Sitzstreik auf Jobcenter

31. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)
Sitzstreik auf Jobcenter

Hallo,

das Jobcenter hat de facto jegliche Kommunikation mit mir eingestellt (ich bin aufgrund von etlichen Klagen in Ungnade gefallen). Meine Anträge werden nicht mehr bearbeitet. So habe ich bspw. im Juli 2018 Antrag BuT-Leistungen für ein Fußballcamp meines Sohnes gestellt - nicht bearbeitet. Grundsätzlich wurden ihm auch monatlich Schülerbeförderungskosten bewilligt - stehen seit 09/18 aus. Schulbedarf wurde ebenso im August 2018 beantragt - bis heute nicht bearbeitet. MfA wurde sogar per Gerichstbeschluss vom 04.10.18 für den Zeitraum 12/17 - 02/18 durchgesetzt - bis heute nicht bearbeitet. Überprüfungsanträge werden lapidar mit: "ist alles in Ordnung", oder "ist hier nicht eingegangen" abgetan. Telefonisch ist niemand für mich erreichbar und auf meine eMails pell´n die sich `n Ei drauf. Wenn ich alles hochrechne, sind das Gelder im 4-stelligen Bereich, die ich vorstrecken muss und die meinem Sohn und mir zum Leben fehlen. So behauptete die BuT-Abteilung bspw., dass meine dort gestellten Anträge auf BuT-Leistungen nicht bearbeitet werden können, bis von der Leistungsabteilung des JCs die jeweiligen "endgültigen Festsetzungen" erstellt worden sind. Die wiederum könne bis zu einem halben Jahr dauern, so steht´s zumindest im WBB. Hat jemand `ne Idee was ich machen kann? Der Klageweg ist leider auch nicht optimal. Bis ich da ne umsetzbare Entscheidung habe, sind mein Sohn und ich verhungert.

Ich habe jetzt schon daran gedacht einfach hinzugehen, mich dort hinzusetzen und solange zu warten bis ich Entscheidungen habe, oder bis mich die Polizei rausträgt. Mit was für rechtlichen Konsequenzen müsste ich bei sowas rechnen?

Danke und VG,
Sven

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Mit was für rechtlichen Konsequenzen müsste ich bei sowas rechnen? Mit einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch. Das endet gemeinhin mit einer Geldstrafe, wenn man nicht allzu vorbestraft ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Man ärgert sich oft genug... Trotzdem:

Zitat (von koala150):
So habe ich bspw. im Juli 2018 Antrag BuT-Leistungen für ein Fußballcamp meines Sohnes gestellt - nicht bearbeitet.
Anträge müssen nach max. 6 Monaten beschieden werden. § 88(1) SGG . Die Frist könnte noch laufen.
Empfehlung: Kurz schriftlich eine Sachstandsanfrage zum Antrag vom xx. Nachweislich einreichen.
Zitat (von koala150):
Grundsätzlich wurden ihm auch monatlich Schülerbeförderungskosten bewilligt - stehen seit 09/18 aus.
Warum? Das müsstest du mal begründen. Gibt durchaus Varianten, wo das bedingt so ist.
Zitat (von koala150):
Schulbedarf wurde ebenso im August 2018 beantragt
Wenn es nicht gerade die Einschulung ist, wird der Schulbedarf gem.§ 28 (3) SGB II ohne separaten Antrag gewährt.
Zitat (von koala150):
MfA
Wasn das?
Zitat (von koala150):
per Gerichstbeschluss vom 04.10.18 für den Zeitraum 12/17 - 02/18 durchgesetzt - bis heute nicht bearbeitet.
Was sagt der Beschluss? Dass das JC bis Datum x diese € zahlen muss?
Zitat (von koala150):
Überprüfungsanträge werden lapidar mit: "ist alles in Ordnung", oder "ist hier nicht eingegangen" abgetan.
Wie jetzt... Das wird vom JC gesagt? Schreiben tun die sowas ja wirklich nicht. Für einen Bescheid zum Ü-Antrag hat das JC auch max. 6 Monate Frist.
Zitat (von koala150):
Telefonisch ist niemand für mich erreichbar und auf meine eMails pell´n die sich `n Ei drauf.
Deshalb die gute alte Schneckenpost und den Nachweis der Zustellung wählen.
Zitat (von koala150):
sind das Gelder im 4-stelligen Bereich,
Moment. > 1000,- ? Das kommt nicht zusammen.
Zitat (von koala150):
sind mein Sohn und ich verhungert.
Bekommt ihr denn keine Regelleistungen? Bisher schreibst du nur was zu Sonderleistungen (B&T und Schulbedarf 1x 70€ und Fahrtkosten für 3 Monate).

