Hallo,
ich habe eine LTA von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt bekommen, allerdings fiel das Beratungsgespräch so aus, das ich keine Umschulung bekomme, wegen meines Alters, auch keine Weiterqualifizierung, sondern ein Bewerbungstraining im BFZ mit Praktikum, wenn man dann eine Stelle findet. Das ganze dauert 7 Monate. Ich möchte eine LTA machen, aber eine sinnvolle, nun bin ich verpflichtet diesen Kurs mit zu machen, sonst würde ich eine 3 monatige ALG1 Sperre bekommen, obwohl der Kurs von der DRV bezahlt wird. Ich bin Fachinformatiker, würde gerne eine Weiterbildung in diesem Bereich machen, Berufschancen stehen gut, was auch Sinn macht und nicht ein Bewerbungstraining mit Praktikum, soll ich mich dann ohne Qualifizierung auf eine Stelle mit Mindestlohn bewerben, frage ich mich. Hat jemand einen Tip für mich Danke
Sinnvolle LTA Leistung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Du kannst Widerspruch gegen den Massnahmebescheid innerhalb 1 Monat erheben. Schriftlich, nachweisbar der AfA zustellen.ZitatHat jemand einen Tip für mich :
Allerdings: Ein Beratungsgespräch führt nicht gleich zu einer Massnahme. Hast du evtl. erstmal einen Vorschlag bekommen?
Wie sehen denn deine Bewerbungen aus?
Wie oft hast du über deine Vorstellungen mit deinem Arbeitsvermittler gesprochen?
Solltest du dir nicht selbst ein passende LTA- Massnahme suchen? Also Weiterbildung im IT-Bereich? Welche brauchst du denn, um von den guten Berufschancen auch was zu bekommen?
Du bist doch nicht ohne Qualifizierung. Du bist Fachinformatiker.Zitatsoll ich mich dann ohne Qualifizierung :
Hi, eine IT Ausbildung habe ich, allerdings habe ich in den letzten Jahren nicht in dem Bereich gearbeitet, daher ist eine Auffrischung nötig, speziell im Server Umfeld. Also ich bin ausgesteuert von der Kk, nun bekomme ich Alg1, den Antrag auf LTA hatte ich gestellt als ich auf Reha war, freiwillig, wurde also nicht dazu aufgefordert. Ich habe beim Beratungsgespräch mehrere Vorschläge gemacht in welche Richtung es gehen soll, das wurde allerdings ignoriert und an dem Kurs vom Bfz festgehalten. Nun war ich dazu in einer Info Veranstaltung der DRV wo der Kurs vorgestellt wurde, danach musste man Bescheid geben ob man die Massnahme antritt, dabei wurde mir gesagt, wenn ich ablehne bekomme ich eine Sperre. Gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sagen kann man viel.Zitatdabei wurde mir gesagt, wenn ich ablehne bekomme ich eine Sperre :
Hast du die schriftliche Zuweisung der Massnahme?
Kannst du tatsächlich irgendwo lesen, dass du bei Nichtantritt dieser Massnahme *Bewerbungstraining* eine Sperrzeit erhältst?
Der § 159 (4) SGB III sagt:
4) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt
1. im Fall des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen,
Wie alt bist du?
Was genau schreibt die AfA?Zitatnun bin ich verpflichtet diesen Kurs mit zu machen, sonst würde ich eine 3 monatige ALG1 Sperre bekommen, :
Hi, ich werde 54, wenn ich keine Umschulung bekomme ist ok, wenn es auch diskriminierend ist, es abzulehnen und das mit meinem Alter zu begründen. Die ganze Massnahme läuft über die DRV. Ich habe letzte Woche den Bescheid bekommen, auf dem auch die Massnahme steht, Beginn und Dauer. Das mit der Sperre hat mir die Mitarbeiterin von der DRV an dem Infotag so gesagt, ich bin verpflichtet, sonst gibt sie der Afa Bescheid, musste ich also erstmal so hinnehmen und zusagen. Habe dann bei meiner REHA Beraterin in der Agentur für Arbeit nachgefragt, ob das wirklich so ist, sie sagte sie kennt keinen Fall, da es sich normalerweise auch um verschiedene Kostenträger handelt, sie meinte noch es könnte höchstens so hingestellt werden das ich mich weigere und nicht mitarbeite. Meine Beraterin arbeitet halt nicht mit der Leistungsabteilung, inwieweit ihre Aussage richtig ist kann ich nicht sagen. Ich war halt naiv und dachte beim Beratungsgespräch der Rentenversicherung sitzt man sich zusammen und schaut was machbar und vernünftig ist, aber wurde eines besseren belehrt und werde auch noch unter Druck gesetzt. Abschlusssatz der Rentenberaterin am Infotag zu mir, ich muss zu meinem Glück gezwungen werden. Bin froh das jemand schaut das ich glücklich werde!!!!!
Eine Umschulung mit 54? Zu was denn zum Beispiel?ZitatHi, ich werde 54, wenn ich keine Umschulung bekomme ist ok, wenn es auch diskriminierend ist, es abzulehnen und das mit meinem Alter zu begründen. :
Die DRV und auch die AfA haben gelesen, seit wann du aus dem Job raus bist und wie lange du krank warst.
Da dürfte es nicht diskriminierend sein, eine Umschulung zu verweigern.
Dass aber keine LTA- Massnahme als Weiterbildung im Bereich der IT zu finden ist (Jetzt auch nicht), das kann ich nicht glauben.
Es wären nur 3 Wochen Sperrzeit (nicht 12 Wochen).
Du kannst trotzdem Widerspruch einlegen, weiter selbst nach einer solchen passenden Weiterbildung suchen. Anbieter von IT-Modulen gibt es en masse.
Zunächst zu dieser AfA- Massnahme gehen... mal gucken, was geht. Nicht weigern...
Was sagt die *Genehmigung* der DRV genau?ZitatLTA von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt bekommen :
LTA gibts ja in vielen Schattierungen.
Hi diskriminierend finde ich es schon, es gibt auch Umschulungen die knapp ein Jahr dauern, aber ich möchte auch keine, sondern eine Qualifizierung. Es ist auch kein Problem passende IT Kurse zu finden, nur wenn sie von vornherein abgelehnt werden hilft mir das nichts. Also dann 2 Wochen Bewerbungstraining, dann 2 Wochen Bewerbungen verschicken und hoffen auf eine Praktikumsstelle mit der Hoffnung auf Übernahme. Ich werde Widerspruch einlegen, habe viele Bewerbungen laufen, denke es wird sich was finden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
4 Antworten
-
1 Antworten