Semestergebühr trotz Fristablauf zurückfordern?

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
rebuka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Semestergebühr trotz Fristablauf zurückfordern?

Hallo Leute,
ich hatte letztes Jahr den Semesterbeitrag für das kommende Semester bezahlt, obwohl ich mich vor Beginn des Semesters exmatrikuliert hatte.

Da ich in dem Semester nicht immatrikuliert gewesen bin, wollte ich das Geld zurückfordern. Als Antwort erhalte ich jedoch nur den Hinweis, dass die Fristen für die Rückforderung abgelaufen seien und das Geld "weg" ist.

Kann man das irgendwie umgehen? Weiß jemand Rat wie man das probieren könnte?

Freundliche Grüße, Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Kommt auf das jeweilige Landesgesetz an.
Würde es eher im Bereich Hochschulrecht (eines Bundeslandes) denn im Sozialrecht einfordern.


Die Stelle, die sich auf die Verjährung beruft, wird sicherlich auch bei netter Anfrage die betroffene Regelung nennen können. Die Studienberatung an der Hochschule wird auch etwas davon wissen.

Denn wenn nichts anderes geregelt ist sind es drei Jahre.


-- Editiert am 02.03.2009 23:05

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