Zitat (von koala150):
mich dort hinzusetzen und solange zu warten bis ich Entscheidungen habe, oder bis mich die Polizei rausträgt.
Man wird dich nicht sitzen lassen. Meist haben die Security-MA, die haben dann mal echt was zu tun. Der Hausherr nimmt sein Hausrecht in Anspruch, erteilt der Sec. den Auftrag, dir das Hausverbot auszusprechen. Man öffnet dir auch die Tür hinaus.
Es dürfte eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch folgen. Mindestens. Je nachdem, wie störrisch du bist.

SO beschleunigst du nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn es nicht gerade die Einschulung ist, wird der Schulbedarf gem.§ 28 (3) SGB II ohne separaten Antrag gewährt.

Bei mir eben leider nicht. Da mein Sohn auch teiweise bei seiner Mutter ist. Und wenn er dann nicht zufällig am Stichtag (01.08.) bei mir ist, krieg ich nix auch wenn ich trotzdem Schulbedarf anschaffe. Somit muss ich das extra beantragen, wenn er wie in diesem Jahr am Stichtag bei mir war, Von allein mach die da gar nix.

Zitat (von koala150):
MfA
Wasn das?

Sorry, soll "Mehrbedarf für Alleinerziehende" heißen
Zitat (von koala150):
per Gerichstbeschluss vom 04.10.18 für den Zeitraum 12/17 - 02/18 durchgesetzt - bis heute nicht bearbeitet.
Was sagt der Beschluss? Dass das JC bis Datum x diese € zahlen muss?

Das Problem ist, dass Urteil ist zwar gesprochen, es fehlt aber noch die schriftliche Begründung (3 Monate). Und bis die nicht da ist machen die auch nix.

Zitat (von koala150):
Überprüfungsanträge werden lapidar mit: "ist alles in Ordnung", oder "ist hier nicht eingegangen" abgetan.
Wie jetzt... Das wird vom JC gesagt? Schreiben tun die sowas ja wirklich nicht. Für einen Bescheid zum Ü-Antrag hat das JC auch max. 6 Monate Frist.
Zitat (von koala150):
Telefonisch ist niemand für mich erreichbar und auf meine eMails pell´n die sich `n Ei drauf.
Deshalb die gute alte Schneckenpost und den Nachweis der Zustellung wählen.

Wenn ich das alles auch noch per Post mit Nachweis schicken will tritt der Hungertod noch schneller ein.

Zitat (von koala150):
sind das Gelder im 4-stelligen Bereich,
Moment. > 1000,- ? Das kommt nicht zusammen.

Doch kommt es:

MfA seit 12/17 ca. 50,- €/Monat = 600,- € (da ich meinen Sohn seither überwiegend, also durchschnittlich 23 Tage/Monat betreue
Schulbedarf 70,- €
Traingscamp 55,- €
Schülerbeförderung 35,- €/Monat x 4 = 140,- €
Ausstehender Regelbedarf für meinen Sohn seit 08/18, 5 Monate a´ ca. 40,- € = 200,- €. Ich erhalte den RB nur pauschal für 20 Tage, da er aber meist 23 - 25 Tage bei mir ist, fehlt auch dieses Geld.
zusammen = 1.065,- € - wenn ich sie nur schon hätte und `n paar meter weg wäre... ;-))

Zitat (von koala150):
mich dort hinzusetzen und solange zu warten bis ich Entscheidungen habe, oder bis mich die Polizei rausträgt.
Man wird dich nicht sitzen lassen. Meist haben die Security-MA, die haben dann mal echt was zu tun. Der Hausherr nimmt sein Hausrecht in Anspruch, erteilt der Sec. den Auftrag, dir das Hausverbot auszusprechen. Man öffnet dir auch die Tür hinaus.
Es dürfte eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch folgen. Mindestens. Je nachdem, wie störrisch du bist.

SO beschleunigst du nichts.

OK., dann muss ich mir wohl einen Plan-B überlegen

Trotzdem, Danke für die Antworten und Guten Rutsch!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Ich habe jetzt schon daran gedacht einfach hinzugehen, mich dort hinzusetzen und solange zu warten bis ich Entscheidungen habe, oder bis mich die Polizei rausträgt.

