Selbständig in der Elternzeit. Geht das?

3. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig in der Elternzeit. Geht das?

Darf ein Selbständiger während der Elternzeit arbeiten, wenn die Rechnungssstellung bzw. der Geldeingang auf seinem Konto erst nach der Elternzeit stattfindet? Spricht man dann von einer sog. Grauzone, oder ist das auch grundsätzlich verboten? Wir reden hier nicht von einer Stundenanzahl von 40/Woche sondern max 8h/Woche.

Danke schonmal


Eveninhisyouth

-- Editiert von eveninhisyouth am 03.09.2021 11:40

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32178 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Selbständig in der Elternzeit. Geht das?
Ja, geht. Kannst dir sowohl deine Zeit als Eltern als auch als Selbständiger frei einteilen. Je nach Kind wirds einfach bis kompliziert.
Zitat (von eveninhisyouth):
Darf ein Selbständiger während der Elternzeit arbeiten,
Ein Selbständiger darf so arbeiten, wie er das mit dem Kind und seiner Selbständigkeit vereinbaren kann.
Geld? Konto? Welches Geld? Meinst du evtl. Elterngeld? Sowas gibts nicht für Selbständige.
Die teilen sich ihre Zeiten für Erwerbstätigkeit selbständig ein.

Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von eveninhisyouth):
Selbständig in der Elternzeit. Geht das?
Ja, geht. Kannst dir sowohl deine Zeit als Eltern als auch als Selbständiger frei einteilen. Je nach Kind wirds einfach bis kompliziert.
Zitat (von eveninhisyouth):
Darf ein Selbständiger während der Elternzeit arbeiten,
Ein Selbständiger darf so arbeiten, wie er das mit dem Kind und seiner Selbständigkeit vereinbaren kann.
Geld? Konto? Welches Geld? Meinst du evtl. Elterngeld? Sowas gibts nicht für Selbständige.
Die teilen sich ihre Zeiten für Erwerbstätigkeit selbständig ein.

Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber


Sorry ich meinte natürlich während dem Bezug von Elterngeld.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Darf ein Selbständiger während der Elternzeit arbeiten,

Klar, nur Optimisten betrachten das kümmern um das Kind als Freizeitgestaltung.



Zitat (von eveninhisyouth):
Sorry ich meinte natürlich während dem Bezug von Elterngeld.

Bei Elterngeld darf man also so viel arbeiten wie man will.

Sollte man einer Erwerbstätigkeit nachgehen, liegt die Grenze bei 30 Stunden, wird hier also nicht erreicht.
Das verdiente Geld wird dann entsprechend auf das Elterngeld angerechnet.



Zitat (von eveninhisyouth):
wenn die Rechnungssstellung bzw. der Geldeingang auf seinem Konto erst nach der Elternzeit stattfindet?

Das könnte als Umgehungstatbestand gewertet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32178 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Sorry ich meinte natürlich während dem Bezug von Elterngeld.
Von wem würde ein selbständig arbeitender Elternteil solches Elterngeld erhalten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von wem würde ein selbständig arbeitender Elternteil solches Elterngeld erhalten?

Natürlich von demjenigen der es auch den anderen zahlt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32178 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Sorry ich meinte natürlich während dem Bezug von Elterngeld.
(Sorry, ich hing bei *Elternzeit für AN* fest.)

Zitat (von Anami):
Meinst du evtl. Elterngeld? Sowas gibts nicht für Selbständige.
Ich korrigiere. Elterngeld kann ein selbständig arbeitender Elternteil auch erhalten. Es muss beantragt werden. 8 Wochenstunden sind nicht kritisch. Es ist nichts verboten. Man muss Rechnungen nicht irgendwohin verschieben.


https://www.finanztip.de/elterngeld/


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Das Elterngeld für Selbständige beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im ­Monat. Es wird folgendermaßen berechnet: Wer 1.240 Euro oder mehr verdient bekommt 65 Prozent des Einkommens. Bei einem Einkommen von zwischen 1.200 und 1.239 sind es 66 Prozent, zwischen 1.000 Euro und 1.199 Euro sind es 67 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist das Nettoeinkommen. Das kann anhand des letzten Steuerbescheides ermittelt werden. Liegt der noch nicht vor, kann man eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, den Steuervorauszahlungsbescheid oder eine Bilanz abgeben und den Steuerbescheid später nachreichen. Das Nettoeinkommen berechnet sich dann aus dem Gewinn abzüglich Steuern.

Da das Einkommen bei Selbständigen schwankt, wird das Elterngeld anhand des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres errechnet, also in der Regel dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Anders als bei Festangestellten zählen also nicht die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes – auch wenn die Mutter oder der Vater in dieser Zeit mehr verdient hat als im Kalenderjahr davor.

Nicht jeder Selbständige kann sein Geschäft während der Elternzeit komplett ruhen lassen. Wer weiterarbeiten will, darf dies aber maximal 30 Stunden pro Woche tun. Der Gewinn wird dann mit dem Elterngeld verrechnet. Da lohnt sich das Arbeiten manchmal kaum. Stellen Selbständige während ihrer Elternzeit eine Vertretung ein und werden dadurch Einkünfte erwirtschaftet, werden diese ebenfalls auf das Elterngeld angerechnet.

https://www.impulse.de

Kann der Selbständige sein Geschäft nicht einfach ruhen lassen, dann lohnt sich das Elterngeld ergo nicht. Und Selbständige, die ihre Selbständigkeit nicht ohnehin nur als Nebentätigkeit ausübern, die mit maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche auskommen...

... die existieren nur in der Phantasie von Politikern und Beamten.

Nach einschlägigen Untersuchungen arbeiten Selbständige durchschnittlich 50,4 Stunden pro Woche.

-- Editiert von eh1960 am 04.09.2021 15:01

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und Selbständige, die ihre Selbständigkeit nicht ohnehin nur als Nebentätigkeit ausübern, die mit maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche auskommen...

... die existieren nur in der Phantasie von Politikern und Beamten.

Man sollte die Grenzen der eigenen Vorstellungskraft nicht verallgemeinern, insbesondere nicht, wenn der TS mitteilt das er mit 8h auskommt.

Alles wohl nur eine Frage der Organisation ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaub ich muss die Frage anders stellen.

Angenommen man bekommt während dem Bezug von Elterngeld Jobanfragen, könnte diese(n) wahrnehmen (während des Bezugs von Elterngeld) und würde die Rechnung erst nach der Elterngeldzeit stellen. Wäre das rechtens oder nicht?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Eventuell, kommt wie immer auf die Details des Einzelfalles an.


Zum einen gibt es ja durchaus die gesetzliche Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.

Zum anderen gibt es das schöne Konstrukt des "Umgehungstatbestandes".


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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