Sinnfreie Eingliederungsmaßnahme ablehnen und Corona-Sicherheit

19. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
NinaMarie123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Sinnfreie Eingliederungsmaßnahme ablehnen und Corona-Sicherheit

In einem Telefonat wurde 10 Minuten über berufliche Perspektiven gesprochen, sehr oberflächlich und kurz. Am Ende fragte ich, ob es noch weitere Maßnahmen geben würde wie eine EDV Fortbildung. Nun wurde mir eine Eingliederungsmaßnahme zugeteilt, die aber nur Grundkenntnisse der EDV vermittelt. Ich hatte mehrere EDV Kurs an der Uni und bin absolut fit in dem Bereichen die in dieser Maßnahme angeboten werde (ich habe den Inhalt sehr exakt gelesen). Es ist eigentlich doppelt - also würde ich als deutsche Muttersprachlerin einen Grundkurs deutsch belegen. Darf ich das so artikulieren und die Maßnahme ablehnen oder gegen eine andere eintauschen. Ehrlich gesagt hatte ich das Gefühl es wird einfach irgendwas zugeteilt ohne wirklich zu zuhören...Darüber hinaus während Corona eine Maßnahme in der man als "Schüler " mit vielen anderen in einem Raum sitzen muss, darf man dann nach Bedenken (Infektion) äußern? Kann man auf ein online Seminar bestehen?
heit

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109453 Beiträge, 38314x hilfreich)

Zitat (von NinaMarie123):
Nun wurde mir eine Eingliederungsmaßnahme zugeteilt,

In welcher Form genau?



Zitat (von NinaMarie123):
Darüber hinaus während Corona eine Maßnahme in der man als "Schüler " mit vielen anderen in einem Raum sitzen muss, darf man dann nach Bedenken (Infektion) äußern?

Nützt zwar nichts, aber ja kann man.



Zitat (von NinaMarie123):
Kann man auf ein online Seminar bestehen?

Wie zuvor ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27376 Beiträge, 5053x hilfreich)

Deine Frage nach einer EDV-Fortbildung ist überflüssig. Wer an der Uni war, ist gut ausgebildet.

Zitat (von NinaMarie123):
Nun wurde mir eine Eingliederungsmaßnahme zugeteilt
Nach dem Telefonat schon zugeteilt? Oder wird sie dir angeboten?

Die Jobcenter wissen sehr gut, was derzeit wegen der Pandemie als Maßnahme geht und was nicht.
zB gibt es eben nur X Personen in dem Raum. Und es gilt eh Maskenpflicht.
Das Leben kommt nicht zum Erliegen, es sind aber Schutzkonzepte einzuhalten. AUCH bei Hartz 4-Maßnahmen.

Ja, du darfst auch als Uni-Absolvent Bedenken äußern. Bestehen kannst du auf nichts.

Meine Empfehlung:
Nicht gleich ablehnen...Erst mal lesen, verstehen, nach Zumutbarkeit schauen, evtl. Alternativen vorschlagen.
Höflich, sachlich... damit man sich nicht vor lauter Protest-Besserwisserei selbst ans Bein pi***

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109453 Beiträge, 38314x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Frage nach einer EDV-Fortbildung ist überflüssig. Wer an der Uni war, ist gut ausgebildet.

Schwachsinn ...


Zitat (von Anami):
Erst mal lesen, verstehen, nach Zumutbarkeit schauen, evtl. Alternativen vorschlagen.

Irgendwie ironisch, der Rat mit dem lesen, verstehen. Hätte man selber mal machen sollen .. dann wäre einem das aufgefallen:
Zitat (von NinaMarie123):
ich habe den Inhalt sehr exakt gelesen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27376 Beiträge, 5053x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schwachsinn ...
Wenn man glaubt, eine wunschgemäße EDV-Fortbildung zu erhalten, obwohl man *das niedere, quasi den Grundkurs* schon weiß, ist das evtl. eher schwachsinnig.
Ein Leistungsbezieher nach SGB II hat aus eigener Kraft alles mögliche zu tun, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder möglichst selbst zu beenden... ...statt einer unpassenden Maßnahme gleich die Sinnfreiheit zu bescheinigen.
Zitat (von NinaMarie123):
und bin absolut fit in dem Bereichen die in dieser Maßnahme angeboten werde (ich habe den Inhalt sehr exakt gelesen).
Es sollte der Inhalt der Eingliederungsvereinbarung (EGV) genau gelesen werden, die einer *Zuteilung* oder eher wohl Zuweisung vorausgeht.

Wenn Studierende an der Uni eine gute EDV-Ausbildung hatten, ist das selten Schwachsinn.

Für eine aufbauende, spezialisierte EDV-FORTbildung nach Wunsch kann ich keinen Anlass/Anspruch erkennen.
Für schwammige und nicht zielführende Allgemeinplatz-Antworten auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Auf jeden fall erst einmal hingehen. Ich würde die Maßnahme am ersten Tag ganz genau beobachten. Mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit lässt sich bei solche einer Maßnahme irgendetwas finden das nicht so ganz den Vorschriften entspricht. Sei es irgendeine Corona Schutz Regelung oder bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen. Oft wird z.B. im Rahmen solcher Maßnahmen gefragt: "Sind Sie damit einverstanden das wir Ihre persönlichen Daten selbstständig an Dritte weitergeben dürfen?" Diese Frage immer stets mit "Nein" beantworten. Man ist auch im Rahmen der Eingliederung nicht verpflichtet persönliche sensible Daten pauschal öffentlich bekannt zu geben. Bei einer Beantwortung dieser Frage mit" Nein" ist die Maßnahme meist aus gesetzlichen Gründen nicht durchführbar und man bekommt eine entsprechende Bescheinigung. Es gibt dann keine Sanktion.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27376 Beiträge, 5053x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Auf jeden fall erst einmal hingehen.
Ja. Wenn es eine definitive Zuweisung zu genau dieser Maßnahme ist.
...Und wenn sie für den TE zumutbar ist. Dass man Maßnahmen ablehnt, die langweilig oder sinnfrei oder schrecklich sind --- schützt nicht vor Sanktionen.

Im JC- Schreiben (evtl. ein Verwaltungsakt) sollte auf jeden Fall die Rechtsgrundlage zu lesen sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.834 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.894 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.