Dürfte nur verschwendete Lebenszeit sein ...


Ich würde allerdings nur noch mit gerichtsfestem Nachweis mit denen kommunizieren.
Und bei Überschreitung der jeweiligen Frist: ohne zu zögern Klage / EA


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@koala:

Zitat:
Da mein Sohn auch teiweise bei seiner Mutter ist.


Bezieht die Mutter auch Leistungen vom Jobcenter? Wenn ja, hat sie dann den Schulbedarf vielleicht bekommen?

Zitat:
Somit muss ich das extra beantragen, wenn er wie in diesem Jahr am Stichtag bei mir war, Von allein mach die da gar nix.


Hilft für den Augenblick nicht so richtig weiter, aber vielleicht beantragst Du das beim nächsten Mal nicht gesondert, sondern legst Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid für den entsprechenden Zeitraum ein, mit der Begründung, dass die Schulbedarfspauschale fehlt. Das reduziert die gesetzliche Bearbeitungsfrist für das Jobcenter von 6 auf 3 Monate und nach Ablauf dieser Frist kann Untätigkeitsklage erhoben werden.

Zitat:
Sorry, soll "Mehrbedarf für Alleinerziehende" heißen


Der Sinn dieses Mehrbedarfs hat sich für mich ehrlich gesagt noch nie erschlossen. Warum sollen Alleinerziehende einen höheren Bedarf haben, als gemeinsam erziehende Elternpaare? Das ändert natürlich nichts daran, dass der Anspruch nunmal besteht und auch durchgesetzt werden sollte, das Argument, dass Ihr wegen der Verweigerung von Leistungen bald verhungert, zieht in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht jedoch nicht.

Ob für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Mehrbedarfs vom Sozialgericht ein Anordnungsgrund, also eine besondere Eilbedürftigkeit gesehen wird, erscheint mir auch zweifelhalft. Bleibt also nur der Weg über die Untätigkeitsklage, wenn Antrag (6 Monate) oder Widerspruch (3 Monate) nicht rechtzeitig beschieden werden. Allerdings scheint es in diesem Zusammenhang ja bereits eine gerichtliche Entscheidung zu geben.

Zitat:
Das Problem ist, dass Urteil ist zwar gesprochen, es fehlt aber noch die schriftliche Begründung (3 Monate). Und bis die nicht da ist machen die auch nix.


Was denn jetzt, Beschluss oder Urteil? Beschluss wäre wohl eine einstweilige Anordnung, was ich mir bei der Dauer bis zur Bekanntgabe dieses Beschlusses aber nicht vorstellen kann. Demnach scheint es sich um ein Urteil zu handeln. Urteile sollen innerhalb eines Monats ab ihrer Verkündung schriftlich abgefasst und den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden. Wenn Dir 3 Monate nach Urteilsverkündung immer noch kein schriftliches Urteil vorliegt, solltest Du mal beim Sozialgericht nachfragen, was denn da schiefläuft.

Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich mal eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragen. Die brauchst Du nämlich, wenn das Jobcenter nach Zustellung des Urteils immer noch nicht in die Gänge kommt, und Du vollstrecken willst. Steht wenigstens ein exakter Betrag im Urteil, der vom Jobcenter zu zahlen ist? Ansonsten wird's mit der Vollstreckung auch wieder schwierig.

Bezüglich der Überprüfungsanträge gilt, dass auch gegen die Bescheide, mit denen ein Überprüfungsantrag abgelehnt wird, innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden kann.

Zitat:
Schülerbeförderung 35,- €/Monat x 4 = 140,- €


Die Schülerbeförderungskosten sind - wenn ich das richtig verstanden haben - bewilligt, aber nicht ausgezahlt? Wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid existiert, aber nicht umgesetzt wird, wäre Leistungsklage beim Sozialgericht zu erheben.

Zitat:
Ausstehender Regelbedarf für meinen Sohn seit 08/18, 5 Monate a´ ca. 40,- € = 200,- €. Ich erhalte den RB nur pauschal für 20 Tage, da er aber meist 23 - 25 Tage bei mir ist, fehlt auch dieses Geld.


Wenn Regelbedarfe nicht vollständig gewährt werden, ist zum einen Widerspruch gegen den entsprechenden Bewilligungsbescheid angezeigt und darüber hinaus gegebenenfalls ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht. Letzterer allerdings nur für in die Zukunft gerichtete Leistungsansprüche.

