Schwester kauft Haus von Mutter und Mutter lebt zur Miete. Weiterhin Wohngeld?

23. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwester kauft Haus von Mutter und Mutter lebt zur Miete. Weiterhin Wohngeld?

Nabend,

kurze Vorgeschichte. Meine Eltern haben 1998 oder so ein Haus gekauft in dem meine Schwester und ich auch weitgehend aufgewachsen sind. Beiden gehörte eine Hälfte. Nach dem Tod meines Vater im Jahr 2013 hat er eine Hälfte meiner Mutter vermacht und meiner Schwester und mir je ein Viertel. Meiner Mutter gehört also 6/8 und meiner Schwester und mir jeweils 1/8. Meiner Mutter hat lebenslanges Wohnrecht, meine Schwester und Ich wohnen nicht mehr in dem Haus.

Nun ist das Haus noch mit 30.000 Euro verschuldet und meine Mutter zahlt monatlich 120 Euro zurück, davon sind 90 Euro Zinsen. Bald läuft der 10 Jahres Kredit aus und es muss ein neuer geschlossen werden, der noch höhere Zinsen hat und sie müsste 60 Euro mehr zahlen, davon vermutlich das meiste ebenfalls Zinsen. Meine Mutter ist wegen einer vergangenen Krebserkrankung in Frührente und wird zu Lebzeiten den Kredit also nicht mehr selbst abbezahlen. Sie bekommt 180 Euro Wohngeld für die Kreditrückzahlung (evtl. erhöht sich der Betrag, wenn die Kreditrate erhöht wird).

Da jetzt aufgrund des Auslaufens des 10 Jahres Kredit die Chance besteht, den Restkredit abzuzahlen, überlegt meine Schwester dies zu übernehmen, damit meine Mutter nicht über die nächsten 30 Jahre noch weitere 30.000 Euro an Zinsen zahlt, von dem Kredit immer noch die Hälfte übrig ist. Würde sie meiner Mutter die 30.000 Euro geben, damit diese damit den Kredit zurückzahlt, würde sie laut dem Wohngeldamt aber kein Wohngeld mehr erhalten. Dadurch fehlt meiner Mutter dann das Geld, um meiner Schwester die 30.000 Euro zurückzuzahlen (zumindest zum Teil, was übrig bleibt, wird mit dem Erbe verrechnet).

Wäre es daher sinnvoll und möglich, dass meine Mutter meiner Schwester das Haus vermacht, meine Schwester den Kredit abbezahlt und meine Mutter meiner Schwester dann Miete zahlt, die wiederum das Wohngeldamt bezuschusst? Bzw. bezuschusst das Wohngeldamt in diesem Fall überhaupt und ist das überhaupt legal?

Alternativ, wäre es nicht auch möglich, dass meine Schwester meiner Mutter ein Darlehen gibt mit dem meine Mutter den Bankkredit zurückzahlt, aber das Wohngeldamt unterstützt daraufhin meine Mutter bei der Rückzahlung des Darlehens meiner Schwester?

Ich wäre über ein paar Infos sehr dankbar, ich habe Null Ahnung was sinnvoll, möglich und was überhaupt legal ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Im Endeffekt fragst du also, ob der Steuerzahler die Wohnung deiner Mutter bezuschussen soll nachdem es es keinen Kredit mehr bei der Bank gibt.
Sorry, dafür habe ich kein Verständnis und dafür gebe ich auch keine Tipps.
Wenn deine Schwester den Kredit ablösen möchte (Du und deine Schwester haben auch jeweils 1/8 der Schulden auf das Haus geerbt!) dann kann sie das gerne machen. Zusammen gehören dir und deiner Schwester 1/4 des Hauses. Warum übernehmt ihr denn nicht euren Teil der Schulden um die Mutter zu entlasten? Ein Kreditnehmer (euer Vater) ist verstorben und somit geht der Kredit auf die Erben über. Warum bedient ihr diesen Kredit nicht auch?

Signatur:

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8926 Beiträge, 1899x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum übernehmt ihr denn nicht euren Teil der Schulden um die Mutter zu entlasten? Ein Kreditnehmer (euer Vater) ist verstorben und somit geht der Kredit auf die Erben über. Warum bedient ihr diesen Kredit nicht auch?


Bei einer Dreiteilung wäre die finanzielle Belastung auch nicht zu hoch für alle. Ich stimme dem zu

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Im Endeffekt fragst du also, ob der Steuerzahler die Wohnung deiner Mutter bezuschussen soll nachdem es es keinen Kredit mehr bei der Bank gibt.


