17, Schwanger, von der Schule in Hartz 4 und jetzt ein Erbe :-O

24. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
SoGehtsAuch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
17, Schwanger, von der Schule in Hartz 4 und jetzt ein Erbe :-O

Verflixtes Erbe.... wir wissen nicht weiter:
Ich (in 3 Monaten 18) bin von meinem Freund schwanger, beende jetzt im Sommer die Schule und rutsche dann quasi direkt in Hartz 4. ZZt lebe ich bei meinem Freund (und seiner Mutter). Da die Wohnsituation dort sehr eng ist, muss ich bis zur Geburt ausgezogen sein. Meine Eltern sind keine Wohn-Option. Das Baby kommt in 5 Monaten zur Welt.

Jetzt habe ich auf einmal knapp 30.000,- Euro geerbt!

1.) Wer hat Tipps? Eigentlich war mein Plan: Hart4 und eine Wohnung vom Amt zu bekommen. Mein Freund könnte mich dort so oft es geht besuchen, und wenn er seine Ausbildung beendet hat kann er für uns eine grössere und dann gemeinsame Wohnung suchen.

2.) Wieviel Geld darf ich als junge Mutter behalten? Gibt es irgendwie eine Chance auf Hartz4 als geregelte monatlichew Geld?

3.) Was warf ich mit dem Erbe anstellen ohne Gefahr laufen Hartz4 gestrichen zu bekommen? (Auto kaufen? Führerschein machen? Verschenken?...)

4.) Welche Probleme kommen noch auf mich zu?

Sorry!



-- Editiert von tk76801 am 25.05.2022 07:33

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von tk76801):
1.) Wer hat Tipps? Eigentlich war mein Plan: Hart4 und eine Wohnung vom Amt zu bekommen. Mein Freund könnte mich dort so oft es geht besuchen, und wenn er seine Ausbildung beendet hat kann er für uns eine grössere und dann gemeinsame Wohnung suchen.

Der Plan funktioniert nicht mehr.
Ist doch ganz einfach, sie mieten eine Wohnung, sofern sie eine bekommen und verwenden ihr Erbe für die Unkosten.
Zitat (von tk76801):
3.) Was warf ich mit dem Erbe anstellen ohne Gefahr laufen Hartz4 gestrichen zu bekommen? (Auto kaufen? Führerschein machen? Verschenken?...)

Verschenken wäre nicht gut.
Lassen sie sich beim Jobcenter beraten. Evtl. benötigen sie in den nächsten Jahren kein Hartz 4. Der Kindsvater ist nicht nur dem Kind, sondern auch ihnen Unterhaltspflichtig.
Sobald das Kind in eine Kita kann, können sie ihr Berufsleben starten.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Der Vermögensfreibetrag beim Alg 2 liegt bei Lebensalter mal 150 Euro = macht mit 18 also schlichte 2.700 Euro. Da liegt man weit drüber = kein Anspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von tk76801):
Wer hat Tipps?
Tipps zum Sozialbetrug gibt es hier nicht.

Ansonsten:

1. Der Vater des Kindes ist Dir und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Ist der nicht leistungsfähig, bekommst Du den Unterhalt als Unterhaltsvorschuss vom Staat, der sich das Geld später beim Vater zurückholt. Außerdem erhältst Du Kindergeld. Beides zusammen würde auf einen evtl. vorhandenen ALG II Anspruch angerechnet.

2. Besucht Dich der Vater in einer durch ALG II finanzierten Wohnung oft und übernachtet dort, wird das JC Dir evtl. nur einen Teil der Miete zahlen.

3. Mit 30.000 Euro bist Du aber m.E. nicht bedürftig, ergo kein Anspruch auf ALG II.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

300 Euro Elterngeld gibt es in den 14 Lebensmonaten des Kindes auch noch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von tk76801):
Jetzt habe ich auf einmal knapp 30.000,- Euro geerbt!
Glückwunsch!
Damit fällt oder rutscht man weder schwanger noch mit Kind in Hartz 4 oder ins ALG2.
Der Vater ist unterhaltspflichtig, zumindest für das Kind.