Zitat:
Zitat:
So behauptete die BuT-Abteilung bspw., dass meine dort gestellten Anträge auf BuT-Leistungen nicht bearbeitet werden können, bis von der Leistungsabteilung des JCs die jeweiligen "endgültigen Festsetzungen" erstellt worden sind.


Diese Begründung ist natürlich Unsinn und rechtlich nicht haltbar. Auch BuT Bedarfe sind bedarfsbezogen zu gewähren, also in dem Augenblick, in dem der entsprechende Bedarf besteht und nicht erst Monate später. Daran ändert auch eine insgesamt vorläufige Leistungsbewilligung nichts.

Allerdings ist dem zu entnehmen, dass eben Leistungen nur vorläufig gewährt werden. Mit welcher Begründung? Die Vorläufigkeit der Bewilligung macht - wenn die Vorläufigkeit als solches nicht angreifbar ist - durch Durchsetzung höherer Ansprüche im ER-Verfahren schwieriger.

Alles in allem kannst Du eigentlich immer wieder nur den Rechtsweg gehen. Sitzstreik oder ähnliches bringen Dir nicht nur keine Beschleunigung der Bearbeitung Deiner Angelegenheiten, sondern - im Gegenteil - darüber hinaus noch Ärger mit den Strafverfolgungsbehörden.

Wenn deutlich erkennbar und nachweisbar wird, dass Deine Anträge und/oder Widersprüch grundsätzlich vorsätzlich (im Vergleich zu anderen Anträgen und Widersprüchen) auf die lange Bank geschoben werden, wären ggf. Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerden ein geeignetes Mittel den Druck auf die zuständigen Sachbearbeiter zu erhöhen.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Auf ein Neues...

Zitat (von koala150):
Da mein Sohn auch teiweise bei seiner Mutter ist.
Aha. Neue Info. Was heisst denn teilweise? Für die 3 Monate 12/17-02/18. Und was war ab 03/18? Ganz oder teilweise oder wie Lust und Laune? Das überfordert wirklich jedes JC.
Zitat (von koala150):
Somit muss ich das extra beantragen, wenn er wie in diesem Jahr am Stichtag bei mir war, Von allein mach die da gar nix.
Aha. MfA... Mehrbedarf für Alleinerziehende. Neue Info. Verstehe. Ja, dann natürlich nicht. Wie denn auch? Das Kind wird doch im JC-System nicht hin-und hergeschoben, bzw. an-und abgemeldet. Wie? Ab 1.8. bei dir *wohnhaft gemeldet* und auch Leistungsbezieher? Bekommt die Mutter auch Alg2?
Ansonsten gibt es eben für Schulbedarf fürs Jahr 100,-, sofern Leistungbezug vorliegt. Eltern müssen sich die Kosten teilen, nur bei echten Alleinerziehenden gehts mit dem Teilen nicht.
Wenn beide Elternteile abwechselnd das Kind betreuen und *erziehen*, ist keiner von beiden alleinerziehend.
Aber das Gericht hat das für diese 3 beklagten Monate anders gesehen?
Zitat (von koala150):
es fehlt aber noch die schriftliche Begründung (3 Monate). Und bis die nicht da ist machen die auch nix.
Aha. Neue Info. Ja, es dauert oft sehr lange. Auch das JC hat die schriftliche Begründung noch nicht vorliegen, kann also noch gar nicht zahlen. Irgendwie auch logisch, oder?
Zitat (von koala150):
Wenn ich das alles auch noch per Post mit Nachweis schicken will tritt der Hungertod noch schneller ein.
Bitte nicht so masslos und falsch übertreiben. Die Post mit Nachweis dauert iaR genau 1 Werktag, absolut wird immer mit Zustellung innerhalb 3 Tagen argumentiert.
Zitat (von koala150):
Doch kommt es:
Es klingt immer gewaltig, wenn man die ganze fehlende Summe auf dem Haufen nennt. So rechnen sich viele arm... und dem Hungertode nah. :sad:
Zitat (von koala150):
12/17 - 02/18
Das sind nur 3 Monate a ca 50,- für Mehrbedarf. Wie kommst du auf 600,-?
Dass dir einmalig (vielleicht) 70,- Schulbedarf fehlen (im August 2018)
Dass dir einmalig (vielleicht) 55,- für die B&T fehlen ( hast du schon selbst bezahlt?)
Dass dir für 4 Monate monatlich 35,- für Bustickets fehlen (fürs neue Schuljahr, die Schule hats schon bestätigt?)
Dass dir vielleicht monatlich 40,- als anteiligen RB für 3-5 Mehr-Tage fehlen, musst du mir erklären. Wer bekommt eigentlich das Kindergeld?

