Hallo,ich bin neu im Forum un d habe sogleich eine Frage. Meine Mutter hat Pflegestufe 2 und 3 ist bentragt. Sie kann fast nur noch liegen Sie hat zwar einen Pflegedienst, aber ich muß trotzdem mehrmals am Tag ,auch nachts zu Ihr fahren um ihr das Sauerstoffgerät zu füllen und nach ihr zu sehen. Mittlerweile packt sie es nicht mehr alleine zur Toilette und braucht Hilfe ,da sie fast nicht mehr laufen kann. Ich bin mit den Nerven am Ende, da ich kein Leben mehr habe , weil sie ständig anruft und um Hilfe bittet. Ich habe zwar noch eine Schwester, Nichten und Neffen die im gleichen Ort wie meine Mutter leben, aber keiner schaut nach ihr.Ich muß alles alleine machen. Nun bin ich am überlegen,meine Mutter ins Seniorenheim zu bringen. Sie hat zwar ein Haus und ein notarielles Testament in dem meine Schwester und ich jeweils zu Hälfte erbberchtigt sind, aber nach Aussage meiner Schwester ginge das Haus dann ans Seniorenheim, wenn meine Mutter dort untergebracht wäre wegen der Kosten. Meine Schwester sagte mir auch, das meine Exfrau den Unterhaltstitel verlängern lies da ich Unterhaltsschulden habe für meine Kinder. Mittlerweile ( 31 & 29 jahre alt) und im Fall des Erbens wollen sie meine Hälfte vom Haus. Das beste wäre, wenn ich auf das Erbe verzichten würde! Leider kenne ich mich mit den Gesetzen nicht so gut aus. Aber was ist, wenn das Seniorenheim das Haus hat und die Mutter plötzlich verstirbt? Dann ist das Erbe und das Haus weg
Seniorenheim ,Hausverkauf wegen der Kosten?
Bescheid anfechten?
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In jeder Stadt / dem Landkreis gibt es für solche Fälle Beratungsstellen. Die können Ihnen auch wegen der Kosten helfen.
Deine Schwester ist ja ein Herzchen...
Also erst mal: Ihr habt beide nichts vom Haus, solange eure Mutter noch lebt. Das Haus wird auch nicht einfach an das Pflegeheim verschenkt, sondern müsste eventuell verkauft werden, damit die Pflege der Mutter bezahlt werden kann.
Das Haus gehört allerdings eurer Mutter! Du und deine Schwester haben derzeit keine Rechte daran und wenn deine Mutter so pflegebedürftig ist, wie du beschrieben hast, dann ist eine Vollzeitpflege die einzige Möglichkeit. Man hat doch. unter anderem, Eigentum, damit man im Alter abgesichert ist.
Wenn dann von dem Geld aus dem Hausverkauf noch etwas übrig ist, wenn deine Mutter stirbt, dann erbt ihr natürlich.
Was ich interessant finde ist: Wieso muss deine Schwester dir sagen, dass deine Exfrau einen Unterhaltstitel gegen dich hat der noch gilt? Diesen Titel solltest du doch kennen und auch die Höhe. Warum solltest du also auf das Erbe verzichten, wenn du davon deine Schulden begleichen könntest?
Ich verstehe den Gedanken deiner Schwester. Wenn du verzichtest und sie alles bekommt, dann hat sie natürlich das große Los gezogen und du gehst leer aus, auch wenn du den ganzen Aufwand hattest.
Und jetzt mal die wichtigsten Fragen:
- Was möchte deine Mutter?
- Wie gedenkt deine Schwester die Last von deinen Schultern zu nehmen, wenn die Mutter weiterhin mit dem Aufwand zu Hause gepflegt werden sollte?
- Habt ihr euch schon um entsprechende Vollmachten von deiner Mutter gekümmert (und pass auf, dass in diesem Fall nicht alle Vollmachten auf deine Schwester laufen. Dann hast du die Arbeit und sie die Entscheidungsgewalt)
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Ich denke, calimero hat den wichtigsten Gedanken ganz zum Schluss eingeführt: was will die Mutter, wie ist für diese schwierige Lebensphase eine menschenwürdige Pflege/Begleitung der Mutter möglich? Das kann zu Haus sein, das kann aber auch ein Pflegeheim sein. So, und wenn man sich gemeinsam darüber klar geworden ist, dann kommt die nächste Überlegung. Wie wird das finanziert? Primär ist die Mutter mit ihrem Einkommen/Vermögen dafür verantwortlich, wenn das nicht ausreicht, müssen die zum Unterhalt Verpflichteten einspringen, wenn das Einkommen zu gering ist, hilft der Staat. So, das ist die Reihenfolge. Eines muss klar sein: erben kommt nach sterben. Das, was da im Augenblick passiert, das empfinde ich als ziemlich unwürdig.
wirdwerden
Zitataber nach Aussage meiner Schwester ginge das Haus dann ans Seniorenheim, wenn meine Mutter dort untergebracht wäre wegen der Kosten. :
Da irrt die Schwester.
