In einem Telefonat wurde 10 Minuten über berufliche Perspektiven gesprochen, sehr oberflächlich und kurz. Am Ende fragte ich, ob es noch weitere Maßnahmen geben würde wie eine EDV Fortbildung. Nun wurde mir eine Eingliederungsmaßnahme zugeteilt, die aber nur Grundkenntnisse der EDV vermittelt. Ich hatte mehrere EDV Kurs an der Uni und bin absolut fit in dem Bereichen die in dieser Maßnahme angeboten werde (ich habe den Inhalt sehr exakt gelesen). Es ist eigentlich doppelt - also würde ich als deutsche Muttersprachlerin einen Grundkurs deutsch belegen. Darf ich das so artikulieren und die Maßnahme ablehnen oder gegen eine andere eintauschen. Ehrlich gesagt hatte ich das Gefühl es wird einfach irgendwas zugeteilt ohne wirklich zu zuhören...Darüber hinaus während Corona eine Maßnahme in der man als "Schüler " mit vielen anderen in einem Raum sitzen muss, darf man dann nach Bedenken (Infektion) äußern? Kann man auf ein online Seminar bestehen?
heit
Sinnfreie Eingliederungsmaßnahme ablehnen und Corona-Sicherheit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



ZitatNun wurde mir eine Eingliederungsmaßnahme zugeteilt, :
In welcher Form genau?
ZitatDarüber hinaus während Corona eine Maßnahme in der man als "Schüler " mit vielen anderen in einem Raum sitzen muss, darf man dann nach Bedenken (Infektion) äußern? :
Nützt zwar nichts, aber ja kann man.
ZitatKann man auf ein online Seminar bestehen? :
Wie zuvor ...
Deine Frage nach einer EDV-Fortbildung ist überflüssig. Wer an der Uni war, ist gut ausgebildet.
Nach dem Telefonat schon zugeteilt? Oder wird sie dir angeboten?ZitatNun wurde mir eine Eingliederungsmaßnahme zugeteilt :
Die Jobcenter wissen sehr gut, was derzeit wegen der Pandemie als Maßnahme geht und was nicht.
zB gibt es eben nur X Personen in dem Raum. Und es gilt eh Maskenpflicht.
Das Leben kommt nicht zum Erliegen, es sind aber Schutzkonzepte einzuhalten. AUCH bei Hartz 4-Maßnahmen.
Ja, du darfst auch als Uni-Absolvent Bedenken äußern. Bestehen kannst du auf nichts.
Meine Empfehlung:
Nicht gleich ablehnen...Erst mal lesen, verstehen, nach Zumutbarkeit schauen, evtl. Alternativen vorschlagen.
Höflich, sachlich... damit man sich nicht vor lauter Protest-Besserwisserei selbst ans Bein pi***
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ZitatDeine Frage nach einer EDV-Fortbildung ist überflüssig. Wer an der Uni war, ist gut ausgebildet. :
Schwachsinn ...
ZitatErst mal lesen, verstehen, nach Zumutbarkeit schauen, evtl. Alternativen vorschlagen. :
Irgendwie ironisch, der Rat mit dem lesen, verstehen. Hätte man selber mal machen sollen .. dann wäre einem das aufgefallen:
Zitatich habe den Inhalt sehr exakt gelesen :
Wenn man glaubt, eine wunschgemäße EDV-Fortbildung zu erhalten, obwohl man *das niedere, quasi den Grundkurs* schon weiß, ist das evtl. eher schwachsinnig.ZitatSchwachsinn ... :
Ein Leistungsbezieher nach SGB II hat aus eigener Kraft alles mögliche zu tun, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder möglichst selbst zu beenden... ...statt einer unpassenden Maßnahme gleich die Sinnfreiheit zu bescheinigen.
Es sollte der Inhalt der Eingliederungsvereinbarung (EGV) genau gelesen werden, die einer *Zuteilung* oder eher wohl Zuweisung vorausgeht.Zitatund bin absolut fit in dem Bereichen die in dieser Maßnahme angeboten werde (ich habe den Inhalt sehr exakt gelesen). :
Wenn Studierende an der Uni eine gute EDV-Ausbildung hatten, ist das selten Schwachsinn.
Für eine aufbauende, spezialisierte EDV-FORTbildung nach Wunsch kann ich keinen Anlass/Anspruch erkennen.
Für schwammige und nicht zielführende Allgemeinplatz-Antworten auch nicht.
Auf jeden fall erst einmal hingehen. Ich würde die Maßnahme am ersten Tag ganz genau beobachten. Mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit lässt sich bei solche einer Maßnahme irgendetwas finden das nicht so ganz den Vorschriften entspricht. Sei es irgendeine Corona Schutz Regelung oder bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen. Oft wird z.B. im Rahmen solcher Maßnahmen gefragt: "Sind Sie damit einverstanden das wir Ihre persönlichen Daten selbstständig an Dritte weitergeben dürfen?" Diese Frage immer stets mit "Nein" beantworten. Man ist auch im Rahmen der Eingliederung nicht verpflichtet persönliche sensible Daten pauschal öffentlich bekannt zu geben. Bei einer Beantwortung dieser Frage mit" Nein" ist die Maßnahme meist aus gesetzlichen Gründen nicht durchführbar und man bekommt eine entsprechende Bescheinigung. Es gibt dann keine Sanktion.
Ja. Wenn es eine definitive Zuweisung zu genau dieser Maßnahme ist.ZitatAuf jeden fall erst einmal hingehen. :
...Und wenn sie für den TE zumutbar ist. Dass man Maßnahmen ablehnt, die langweilig oder sinnfrei oder schrecklich sind --- schützt nicht vor Sanktionen.
Im JC- Schreiben (evtl. ein Verwaltungsakt) sollte auf jeden Fall die Rechtsgrundlage zu lesen sein.
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