Hallo ihr Lieben
Erstmal ein Frohes neues Jahr!
Ich benötige dringend Eure Hilfe, da ich Angst vor einer Sperre habe.
Seit 2 Jahre arbeite ich bei meiner jetzigen Firma (CallCenter) bis letztes Jahr Juni habe ich für die Corona Abteilung gearbeitet...da ab Juni die Abteilung aufgelöst wurde, wurden wir zu 1&1 gesteckt....Leider habe ich sehr sehr oft mit Kunden zu tun die verbal aggressiv sind und bei mir innerliche Unruhe und Panikattacke auslösen.
In der vergangenen langjährigen Ehe habe ich sämtliche Gewalttaten erlebt und bin mit meinem Kind vor 3 Jahren 700km von ihm geflüchtet. Wir leben hier nun auch anonym bzw. geschützt.
Nun wieder zu meinem Anliegen.
Ich kann einfach nicht mehr. Hab mich bei der AfA Arbeitsuchend sowie arbeitslos zum 1.2.2024 gemeldet.
Nun muss ich noch die Kündigung schreiben. Hoffe das ich nichts falsches gemacht haben.
Von meiner Ärztin habe ich es auch schriftlich das diese Arbeit für mich nicht zuträglich ist.
Mit der AfA habe ich telefonisch mitgeteilt das ich schriftlich diesen Bericht von meiner Ärztin habe und sie sagten mir das ich kündigen soll und anschließend wird erst geprüft bzgl. Sperre.
Ich habe mega Angst was falsches mache und eine Sperre bekomme.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank.
LG
-- Editiert von Moderator topic am 1. Januar 2024 17:38
-- Thema wurde verschoben am 1. Januar 2024 17:38
Selbst Kündigung durch Krankheit
Die Angst ist durchaus berechtigt. Nur, weil ein Arzt, welcher sich wohl kaum im Arbeitsrecht auskennt, irgendetwas schreibt, heißt das nicht, dass das arbeitsrechtlich, insbesondere für die AfA Bestand hat. Wenn Du arbeitsunfähig bist, dann soll die Ärztin dich arbeitsunfähig schreiben und gut ist. Und, Tätigkeit heißt ja nicht, dass man sich nicht anderweitig bewerben kann. Tu das und kündige, wenn Du was Neues hast.
wirdwerden
Zitat :Hoffe ihr könnt mir helfen.
Bei was konkret?
Zitat :Von meiner Ärztin habe ich es auch schriftlich das diese Arbeit für mich nicht zuträglich ist.
Je nach Formulierung kann das dazu führen, das man um eine Sperre herumkommt.
Zitat :Nun muss ich noch die Kündigung schreiben.
Und zu wann konkret gedenkt man zu kündigen?
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Du hast dich höchstens arbeitsuchend melden können, denn arbeitslos bist du noch nicht.Zitat :Hab mich bei der AfA Arbeitsuchend sowie arbeitslos zum 1.2.2024 gemeldet.
Nun muss ich noch die Kündigung schreiben.
Es kommt darauf an, was genau die Ärztin da geschrieben hat.Zitat :Von meiner Ärztin habe ich es auch schriftlich das diese Arbeit für mich nicht zuträglich ist.
Dass eine Arbeit nicht zuträglich ist (zum Gemütszustand o.s.ä.), lässt sich vermutlich auch ohne Kündigung ändern. Was für eine Ärztin ist das?
Es klingt sehr seltsam, dass die Agentur am Telefon meint, man solle ruhig schon mal kündigen... und dann... schaumermal... Sie kann so oder so nicht vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit prüfen.Zitat :sie sagten mir das ich kündigen soll und anschließend wird erst geprüft bzgl. Sperre.
Hallo wirdwerden,
wie gehe ich denn jetzt vor? Ich hab mich am 29.12. arbeitssuchend sowie los gemeldet zum 1.2.24 kann ich dies rückgängig machen?
Bin mich seit längerer Zeit am bewerben nur kommen immer absagen.
Man kann sich ganz einfach am 1.2. NICHT arbeitslos melden.
Denn du warst am 29.12. doch gar nicht arbeitslos. Höchstens arbeitsuchend.
zB, weil man noch nicht gekündigt hat.
Und jetzt?
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