Heute bin ich nicht fit im Kopfrechnen, aber ich denke, da der Fehlbetrag sich über etliche Monate verteilt, ist das mit den >1000,- sehr verzerrt dargestellt. Das mit dem Verhungern sowieso.

Zitat (von koala150):
OK., dann muss ich mir wohl einen Plan-B überlegen
Ja, das ist unbedingt zu empfehlen. Schon wegen des KIndes.
Andere User haben dir schon geholfen. Ich schliesse mich an und ergänze:
die Unterlagen, die Daten, die offenen und geleisteten Zahlungen gegenüberstellen, Ordnung im Kopf herstellen.
Das alte Sprichwort beachten: Wer schreibt, der bleibt.

Auf ein Neues.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Hi Axel,

erst mal Danke für Deine ausführlichen Antworten und ein gutes neues Jahr an alle.


Bezieht die Mutter auch Leistungen vom Jobcenter? Wenn ja, hat sie dann den Schulbedarf vielleicht bekommen?

Nein und nein.

Hilft für den Augenblick nicht so richtig weiter, aber vielleicht beantragst Du das beim nächsten Mal nicht gesondert, sondern legst Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid für den entsprechenden Zeitraum ein, mit der Begründung, dass die Schulbedarfspauschale fehlt. Das reduziert die gesetzliche Bearbeitungsfrist für das Jobcenter von 6 auf 3 Monate und nach Ablauf dieser Frist kann Untätigkeitsklage erhoben werden.

Das wiederum geht wahrscheinlich auch nicht, da man mir ja nix bewilligen kann was vom Zufall abhängt. Zum Zeitpunkt des WBB steht ja nicht fest, ob mein Sohn am Stichtag (01.02. bzw. 01.08.) bei mir ist oder nicht. Das ist zwar bescheuert, ist aber leider so. Ist er am Stichtag mehr als 12h bei mir, müsste ich Schulbedarf kriegen, wenn nicht, dann nicht. Egal, ob ich mich tatsächlich an den Kosten beteilge oder nicht. Das hat das SG sogar auch schon so bestätigt.

Der Sinn dieses Mehrbedarfs hat sich für mich ehrlich gesagt noch nie erschlossen. Warum sollen Alleinerziehende einen höheren Bedarf haben, als gemeinsam erziehende Elternpaare?

Nun ja, wenn man, wie ich, Zyniker (geworden) ist, könnte man sagen, dass es den Müttern leichter gemacht werden soll, das Ziel "alleinerziehend" zu erreichen, denn diese Leistung erhalten ja schätzungsweise über 90% nur Mütter. In den Köpfen vieler Entscheidungsträger hierzulande steckt nämlich immer noch: Papa verdient Geld und Mama hütet Haus und Kinder. Und damit Mama das auch nach Trennung/Scheidung bequem kann, gibt es solche Leistungen. Offiziell (BSG) heißt das dann: Alleinerziehende hätten nicht die Zeit preisbewusst einkaufen zu können und dafür gibt´s dann eben einen Ausgleich. Und da es ja eine Diskriminierung wäre, diese Leistung nur Frauen (Müttern) zuzusprechen, könnte es alleinerziehender (oder zumindest deutlich überwiegend betreuender) Papa eigentlich auch kriegen. Nur leider sitzen beim JC eben oft alleinstehende oder alleinerziehende (Mütter!) die kein Interesse daran haben, dass ein Vater dieselben "Privilegien" bekommt wie sie selber bekommen bzw. bekommen könnten. Und so streitet man eben bis auf Teufel komm raus um dies zu verhindern. Papa soll schließlich BSP mehren gehen. Aber das ist natürlich nur meine pers. Meinung aus der Erfahrung heraus.

Das ändert natürlich nichts daran, dass der Anspruch nunmal besteht und auch durchgesetzt werden sollte, das Argument, dass Ihr wegen der Verweigerung von Leistungen bald verhungert, zieht in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht jedoch nicht.