Im Endeffekt versuche ich herauszufinden, welche Leistungen meiner Mutter zustehen und welche nicht. Sie ist ja nicht ohne Grund Wohngeldberechtigt. Zumal das Wohngeldamt ja auch davon profitiert, wenn es nicht noch weitere 30 Jahre Zinsen zahlen muss, den Kredit also doppelt und dreifach abbezahlt. Den Kredit gibt es wie ich geschrieben habe ja auch weiterhin, nur mit noch höheren Zinsen.

Zitat (von -Laie-):
Warum übernehmt ihr denn nicht euren Teil der Schulden um die Mutter zu entlasten?


Die Situation hat sich nunmal ergeben, da der 10-Jahres-Kredit gerade erneuert werden muss und wir Optionen sammeln. Ich bin noch in Ausbildung und kann meinen Teil derzeit nicht übernehmen und meine Mutter wäre dadurch auch nicht entlastet, da die Tilgungssumme ja sowieso vom Wohngeldamt übernommen wird. Wenn meine Schwester den Kredit aber übernimmt, kriegt meine Mutter ja kein Wohngeld mehr, um meiner Schwester zumindest einen Teil der Summe zurückzuzahlen. Meine Schwester würde dann Zahlungen übernehmen, für die derzeit das Wohngeldamt zuständig ist. Daher die Frage ob es sinnvoller ist das komplette Haus zu überschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37137 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von Julian312):
Sie bekommt 180 Euro Wohngeld für die Kreditrückzahlung
Was bekommt sie?
Wohngeld als Lastenzuschuss erhält sie, weil ihre Rente so gering und ihre Kosten fürs Haus so hoch sind.

Wer zahlt denn jetzt alle Nebenkosten für das Haus?

Zitat (von Julian312):
überlegt meine Schwester dies zu übernehmen,
Ja, das kann sie tun. Dann verringern sich die Zinsen. Der Kredit wäre uU sogar komplett *fertig* abbezahlt.

Zitat (von Julian312):
Meine Schwester würde dann Zahlungen übernehmen, für die derzeit das Wohngeldamt zuständig ist.
Nein, das Amt ist nicht zuständig. Das verstehst du falsch.

Lass das doch bitte deine Schwester machen.
Beachtet bitte, was die Unterschiede zwischen ---vermachen, vererben, überschreiben---ist.

Wie alt ist die Mutter denn jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18167 Beiträge, 9876x hilfreich)

Zitat (von Julian312):
Wäre es daher sinnvoll und möglich, dass meine Mutter meiner Schwester das Haus vermacht, meine Schwester den Kredit abbezahlt und meine Mutter meiner Schwester dann Miete zahlt, die wiederum das Wohngeldamt bezuschusst? Bzw. bezuschusst das Wohngeldamt in diesem Fall überhaupt und ist das überhaupt legal?

Das dürfte sich allein deshalb schon nicht lohnen, weil Ihre Schwester die Mieteinnahmen versteuern müsste.
Und die Mieteinnahmen zu versteuern nur damit die Mutter weiter Wohngeld bekommt, dürfte zu einem Minusgeschäft werden. In diese Richtung weiter zu denken, ist nicht sinnvoll.

Zitat (von Julian312):
Ich wäre über ein paar Infos sehr dankbar, ich habe Null Ahnung was sinnvoll, möglich und was überhaupt legal ist.

Wenn es der Schwester möglich wäre, die 30000€ zurückzuzahlen, ohne selbst einen Bankkredit aufzunehmen, dann gibt es nur eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung: Die Schwester zahlt zurück und wird dann irgendwann später vielleicht mit einem etwas größeren Erbteil bedacht, oder so ähnlich.

Hier wird der Blick nämlich durch das Wohngeld vernebelt. Wenn die Schwester die 30000€ zurückzahlt, ist die Immobilie schuldenfrei (= keine laufenden Kosten für die Mutter), keine Bank verdient sich eine goldene Nase an den Zinsen und Steuern fallen auch nicht an. Dafür fällt zwar das Wohngeld weg, das aber ohnenhin nicht mehr benötigt wird, wenn kein Kredit mehr zu bedienen ist.
Der Gedanke, dass man den Wohngeldbezug irgendwie "retten" muss, verleitet zu unsinnigen und unwirtschaftlichen Lösungen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

6x Hilfreiche Antwort

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