Hallo,
habe eine Frage:
Wenn man wie ich Schwerbehindert ist und man deshalb nur einen sehr eingeschränkten Wohnungsmarkt hat, gibt es dann irgendwelche zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten, wenn man Hartz4-Empfänger ist?
Ich benötige entweder eine Wohnung im Erdgeschoss oder ein Haus mit Aufzug. Dadurch stehem mir 80% vom Wohnungsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung. Momentan habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss, muss aber 60 € von der Meite selbst bezahlen, weil die Wohnung für das Jobcenter zu teuer ist.
Gibt es irgendwelche andere Stellen die mir da helfen können? Ich weis nur, dass man als Rollifahrer zusätzliche Kosten beim Jobcenter anmelden kann, bin ich aber nicht.
Gruß
Schwerbehinderung + Wohnung + Jobcenter
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Rollstuhlfahrern stehen etwa 10 Quadratmeter mehr zu als Nichtbehinderten. Das liegt allerdings einfach daran, dass man mit einem Rollstuhl mehr Navigation Fläche braucht. Das bezieht sich aber primär auf die angemessene Fläche der Wohnung. So ärgerlich das ist, aber Sie müssen sich nach der Decke strecken. Wenn Sie in der Stadt keine preislich angemessenen Wohnungen finden, dann muss man aufs Land ausweichen.
https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/
Hier eine erste Information. Google Stichworte sind "Rollstuhlfahrer und angemessene Wohnung".
Ich habe aus dem vorigen Thread entnommen, dass Sie freiwillig in diese teure Wohnung gezogen sind, durch Wechsel des Landkreises... Daher die jetzige Zuzahlung. Da sehe ich dann in der Tat ziemlich schwarz, salopp gesagt läuft so etwas unter "selbstgemachte Leiden".
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke
Mir geht es hauptsächlich darum, dass es schier unmöglich ist hier vor Ort eine preiswertere Wohnung zu finden und auf das Land ziehen will ich nicht, weil ich eine Gehbehinderung habe und deshalb bereits vom Land in die Stadt gezogen bin. Freiwillig ziehe ich nicht mehr in ein Dorf um.
@Kamur:
Wir brauchen mehr und konkretere Infos:
Aus welchem Grund bist Du in genau diese Wohnung eingezogen?
Der Wunsch, in die Stadt zu ziehen, ist nachvollziehbar, stellt aber nicht unbedingt eine Notwendigkeit im Sinne des SGB II dar. Gab es für den Umzug in die Stadt und noch besser, in diese konkrete Wohnung, nachweisbare medizinische Gründe?
Warst Du zum Zeitpunkt des Umzuges bereits im Leistungsbezug des Jobcenters?
Hat das Jobcenter dem Umzug im Allgemeinen und der Anmietung dieser konkreten Wohnung im Speziellen zugestimmt, respektive eine Zusicherung erteilt?
Kannst Du Deine erfolglosen Bemühungen um eine angemessene, aber auch leidensgerchte Wohnung nachweisen, bzw. plausibel und nachprüfbar belegen?
Ich gehe davon aus, dass es zumindest hinsichtlich der Notwendigkeit einer Erdgeschosswohnung bzw. einer Wohnung in einem Haus mit Aufzug ein ärztliches Attest gibt? Wurde das schonmal amtsärztlich überprüft und bestätigt?
Das Sozialgericht Düsseldorf hat vor wenigen Wochen mal darauf hingewiesen, dass im Fall der Notwendigkeit einer Erdgeschosswohnung ein wesentlicher Teil der eigentlich angemessenen Wohnungen nicht verfügbar ist und deshalb für hiervon betroffene Leistungsempfänger das ansonsten schlüssige Konzept zur Bestimmung der angemessenen KdU nicht anwendbar ist. Leider gab es hierzu kein Urteil, weil das Jobcenter aufgrund dieses gerichtlichen Hinweises ein Anerkenntnis abgegeben hat. Dennoch könnte man ggf. so argumentieren.
Gruß,
Axel
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