Is´ schon klar. Aber wenn man, wie ich, einen riesen Berg Wut im Bauch hat, neigt man natürlich auch zu Übertreibungen. Gestern gab´s Cordon bleu. Es ist also noch nicht so, dass ich mich mit meinem Sohn um die letzte Scheibe trocken Brot streiten müsste. ;-))

Ob für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Mehrbedarfs vom Sozialgericht ein Anordnungsgrund, also eine besondere Eilbedürftigkeit gesehen wird, erscheint mir auch zweifelhalft. Bleibt also nur der Weg über die Untätigkeitsklage, wenn Antrag (6 Monate) oder Widerspruch (3 Monate) nicht rechtzeitig beschieden werden. Allerdings scheint es in diesem Zusammenhang ja bereits eine gerichtliche Entscheidung zu geben.

Das Problem sind halt die langen Fristen. Wenn das mal wegen einem Fall ist, wäre´s ja auch nicht so schlimm. Wenn ich heute aber gegen eine endgültige Festsetzung , die ja 6 Monate dauern kann, Widerspruch einlege, dann dauert es erst mal einen Monat bis da jemand überhaupt drauf antwortet. Dann heißt es: die Sache konnte in der Sachbearbeitung nicht entschieden werden und wird der Rechtsabteilung übergeben. Die wiederum braucht auch einen Monat bis die mal ein paar Zeilen zu Papier bringen, mit denene man Klage erheben kann. Da der Anwalt ja auch nicht nur auf mich wartet, dauert es dann noch ein paar Wochen bis die Klage bei Gericht ist. Dann wird erst mal wochenlang hin und her argumentiert, bis es mal ne Verhandlung gibt. Wenn man Glück hat, hat man dann nach einem Jahr ne Entscheidung, aber immer noch kein Geld. Ich streite mit denen nun schon über ein Jahr wegen dem MfA, obwohl eigentlich klar ist, dass ich den bei überwiegender Betreuung (>20 Tage/Monat) kriegen müsste, habe ich davon noch keinen Cent gesehen. Und so versucht man eben die Leute mürbe zu machen - aber ich stelle mich den Herausforderungen, die mir aufgezwungen werden.

Was denn jetzt, Beschluss oder Urteil?

Ich hab´s zwar noch nicht, solche Entscheidungen sind aber i. d. R. Urteile "Im Namen des Volkes", was auch immer damit gemeint sein mag..

Beschluss wäre wohl eine einstweilige Anordnung, was ich mir bei der Dauer bis zur Bekanntgabe dieses Beschlusses aber nicht vorstellen kann. Demnach scheint es sich um ein Urteil zu handeln. Urteile sollen innerhalb eines Monats ab ihrer Verkündung schriftlich abgefasst und den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden. Wenn Dir 3 Monate nach Urteilsverkündung immer noch kein schriftliches Urteil vorliegt, solltest Du mal beim Sozialgericht nachfragen, was denn da schiefläuft.

Das wird meine nächste "Amtshandlung" sein.

Die Schülerbeförderungskosten sind - wenn ich das richtig verstanden haben - bewilligt, aber nicht ausgezahlt? Wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid existiert, aber nicht umgesetzt wird, wäre Leistungsklage beim Sozialgericht zu erheben.

Auch so´n Problem. Bewilligt sind sie für Schuljahr 2017/2018 und auch für Mai (da erst hier beantragt), Juni, Juli ausbezahlt. Für dieses Schuljahr musste ich einen neuen Antrag stellen, der natürlich auch zu bewilligen ist, da sich die Antragsbedingungen nicht geändert haben und mir auch nicht mitgeteilt wurde, dass es sich bei der Bewilligung für letztes Schuljahr um ein Versehen handelte. Also alles klar, sollte man meinen. Jetzt sind die aber auf die Idee gekommen, da mein Sohn ja nicht zu 100% bei mir lebt, die Bewilligung der Schülerbeförderungskosten von den monatlichen engültigen Festsetzungen abhängig zu machen. Dazu reiche ich bei der Leistungsabteilung jeden Monat die genauen Betreuungszeiten ein. Die BuT-Abteilung, der ich das auch mit den tatsächlichen Schulfahrten einreiche, akzeptiert diese Betreuungszeiten aber erst wenn sie von der Leistungsabteilung bestätigt worden sind und das kann eben 6 Monate dauern. Soll heißen: Schülerbeförderungskosten kriege ich nur, wenn mein Sohn am betreffenden Tag auch tatsächlich Teil meiner BG mit mehr als 12h war. Wenn ich jetzt aber gegen die endgültige Festsetzung Widerspruch einlege, wird sie nicht bestandskräftig und ich kriege erst mal auch keine BuT-Leistungen. So läuft das. Somit kann man einen Quärulanten wie mich schon ziemlich massiv ärgern.