Du kannst dir also möglichst zeitnah eine Wohnung suchen, die für 2-3 Personen reicht. Vielleicht zieht der Kindsvater mit?
Dann kannst du dich in Ruhe um das Kind kümmern, dir in Ruhe Gedanken um eine Ausbildung machen und in Ruhe dann zB. ab 2023 damit beginnen.

Vergiss das Hartz-4-System.
Auch mit 3 Personen (Vater/Mutter/Kind) und schon ordentlich ausgegebenem Geld vom Erbe hättet ihr keinen Anspruch auf die gewünschten Sozialleistungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von tk76801):
Jetzt habe ich auf einmal knapp 30.000,- Euro geerbt!

Damit entfällt erst mal die Bedürftigkeit



Zitat (von tk76801):
(Auto kaufen? Führerschein machen

Sofern es ein angemessenes Kfz ist, wäre das kein Problem. FS ist auch ok.
Man kann auch Einrichtung für die Wohnung und das Kind erwerben.



Zitat (von tk76801):
Verschenken?...)

Verschenken wäre vorsätzliche Herbeiführung der Bedürfigkeit. Das funktioniert also nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
SoGehtsAuch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, dann lande ich vermutlich sammt Geld auf der Strasse, weil 30.000 Bankguthaben helfen mir null bei der wohnungssuche.


-- Editiert von tk76801 am 25.05.2022 14:03

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das Jobcenter hilft Ihnen auch nicht bei der Wohnungssuche - das ist nicht dessen Job.
Kindsvater unbekannt, polizeilich gesucht. Oben machte er noch eine Ausbildung, jetzt ist er erstens unbekannt und zweitens polizeilich gesucht - man gedenkt also, den KV fälschlich als unbekannt anzugeben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Irgend

Zitat (von tk76801):
weil 30.000 Bankguthaben helfen mir null bei der wohnungssuche.

Nun, da wird man sich schon selber bemühen müssen mit der Wohnungssuche. Oder was glaubt man, wer das sonst macht?



Zitat (von tk76801):
, dann lande ich vermutlich sammt Geld auf der Strasse

Keine Sorge, auf der Straße landet in DE niemand.
Die Mutter kommt dann in eine Notunterkunft, das Kind kommt zu Pflegeeltern.



Zitat (von muemmel):
Oben machte er noch eine Ausbildung, jetzt ist er erstens unbekannt und zweitens polizeilich gesucht - man gedenkt also, den KV fälschlich als unbekannt anzugeben?

Irgendwie habe ich das Gefühl, das man hier versucht, die beste Variante für einen Sozialbetrug zu basteln ...




-- Editiert von Harry van Sell am 25.05.2022 14:03

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
SoGehtsAuch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irgendwie habe ich das Gefühl, das man hier versucht, die beste Variante für einen Sozialbetrug zu basteln ...


Legale Tricks wären mir die liebsten :-)

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Mutter kommt dann in eine Notunterkunft, das Kind kommt zu Pflegeeltern. Nicht doch - in D gibt es auch Mutter-Kind-Heime und schlicht Obdachlosenheime für obdachlose Familien. Freilich wäre man dann Selbstzahler und könnte für 2 Plätze (Mutter u. Kind) mit wenigstens 40 Euro pro Nacht rechnen, die das Jobcenter hier mangels Bedürftigkeit nicht übernimmt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@SoGehtsAuch:

Bist Du jetzt auch schon im Bezug von ALG II, bzw. hast Du schon einen Antrag gestellt? Hast Du das Geld aus der Erbschaft bereits erhalten? Wenn nein, wann wird das voraussichtlich sein? Warum ist wohnen bei Deinen Eltern keine Option?

