Sgb 12, Das Problem mit der Krankenversicherung

11. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Monika678
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sgb 12, Das Problem mit der Krankenversicherung

Hallo, ich wende mich an Sie, weil ich einen Rat brauche. Ich bin jetzt im Ruhestand, und mein Sohn lebt nach einer Aneurysma-Operation im Gehirn bei mir. Das Jobcenter hat meinen Sohn an das Sozialamt verwiesen und ihn für arbeitsunfähig erklärt. Mein Sohn erhält ab 1. Dezember Unterstützung vom Sozialamt, aber es gibt ein Problem mit seiner Krankenversicherung. Bevor mein Sohn krank wurde, zahlte das Jobcenter seine Versicherung, und das Sozialamt will dies nicht tun. Mein Sohn hat heute eine solche E-Mail vom Sozialamt erhalten und ich weiß nicht genau, was ich in dieser Situation tun soll.... Ich erwähne auch, dass mein Sohn seit einiger Zeit Pflegegeld bezieht und was passieren würde, wenn er zu meiner Versicherung wechseln würde? Würde das bedeuten, dass er kein Pflegegeld mehr erhalten würde?
Ich bin bereits in Rente und es ist keine große Rente, aber ich komme zurecht, aber leider kann ich die Versicherung meines Sohnes nicht bezahlen. Ich bitte um einen Rat und danke Ihnen allen im Voraus.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40530 Beiträge, 14368x hilfreich)

Es wäre schon sehr hilfreich, wenn man wüsste, welches Problem es mit der Krankenversicherung gibt. Denn hellseherische Fähigkeiten haben wir hier nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17972 Beiträge, 9787x hilfreich)

Könnte es sein, dass der Sohn privat versichert war?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36504 Beiträge, 6154x hilfreich)


Zitat (von Monika678):
Das Jobcenter hat meinen Sohn an das Sozialamt verwiesen und ihn für arbeitsunfähig erklärt.
Das JC ist zuständig für erwerbsfähige Arbeitssuchende. Dein Sohn ist vermutlich aufgrund seiner OP von Ärzten der Arbeitsagentur/JC/ärztlicher Dienst/Amtsarzt als---erwerbsunfähig--- bzw. leistungsfähig für unter 3 Std. tgl. eingestuft.
Damit wird tatsächlich das Sozialamt mit Leistungen nach SGB XII zuständig. iaR zahlt das Amt dann auch die KV/-PV-Beiträge für die Leistungsberechtigten.
Zitat (von Monika678):
was ich in dieser Situation tun soll...
Mein Rat:
Bitte mal im Wortlaut hier wiedergeben, was das Sozialamt schreibt.
Wenn es eine E-Mail war---> liegt evtl. schon der Bewilligungsbescheid für Leistungen ab Dez. vor?

Pflegegeld gibt es von der KV/PV, nicht vom Sozialamt.
Zitat (von Monika678):
wenn er zu meiner Versicherung wechseln würde?
Wie alt ist denn dein Sohn ?


Gute Besserung!


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Monika678
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte mal im Wortlaut hier wiedergeben, was das Sozialamt schreibt.
Wenn es eine E-Mail war---> liegt evtl. schon der Bewilligungsbescheid für Leistungen ab Dez. vor?


Dies ist die Nachricht, die mein Sohn vom Sozialamt erhalten hat




,,Sie müssen bei der Kranken- und Pflegeversicherung einen Antrag auf Familenversicherung, ab dem 01.12.2024 stellen!! Bitte lassen Sie die Antragsstellung bestätigen und reichen den Nachweis hier ein!

Ich erwarte eine Rückmeldung bezüglich der Krankenversicherung spätestens bis zum 26.11.2024 Ihrerseits."

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#5
 Von 
Monika678
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie alt ist denn dein Sohn ?


Mein Sohn ist 29 und vor seiner Krankheit hat das Jobcenter seine Versicherung bezahlt.

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#6
 Von 
Monika678
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es wäre schon sehr hilfreich, wenn man wüsste, welches Problem es mit der Krankenversicherung gibt. Denn hellseherische Fähigkeiten haben wir hier nicht.

wirdwerden


Vor seiner Krankheit wurde die Versicherung meines Sohnes vom Jobcenter bezahlt. Jetzt nach der Operation möchte das Sozialamt, dass mein Sohn einen Antrag auf Familienversicherung stellt, wobei ich erwähnen möchte, dass ich bereits Rentnerin bin.

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#7
 Von 
Monika678
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Könnte es sein, dass der Sohn privat versichert war?


Vor seiner Krankheit wurde die Versicherung meines Sohnes vom Jobcenter bezahlt. Jetzt nach der Operation möchte das Sozialamt, dass mein Sohn einen Antrag auf Familienversicherung stellt, wobei ich erwähnen möchte, dass ich bereits Rentnerin bin.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36504 Beiträge, 6154x hilfreich)

Zitat (von Monika678):
,,Sie müssen bei der Kranken- und Pflegeversicherung einen Antrag auf Familenversicherung, ab dem 01.12.2024 stellen!! Bitte lassen Sie die Antragsstellung bestätigen und reichen den Nachweis hier ein!
Dann mach das doch bitte---für deinen Sohn. Bei seiner KV. Schick die E-mail mit hin.
Das hat nichts mit einem Wechsel in deine KV zu tun.
Auch nichts damit, dass du Rentnerin bist.
Du brauchst keine KV-Beiträge für deinen Sohn bezahlen.