Wenn Regelbedarfe nicht vollständig gewährt werden, ist zum einen Widerspruch gegen den entsprechenden Bewilligungsbescheid angezeigt und darüber hinaus gegebenenfalls ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht. Letzterer allerdings nur für in die Zukunft gerichtete Leistungsansprüche.

Wie gesagt, RB für meinen Sohn kriege ich immer erst mal nur pauschal (20 Tage), da er nicht jeden Monat gleich viel Zeit bei mir verbringt, somit ist der WBB immer erst mal nur vorläufig und diesbezüglich erst mal auch nicht angreifbar.

Zitat:
Zitat:
So behauptete die BuT-Abteilung bspw., dass meine dort gestellten Anträge auf BuT-Leistungen nicht bearbeitet werden können, bis von der Leistungsabteilung des JCs die jeweiligen "endgültigen Festsetzungen" erstellt worden sind.


Diese Begründung ist natürlich Unsinn und rechtlich nicht haltbar.

Leider doch. Regelbedarfe gehören im SGB II Abschnitt II zu den "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts". In diesem Abschnitt sind bspw. auch BuT-Leistungen und Mehrbedarfe drin, die auch gleich behandelt werden. Wenn jetzt bspw. RBe nur anteilmäßig gewährt werden, werden das BuT-Leistungen auch. In meinem Fall heißt das, dass bspw. die 10,- €/Monat Teilhabe-Leistungen auch anteilig auf die Betreuungstage meines Sohnes umgelegt werden, Wenn er also in einem Monat nur 20 Tage Mitglied meiner BG war kriegt er für diesen Monat auch nur 6,67 € Teilhabe-Leistung, egal, ob sich die Mutter nun an den Kosten, bspw. Vereinsbeitrag, beteilgt oder nicht. Kein Witz!! Is´ aber so.

Auch BuT Bedarfe sind bedarfsbezogen zu gewähren, also in dem Augenblick, in dem der entsprechende Bedarf besteht und nicht erst Monate später. Daran ändert auch eine insgesamt vorläufige Leistungsbewilligung nichts.

Mein letzter bewilligter BuT-Antrag (23,33 EUR) wurde am 09.10. beschieden. Gestellt war er am 06.03(!).

Alles in allem kannst Du eigentlich immer wieder nur den Rechtsweg gehen. Sitzstreik oder ähnliches bringen Dir nicht nur keine Beschleunigung der Bearbeitung Deiner Angelegenheiten, sondern - im Gegenteil - darüber hinaus noch Ärger mit den Strafverfolgungsbehörden.

Vielleicht wird´s dann doch der Baseballschläger, dann habe ich zumindest erst mal für längere Zeit meine Ruhe, regelmäßigen Tagesablauf und Einkommen...

Is´ natürlich nur ein Frustscherz. :-))

Wenn deutlich erkennbar und nachweisbar wird, dass Deine Anträge und/oder Widersprüch grundsätzlich vorsätzlich (im Vergleich zu anderen Anträgen und Widersprüchen) auf die lange Bank geschoben werden, wären ggf. Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerden ein geeignetes Mittel den Druck auf die zuständigen Sachbearbeiter zu erhöhen.

An den Landrat und den Regierungsbezirk habe ich schon vor gut einem Monat geschrieben, die sind aber auch völlig überfordert, so dass ich mir da auch keine Hilfe mehr erhoffe. Du siehst, mein Frust/Wut hat durchaus seine berechtigten Gründe. ;-))

Gruß,

Sven

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auf ein Neues...
Zitat (von koala150):
Da mein Sohn auch teiweise bei seiner Mutter ist.
Aha. Neue Info. Was heisst denn teilweise? Für die 3 Monate 12/17-02/18. Und was war ab 03/18? Ganz oder teilweise oder wie Lust und Laune? Das überfordert wirklich jedes JC.