Nach Beantwortung gibt es ggf. weiteren Input, der dann im Übrigen völlig legal sein wird.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von SoGehtsAuch):
Legale Tricks wären mir die liebsten :-)
Der legale Trick heißt: von den Unterhaltszahlungen des Vaters für Dich und das Kind, vom Kindergeld und vom Elterngeld leben und z.B. mit einer Bürgschaft Deiner Eltern eine Wohnung beziehen. Und falls Geld fehlt, halt von den 30.000 Euro leben. In spätestens drei Jahren kannst Du eine Ausbildung beginnen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von SoGehtsAuch):
Schade, dann lande ich vermutlich sammt Geld auf der Strasse, weil 30.000 Bankguthaben helfen mir null bei der wohnungssuche.

Es gäbe Mietvorauszahlung. Vermieter über ihr Bankguthaben informieren.
Es gibt für Schwangere Beratungsstellen, bei der Kommune oder bei der Caritas oder Diakonie.
Das sollten sie sich beraten lassen, evtl. bekommen sie Unterstützung.
Haben sie einen Wohnberechtigungsschein? Wenn nicht beantragen.
Und bis sie eine Wohnung haben, entweder Mutter und Kind Wohnheim, weiterhin beim Freund und seiner Mutter oder bei ihren Eltern.
Ungewollt wird man heute kaum noch schwanger, nun ist es so und sie müssen schauen wie sie alles regeln. Die Erbschaft kann dabei sehr behilflich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die Erbschaft kann dabei sehr behilflich sein.
Ist aber wohl nicht gewollt. Mir scheint, man möchte das Geld lieber zur Seite schaffen, seine Schulden nicht begleichen und von staatlichen Leistungen leben.

Hier wollte die TE die Erbschaft aufgrund vorhandener Schulden (die man nicht abzahlen wollte) noch ablehnen und stattdessen Vater und Mutter in das Erbe eintreten lassen:
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/in-Erbengemeinschaft-Ausschlagung-vs-Uebertragung-des-Erbteils-auf-Miterben-__f595855.html

Hier wollten die Eltern das Erbe der TE verwalten und in eine Immobilie investieren:
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Erbengemeinschaft-als-Eltern-das-Erbe-der-Kinder-investierenverwalten-__f596923.html

Im übrigen ist die TE einmal ein Mann, dann ein Bruder und dann eine Ehefrau:
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/verstorbener-Ehemann-wird-Erbe-Erbreihenfolge-__f596088.html

@TE: Veräppeln kannst Du jemand anderen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von SoGehtsAuch):
Schade, dann lande ich vermutlich sammt Geld auf der Strasse, weil 30.000 Bankguthaben helfen mir null bei der wohnungssuche.

Nun ja, so gehts auch, mit neuem Namen und trickreichen illegalen Ideen. :dau:


Kann man hier die Schließung beantragen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nicht doch - in D gibt es auch Mutter-Kind-Heime und schlicht Obdachlosenheime für obdachlose Familien.

Wenn eine 17jährige nicht mal in der Lage ist, sich selber eine Wohnung zu suchen, dann wird ein Amt Zweifel haben, das wesentlich komplexere Dinge wie das bewahren des Kindeswohls eines Säuglings besser laufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn eine 17jährige nicht mal in der Lage ist, sich selber eine Wohnung zu suchen, dann wird ein Amt Zweifel haben, das wesentlich komplexere Dinge wie das bewahren des Kindeswohls eines Säuglings besser laufen. Solche Heime existieren, und es wohnen Leute samt ihren Kindern darin, obwohl oder vielmehr weil die Leute keine Wohnung fanden bzw. ihre Wohnung verloren haben. Und trotzdem sind die Kinder nicht allesamt in Pflegefamilien. Im Übrigen ist es z. Zt. schwer, eine Wohnung zu finden, und für junge Menschen ohne Einkommen (oder mit Alg 2) ist es kaum möglich - daraus Defizite beim Aufziehen eines Kindes abzuleiten, ist schon recht kühn. Und ein Sorgerechtsentzug wird damit kaum durchzusetzen sein.


-- Editiert von muemmel am 25.05.2022 19:15

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