Selber einen Rehabilitationsantrag ablehnen

5. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
stupido
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Selber einen Rehabilitationsantrag ablehnen

Guten Morgen,

ich bin gesundheitlich bedauerlicherweise zum Spielball der KK, ARGE und DRV geworden und seit 1,5 Jahren zu Hause.
Mittlerweile geht es Monat für Monat besser und möchte auch wieder am Arbeitsleben teilhaben. Dafür musste ich allerdings durch Berge von Papier, da mich eine Behörde an die nächste verwiesen hatte. Nach langem hin und her haben sich die ARGE und DRV darauf geeinigt Reha kommt vor Arbeit und vor drei Tagen kam ein Schreiben der DRV:
"Antrag auf Leistung zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag".
Dort möchte man mich 4 Wochen lang stationär in eine Reha stecken. Freut mich, allerdings habe ich schon einen Termin mit Wartezeit für eine ambulante Therapie, da ich schon vor einem Jahr eine 6-wöchige stationäre Therapie hinter mir hatte und ich ehrlich gesagt dort nie wieder hin möchte. Die eine Erfahrung hat gereicht.
In diesem Schreiben steht etwas von einer "Pflicht" diese Dokumente zurückzuschicken. Ich möchte diesen Antrag aber gar nicht. Derweilen in diesem Schreiben auch steht, dass man mir eine Klinik vorgibt. Auch nicht gewollt. Ich bin bei weitem nicht mehr so instabil wie mir die Gutachter das andrehen wollen, die mich übrigens nie persönlich gesehen haben, sondern nur nach Aktenlage entscheiden.

Ja, ich weiß, ein Anruf und ein Gespräch mit dem/der SachbearbeiterIn kann mein Problem lösen. Aber diesen Fehler habe ich schon einmal begangen und bei einer simplen Nachfrage wurde gleich alles dokumentiert und weitergeleitet, wodurch ich noch mehr Probleme als vorher hatte.

Lange Rede kurzer Sinn, kann ich so ein Dokument aussitzen? Muss ich es zurückschicken, trotz eigener Ablehnung an einer stationären Reha?
Meine Fragestellung ist nicht finanziell ausgerichtet, da bin ich abgesichert und nicht drauf angewiesen.
Mir geht es eher um das Rechtliche, da auf eine Mitwirkpflicht laut Sozialgesetzbuch usw. hingewiesen wurde.

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Ich vermute mal anhand Ihrer Schilderung, dass es bei Ihnen um ein psychisches bzw. seelisches Leiden geht. Heilungschancen sind in diesem Bereich nur zu vermuten, nicht zu garantieren.

Schauen Sie sich daher bitte mal § 63 SGB I an.

Sie werden erkennen, dass es nur eine Pflicht gibt, die Heilbehandlung "mitzumachen", wenn es Ihnen dadurch besser gehen könnte (Erwartung nicht Vermutung!), bzw. sich der Zustand nicht verschlechtert.
Wenn Ihre Therapieerfahrung bereits negativ war, lässt sich das sogar sehr gut darstellen. Für eine Stellungnahme dürfte Ihr Hausarzt hilfreich sein, oder der ambulante Therapeut, falls schon zur Verfügung.

Alles Gute!


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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36295 Beiträge, 13522x hilfreich)

In Ergänzung: wenn Sie begütert sind, dann ist das Job-Center (die ARGE gibt es schon seit fast zwei Jahren nicht mehr) ohnehin nicht mehr im Spiel drinnen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stupido
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Morgen hoffe ich mal bei meinem Hausarzt mehr zu erfahren.
Und eine Unterstützung zu finden.
Denn im Anschluss steht entweder das Ausfüllen der Unterlagen noch an, damit ich noch in der Frist handel oder ein Telefonat beim Sachbearbeiter. Doch vorm Letzterem bangt mir das ein wenig. Anhand welcher fachlichen Ausbildung kann ein Sachbearbeiter, es ist keineswegs herablassend gemeint, mir dieses Schreiben erlassen? Denn laut dem Schreiben gibt es kein links oder rechts, sondern nur "ausfüllen und ab in die Klinik".
Und das ist nicht mein Ziel.

quote:<hr size=1 noshade>Schauen Sie sich daher bitte mal § 63 SGB I an.

Sie werden erkennen, dass es nur eine Pflicht gibt, die Heilbehandlung "mitzumachen", wenn es Ihnen dadurch besser gehen könnte (Erwartung nicht Vermutung!), bzw. sich der Zustand nicht verschlechtert. <hr size=1 noshade>


Die Erkenntnis daraus kann mir dann nur ein Arzt geben, sehe ich das richtig?
Denn meine Aussage wird den Sachbearbeiter wohl herzlich wenig beeindrucken.




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#4
 Von 
stupido
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Zum Abschluss noch mein Ergebnis:

Es ist alles geregelt.
Der Hausarzt gibt das Go für die Arbeitstauglichkeit und keinen Bedarf an einer stationären Behandlung.
Teil 1 erledigt.
Die DRV verlangt zwar ihren Antrag ausgefüllt zurück, soweit ist das jetzt auch geklärt, allerdings reicht der Vermerk bzw. ein Extrablatt, dass man keinen Bedarf hat und das lieber ambulant fortsetzt.

Jetzt heißt es nur noch Daumen drücken, damit das Gesagte auch tatsächlich so umgesetzt wird.

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