Gem.15 Abs. 2 WoGG wird einmaliges Einkommen innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung mit für die Wohngeldberechnung herangezogen (ab 2023 nur noch 12 Monate). Trifft dies generell auch auf eine Schenkung, Ausstattung oder Erbschaft zu, wenn diese bspw. bereits 3 Monate vor dem Erstantrag auf Wohngeld erfolgten?
Im SGB 2 und SGB 12 wäre es klar Vermögen. Aber beim Wohngeld?
https://www.buzer.de/15_WoGG.htm
Es wäre schön, wenn jemand belegbare Fakten/Informationen beisteuern könnte. Reine Meinungen/Vermutungen dazu haben wir bereits genug.
-- Editiert von User am 14. Dezember 2022 15:09
Sind Schenkung, Ausstattung, Erbschaft vor dem Erstantrag anrechenbares Einkommen beim Wohngeld?
14. Dezember 2022
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Frage vom 14. Dezember 2022 | 15:07
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 52x hilfreich)
Sind Schenkung, Ausstattung, Erbschaft vor dem Erstantrag anrechenbares Einkommen beim Wohngeld?
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