Er wird jetzt vom Sozialamt als Versicherter mit Behinderung/erwerbsunfähig eingestuft und wird auch mit 29 als Familienversicherter versichert. Das soll er bzw. du für ihn jetzt beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Monika678
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Er wird jetzt vom Sozialamt als Versicherter mit Behinderung/erwerbsunfähig eingestuft und wird auch mit 29 als Familienversicherter versichert. Das soll er bzw. du für ihn jetzt beantragen.


Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Was ist dann mit dem Pflegegeld für meinen Sohn? Bekommt er es ganz normal wie immer? Muss ich einen neuen Antrag stellen?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128202 Beiträge, 40949x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bei seiner KV. Schick die E-mail mit hin.
Das hat nichts mit einem Wechsel in deine KV zu tun.

Macht es eigentlich Spass Leute so in die Irre zu führen?



@Monika678
Die Antworten von Anami bitte einfach ignorieren.

Es darf hier fast jeder schreiben, völlig unabhängig vom Grad der Inkompetenz. Da bleibt es nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128202 Beiträge, 40949x hilfreich)

Zitat (von Monika678):
aber leider kann ich die Versicherung meines Sohnes nicht bezahlen.

Da gibt es nicht viel zu bezahlen, wenn die Familienversicherung greift.
Zitat:
Familienversicherte
Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
EuleKK
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Monika678,

deine Krankenkasse hat zu prüfen, ob folgende (weitere) Voraussetzung für die Familienversicherung vorliegt:
Die Behinderung muss bereits zu einem Zeitpunkt bestanden haben, in dem dein Sohn innerhalb der Altersgrenzen nach den Nummern 1, 2 oder 3 familienversichert war.

Wenn auch diese Voraussetzung vorliegt, die in § 10 Abs. Abs. 2 Nr. 4 SGB V geregelt ist, besteht ein Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung über deine Krankenkasse.

MfG
EuleKK

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40530 Beiträge, 14368x hilfreich)

Warum kommt man nicht einfach der Aufforderung nach? Verstehe ich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36504 Beiträge, 6154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Macht es eigentlich Spass Leute so in die Irre zu führen?
Welche?
Zitat (von Harry van Sell):
wenn die Familienversicherung greift.
Ja, wenn. Zunächst ist der Antrag zu stellen.
Bist du dir sicher, dass die TE dein Zitat für frw. Versicherte entsprechend zuordnen kann?

Zitat (von EuleKK):
deine Krankenkasse hat zu prüfen, ob folgende (weitere) Voraussetzung für die Familienversicherung vorliegt:
Der Versicherte ist doch der Sohn. Der hat Post vom Sozialamt erhalten.
Was hat das mit der KV der Mutter zu tun?
Man weiß hier nicht, ob der Sohn vorher in Mutters Familienversicherung war...und nun wegen der Behinderung auch mit 29 dort versichert bleiben kann. Den Antrag wird die KV prüfen.

Zitat (von Monika678):
und mein Sohn lebt nach einer Aneurysma-Operation im Gehirn bei mir
NUN lebt er bei dir.
Zitat (von Monika678):
Was ist dann mit dem Pflegegeld für meinen Sohn? Bekommt er es ganz normal wie immer? Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Dein Sohn soll den Antrag stellen. Wenn er das nicht kann und du eine Vollmacht für ihn hast, kannst du das tun.
Es gibt keinen Grund, warum er nicht weiterhin Pflegegeld erhalten sollte. Er ist ja auf Pflege und Hilfen angewiesen.

Zitat (von wirdwerden):
Warum kommt man nicht einfach der Aufforderung nach?
Richtig. Machen, was das Sozialamt fordert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128202 Beiträge, 40949x hilfreich)

@Monika678
Folge den Rat von EuleKK.

Die KKs haben dafür in der Regel alle entsprechende Formulare bzw. ermöglichen die Antragstellung sogar über ihr Online-Portal.



Zitat (von Anami):
Welche?

Sowohl die Fragestellerin, als auch alle anderen Ratsuchenden die das noch lesen werden.



Zitat (von Anami):
Der Versicherte ist doch der Sohn. Der hat Post vom Sozialamt erhalten.
Was hat das mit der KV der Mutter zu tun?

Man könnte einfach mal "Familienversicherung" googlen ... wenn es einen nicht überfordern würde ...



Zitat (von wirdwerden):
Warum kommt man nicht einfach der Aufforderung nach? Verstehe ich nicht.

Ich vermute das die Gute Frau einfach von dem Konstruckt so noch nie gehört hat und etwas orientierungslos und hilflos im Dschungel der Paragrafen ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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