Selbst Kündigung durch Krankheit

1. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sterneninsel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbst Kündigung durch Krankheit

Hallo ihr Lieben

Erstmal ein Frohes neues Jahr!

Ich benötige dringend Eure Hilfe, da ich Angst vor einer Sperre habe.

Seit 2 Jahre arbeite ich bei meiner jetzigen Firma (CallCenter) bis letztes Jahr Juni habe ich für die Corona Abteilung gearbeitet...da ab Juni die Abteilung aufgelöst wurde, wurden wir zu 1&1 gesteckt....Leider habe ich sehr sehr oft mit Kunden zu tun die verbal aggressiv sind und bei mir innerliche Unruhe und Panikattacke auslösen.
In der vergangenen langjährigen Ehe habe ich sämtliche Gewalttaten erlebt und bin mit meinem Kind vor 3 Jahren 700km von ihm geflüchtet. Wir leben hier nun auch anonym bzw. geschützt.
Nun wieder zu meinem Anliegen.
Ich kann einfach nicht mehr. Hab mich bei der AfA Arbeitsuchend sowie arbeitslos zum 1.2.2024 gemeldet.
Nun muss ich noch die Kündigung schreiben. Hoffe das ich nichts falsches gemacht haben.
Von meiner Ärztin habe ich es auch schriftlich das diese Arbeit für mich nicht zuträglich ist.
Mit der AfA habe ich telefonisch mitgeteilt das ich schriftlich diesen Bericht von meiner Ärztin habe und sie sagten mir das ich kündigen soll und anschließend wird erst geprüft bzgl. Sperre.
Ich habe mega Angst was falsches mache und eine Sperre bekomme.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank.
LG


-- Editiert von Moderator topic am 1. Januar 2024 17:38

-- Thema wurde verschoben am 1. Januar 2024 17:38




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Die Angst ist durchaus berechtigt. Nur, weil ein Arzt, welcher sich wohl kaum im Arbeitsrecht auskennt, irgendetwas schreibt, heißt das nicht, dass das arbeitsrechtlich, insbesondere für die AfA Bestand hat. Wenn Du arbeitsunfähig bist, dann soll die Ärztin dich arbeitsunfähig schreiben und gut ist. Und, Tätigkeit heißt ja nicht, dass man sich nicht anderweitig bewerben kann. Tu das und kündige, wenn Du was Neues hast.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129544 Beiträge, 41329x hilfreich)

Zitat (von Sterneninsel):
Hoffe ihr könnt mir helfen.

Bei was konkret?



Zitat (von Sterneninsel):
Von meiner Ärztin habe ich es auch schriftlich das diese Arbeit für mich nicht zuträglich ist.

Je nach Formulierung kann das dazu führen, das man um eine Sperre herumkommt.



Zitat (von Sterneninsel):
Nun muss ich noch die Kündigung schreiben.

Und zu wann konkret gedenkt man zu kündigen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von Sterneninsel):
Hab mich bei der AfA Arbeitsuchend sowie arbeitslos zum 1.2.2024 gemeldet.
Nun muss ich noch die Kündigung schreiben.
Du hast dich höchstens arbeitsuchend melden können, denn arbeitslos bist du noch nicht.
Zitat (von Sterneninsel):
Von meiner Ärztin habe ich es auch schriftlich das diese Arbeit für mich nicht zuträglich ist.
Es kommt darauf an, was genau die Ärztin da geschrieben hat.
Dass eine Arbeit nicht zuträglich ist (zum Gemütszustand o.s.ä.), lässt sich vermutlich auch ohne Kündigung ändern. Was für eine Ärztin ist das?
Zitat (von Sterneninsel):
sie sagten mir das ich kündigen soll und anschließend wird erst geprüft bzgl. Sperre.
Es klingt sehr seltsam, dass die Agentur am Telefon meint, man solle ruhig schon mal kündigen... und dann... schaumermal... Sie kann so oder so nicht vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit prüfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sterneninsel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,
wie gehe ich denn jetzt vor? Ich hab mich am 29.12. arbeitssuchend sowie los gemeldet zum 1.2.24 kann ich dies rückgängig machen?
Bin mich seit längerer Zeit am bewerben nur kommen immer absagen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Man kann sich ganz einfach am 1.2. NICHT arbeitslos melden.
Denn du warst am 29.12. doch gar nicht arbeitslos. Höchstens arbeitsuchend.
zB, weil man noch nicht gekündigt hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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