Die Mutter hat 10 000 € Schonvermögen, was darüber hinaus vorhanden ist, muss für die Pflege verwendet werden.
Wenn das Bargeld weg ist, muss auf das Haus zugegriffen werden. Reichen Mieteinnahmen, dann könnte es vermietet werden, ansonsten steht ein Verkauf an.
ZitatMeine Schwester sagte mir auch, das meine Exfrau den Unterhaltstitel verlängern lies da ich Unterhaltsschulden habe für meine Kinder. :
Solange die Mutter lebt, spielt das keine Rolle.
Geerbt wird nach dem Sterben, somit ist das Testament derzeit unwichtig.
ZitatAber was ist, wenn das Seniorenheim das Haus hat und die Mutter plötzlich verstirbt? Dann ist das Erbe und das Haus weg :
Was sollten Seniorenheime mit Häusern von Pflegebedürftigen?
Wenn das Haus verkauft ist, kommt das Geld auf Konten der Mutter und von diesen Konten werden die monatlichen Heimkosten bezahlt.
Wer hat die Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht der Mutter? Bei einem Verkauf wird, wenn es keine Generalvollmacht gibt, dass Betreuungsgericht eingeschaltet, damit nichts zum Nachteil der Mutter geschieht.
Der monatliche Eigenanteil der Heimkosten liegt zwischen 2400 und über 3000 €.
Glauben sie den Märchen der Schwester nicht. Sie haben die Arbeit und davon würde die Schwester nach dem Tod der Mutter profitieren, weil das Erbe höher sein wird, als wenn die Mutter in einem Pflegeheim ist.
Es gibt Pflegeberatungsstellen, dort sollten sie sich informieren.
Es sollte nicht nur auf zu pflegende Person geachtet werden, sondern auch die Person welche die Pflege ausübt.Ihnen steht zum Beispiel eine Reha zu.
Sie haben derzeit die halbjährliche Pflegeberatung, auch die können ihnen Infos geben. Besser allerdings die Beratungsstellen.
Zitataber nach Aussage meiner Schwester ginge das Haus dann ans Seniorenheim, wenn meine Mutter dort untergebracht wäre wegen der Kosten :
In aller Regel wollen die Heime Geld und keine Häuser.
Das Haus würde also verkauft werden und mit dem Geld würde man dann das Heim bezahlen.
ZitatMeine Schwester sagte mir auch :
Es scheint, das Deine Schwester entweder ziemlich dumm ist, oder Dich für sehr dumm hält und sich alles unter den Nagel reißen will ...
Zitatdas meine Exfrau den Unterhaltstitel verlängern lies da ich Unterhaltsschulden habe für meine Kinder. Mittlerweile ( 31 & 29 jahre alt) und im Fall des Erbens wollen sie meine Hälfte vom Haus :
Titel gelten mindestens 30 Jahre lang, die muss man nicht verlängern lassen.
Und was die Ex will ist irrelevant, relevant ist nur was ihr zusteht.
(Falls das alles nicht nur eine Erfindung der Schwester ist)
ZitatDas beste wäre, wenn ich auf das Erbe verzichten würde! :
Nö, das wäre dann durchaus strafrechtlich relevant (StGB § 170).
ZitatSie hat zwar ein Haus und ein notarielles Testament in dem meine Schwester und ich jeweils zu Hälfte erbberchtigt sind, aber nach Aussage meiner Schwester ginge das Haus dann ans Seniorenheim, wenn meine Mutter dort untergebracht wäre wegen der Kosten. :
Richtig ist, dass das Haus ggf. verkauft werden muss, wenn das Einkommen (und sonstige Vermögen) deiner Mutter nicht ausreicht, um die Heimkosten zu bezahlen.
Aber wenn du auf dem Zahnfleisch gehst, deine Schwester sich um gar nix kümmert und nur auf ihr Erbe geiert, wäre mir das Haus herzlich egal.
ZitatMeine Schwester sagte mir auch, das meine Exfrau den Unterhaltstitel verlängern lies da ich Unterhaltsschulden habe für meine Kinder. Mittlerweile ( 31 & 29 jahre alt) und im Fall des Erbens wollen sie meine Hälfte vom Haus. Das beste wäre, wenn ich auf das Erbe verzichten würde! :
Nö, warum solltest du verzichten...dadurch wirst du deine Unterhaltsschulden ja auch nicht los.
Und deine Schwester lacht sich kaputt.
EInfach hinbringen geht nicht.ZitatNun bin ich am überlegen,meine Mutter ins Seniorenheim zu bringen. :
Ich schließe mich dem Vorschlag von @cirius32832 aus #1 an. Lass dich erstmal beraten.
Dann suche nach einem Platz im Pflegeheim.
Sprich mit deiner Mutter, ob sie das auch will und ob sie ihr Testament nochmal ändern würde, wenn die Schwester sich seit xyz gar nicht um sie kümmert.
Hör nicht auf deine Schwester, die erzählt Mist.
ZitatUnd deine Schwester lacht sich kaputt :
Wobei sie bei einem Erbverzicht nichts davon hätte. Seine Kinder wären die nächsten und ob die verzichten würden, wohl kaum.
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