Schwerbehinderung + Wohnung + Jobcenter

28. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 10x hilfreich)
Schwerbehinderung + Wohnung + Jobcenter

Hallo,

habe eine Frage:

Wenn man wie ich Schwerbehindert ist und man deshalb nur einen sehr eingeschränkten Wohnungsmarkt hat, gibt es dann irgendwelche zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten, wenn man Hartz4-Empfänger ist?

Ich benötige entweder eine Wohnung im Erdgeschoss oder ein Haus mit Aufzug. Dadurch stehem mir 80% vom Wohnungsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung. Momentan habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss, muss aber 60 € von der Meite selbst bezahlen, weil die Wohnung für das Jobcenter zu teuer ist.

Gibt es irgendwelche andere Stellen die mir da helfen können? Ich weis nur, dass man als Rollifahrer zusätzliche Kosten beim Jobcenter anmelden kann, bin ich aber nicht.

Gruß

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3096x hilfreich)

Rollstuhlfahrern stehen etwa 10 Quadratmeter mehr zu als Nichtbehinderten. Das liegt allerdings einfach daran, dass man mit einem Rollstuhl mehr Navigation Fläche braucht. Das bezieht sich aber primär auf die angemessene Fläche der Wohnung. So ärgerlich das ist, aber Sie müssen sich nach der Decke strecken. Wenn Sie in der Stadt keine preislich angemessenen Wohnungen finden, dann muss man aufs Land ausweichen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3096x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke

Mir geht es hauptsächlich darum, dass es schier unmöglich ist hier vor Ort eine preiswertere Wohnung zu finden und auf das Land ziehen will ich nicht, weil ich eine Gehbehinderung habe und deshalb bereits vom Land in die Stadt gezogen bin. Freiwillig ziehe ich nicht mehr in ein Dorf um.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13149 Beiträge, 4468x hilfreich)

@Kamur:

Wir brauchen mehr und konkretere Infos:

Aus welchem Grund bist Du in genau diese Wohnung eingezogen?

Der Wunsch, in die Stadt zu ziehen, ist nachvollziehbar, stellt aber nicht unbedingt eine Notwendigkeit im Sinne des SGB II dar. Gab es für den Umzug in die Stadt und noch besser, in diese konkrete Wohnung, nachweisbare medizinische Gründe?

Warst Du zum Zeitpunkt des Umzuges bereits im Leistungsbezug des Jobcenters?

Hat das Jobcenter dem Umzug im Allgemeinen und der Anmietung dieser konkreten Wohnung im Speziellen zugestimmt, respektive eine Zusicherung erteilt?

Kannst Du Deine erfolglosen Bemühungen um eine angemessene, aber auch leidensgerchte Wohnung nachweisen, bzw. plausibel und nachprüfbar belegen?

Ich gehe davon aus, dass es zumindest hinsichtlich der Notwendigkeit einer Erdgeschosswohnung bzw. einer Wohnung in einem Haus mit Aufzug ein ärztliches Attest gibt? Wurde das schonmal amtsärztlich überprüft und bestätigt?

Das Sozialgericht Düsseldorf hat vor wenigen Wochen mal darauf hingewiesen, dass im Fall der Notwendigkeit einer Erdgeschosswohnung ein wesentlicher Teil der eigentlich angemessenen Wohnungen nicht verfügbar ist und deshalb für hiervon betroffene Leistungsempfänger das ansonsten schlüssige Konzept zur Bestimmung der angemessenen KdU nicht anwendbar ist. Leider gab es hierzu kein Urteil, weil das Jobcenter aufgrund dieses gerichtlichen Hinweises ein Anerkenntnis abgegeben hat. Dennoch könnte man ggf. so argumentieren.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 283.199 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.258 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.