SGB II
verschlossen.
Bei dir liegt es ja nicht am eigenen Einkommen oder Vermögen, auch nicht am Alter, sondern am fehlenden unabweisbaren Grund für den Fachrichtungswechsel.
Als Selbständige Diätassistentin oder Ernährungsberaterin im ländlichen thüringischen Raum stellst du dir Einkommen in der Höhe vor, das dir die Rente sichert?ZitatAber wie sieht es dann mit meiner Rente aus? :
Ich empfehle dir, dich auf Tätigkeiten zu konzentrieren, die schnell mehr Einkommen und dazu noch Rentenpunkte bringen.
Träumereien kannst du dir leider nicht leisten.
Ich stelle mir dann eher vor, dass deine Kinder bald größer werden, du mehr als Teilzeit arbeiten kannst, sogar umziehen kannst in städtischen Raum.
Ich stimme @alida zu.
Das SGB II-Schlupfloch kannst du nicht nutzen.
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