Selbstbehalt bei Beerdigungskosten.

4. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pabo007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 15x hilfreich)
Selbstbehalt bei Beerdigungskosten.

Kann mir jemand sagen, wie hoch aktuell der Selbstbehalt (Nettoeinkommen) bei Beerdigungskosten ist?? Ich frage deshalb, mein Vater liegt im Sterben und ich hatte mein Leben lang keinen Kontakt zu ihm und sehe es auch nicht ein, die Kosten zu tragen. Noch kurze Info, ich bin das einzige Kind, ledig und verdiene 1500€ netto. Bitte hier nicht die Unterhaltsgrenze posten, die kommt nicht zum Einsatz.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das ist keine Frage des Selbstbehaltes. Nicht mal im Ansatz. Zunächst tragen die Auftraggeber für die Beerdigung/das Grab die Kosten. Diese können dann auf die Erben übergeleitet werden. Wenn Du Erbe bist, bist Du also dran. Wenn Du das Erbe ausschlägst, zunächst einmal nicht. Allerdings gibt es auch lokale Vorschriften, wie wer wann in Anspruch genommen wird (nahe Angehörige), wenn sonst niemand da ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1722 Beiträge, 378x hilfreich)

Die Bestattungspflicht ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Sie dürfte, sofern es keine(n) Ehepartner(in/Lebensgefährten(in) gibt, bei Dir liegen.

Im Zweifel übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung und stellt die Kosten dann in Rechnung.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
Ich frage deshalb, mein Vater liegt im Sterben und ich hatte mein Leben lang keinen Kontakt zu ihm und sehe es auch nicht ein, die Kosten zu tragen.

Du siehst es nicht ein, die Kosten zu tragen? ... und der Steuerzahler (und damit auch ich) soll für die Kosten aufkommen? :schock:

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
und sehe es auch nicht ein, die Kosten zu tragen.
Das geht nicht nach Einsicht.
Die Bestattungskosten kannst du vom Erbe/Nachlass zahlen. Vielleicht gibt es noch andere Erben?
Woher weißt du, dass er im Sterben liegt?
Und Bestatter nehmen auch Ratenzahlung an. Viel eher, als ein Sozialamt zahlt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und Bestatter nehmen auch Ratenzahlung an. Viel eher, als ein Sozialamt zahlt.


Kommt darauf an welcher Bestatter, hier in Vorleistung zu gehen auf die Gefahr das Ratenzahlung dann heißt dass der Bestatter raten darf wann der Kunde zahlt. Wenn beim Bestatter vorher kein Auftrag des Angehörigen vorlag und quasi das Krankenhaus bzw. die Stadt einen Bestatter bestellt, dann wird der im Zweifelsfall nämlich eher warten bis das Ordnungsamt die Einäscherung anordnet. Dann kriegt der Bestatter nämlich das Geld vom Staat (welcher es sich dann vom Angehörigen zurück holt, natürlich mit gewissen Aufschlag).

Bei 1.500 Netto dürfte man um die Übernahme der Kosten nicht herum kommen, da hilft auch nicht wenn man keinen Kontakt hat. Lediglich wenn man vom Vater nachweislich misshandelt wurde oder ähnliches kann man sich davor drücken.
Vorrangig wird erstmal das Erbe genommen, Lebensversicherungen usw. Wenn da Nichts oder nicht genug zu holen ist, bist du dran.
Kleiner Tipp, wenn du beim Bestatter bist würde ich die 1.500 Netto noch ein wenig "drücken" und relativ deutlich machen, dass du sehr wenig Geld hast. Dann wird man dir auch das günstigste Paket anbieten.

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