Weiß nicht, ob die mit so einfachen Sachen überfodert sein könnten. Dafür reiche ich dem JC doch jeden Monat sehr detailierte Aufstellungen über die tatsächlichen Betreuungszeiten ein. Wenn ich also zunächst 20 Tage mit WBB bewilligt bekommen habe, er aber dann tatsächlich 23 Tage bei mir war, kriege ich 3 Tage nachgezahlt. Ist doch einfach, oder? Es ist halt so, dass mein Sohn zwar überwiegend bei mir ist, aber eben nicht jeden Monat gleich, da erstmal nicht alle Monate gleich lang sind, er auch mal außer der Reihe zum Papa will oder die Mutter krank ist und mich um die Betreuung bitte, und, und, und. Es gibt viele Gründe für schwankende Betreuungstage. Und so ist es seit 12/17, dass er seither immer über 20 Tage/Monat bei mir ist und dementsprechend auch MfA, und zwar in voller Höhe, zusteht.

Ich räume aber gern ein, dass es so scheint, als hätte der Gesetzgeber solche Fälle wie mich, nicht ausreichend berücksichtigt, sind sicher auch seltener. Daher kommt es halt immer wieder zu Streitereien. Wenn man aber die Fachlichen Weisungen der BA richtig lesen und enstprechend anwenden würde, wäre vieles einfacher. So steht dort klar drin, dass bei Betreuungsanteilen von 13 - 17 Tagen und Zyklen von mind. 7 Tagen ein sogenanntes Wechselmodell vorliegt und Anspruch auf hälftigen MfA besteht. Im Umkehrschluss heißt das, wer also mehr als 17 Tage betreut (so wie ich), betreut überwiegend und hat Anspruch auf auf vollen MfA und zwar dann unabhängig von den Zyklen, da MfA nicht weiter geteilt werden kann. Steht auch in den FW der BA.


Zitat (von koala150):
Somit muss ich das extra beantragen, wenn er wie in diesem Jahr am Stichtag bei mir war, Von allein mach die da gar nix.
Aha. MfA... Mehrbedarf für Alleinerziehende. Neue Info. Verstehe. Ja, dann natürlich nicht. Wie denn auch? Das Kind wird doch im JC-System nicht hin-und hergeschoben, bzw. an-und abgemeldet. Wie? Ab 1.8. bei dir *wohnhaft gemeldet* und auch Leistungsbezieher? Bekommt die Mutter auch Alg2?

Nein.

Er ist seit seiner Geburt bei mir gemeldet. Bis zur Trennung mit Haupt- danach mit Nebenwohnsitz. Und somit auch Teil der BG.


Ansonsten gibt es eben für Schulbedarf fürs Jahr 100,-, sofern Leistungbezug vorliegt.

Nicht ganz richtig. Nur wenn Leistungsbezug vorliegt und(!), bei temp. BG, das Kind auch zum Stichtag Teil der BG war. Es müssen also 2 Bedingungen erfüllt sein.

Eltern müssen sich die Kosten teilen, nur bei echten Alleinerziehenden gehts mit dem Teilen nicht.
Wenn beide Elternteile abwechselnd das Kind betreuen und *erziehen*, ist keiner von beiden alleinerziehend.
Aber das Gericht hat das für diese 3 beklagten Monate anders gesehen?

Wenn Du abwechselnd mit 50 : 50 gleichsetzt ist man zur Hälfte alleinerziehend, bei abwechselnder Betreuung bspw. 80 : 20 gilt man als alleinerziehend. Und wenn beide im Bezug sind, kriegt den MfA dann nur der mit den 80%. Wobei es eher "die" heißen müsste, denn meistens ist das ja die Mutter.

Zitat (von koala150):
es fehlt aber noch die schriftliche Begründung (3 Monate). Und bis die nicht da ist machen die auch nix.
Aha. Neue Info. Ja, es dauert oft sehr lange. Auch das JC hat die schriftliche Begründung noch nicht vorliegen, kann also noch gar nicht zahlen. Irgendwie auch logisch, oder?

Klar, könnte man so sehen. Da aber bei der Verhandlung das JC auch anwesend war und es danach auch gleich einen Überprüfungsantrag hinsichtlich MfA gab, hätte man dem auch vor dem Hintergrund des Urteils gleich nachgehen können und nicht erst behaupten, dass alles in Ordnung ist, obwohl man weiß, dass da bereits eine gerichtliche Entscheidnung im Hintregrdund steht und demnach eben icht alles i. O. ist.

Zitat (von koala150):
Wenn ich das alles auch noch per Post mit Nachweis schicken will tritt der Hungertod noch schneller ein.
Bitte nicht so masslos und falsch übertreiben. Die Post mit Nachweis dauert iaR genau 1 Werktag, absolut wird immer mit Zustellung innerhalb 3 Tagen argumentiert.

Mag sein, dass ich nicht gleich sterben werde, das dachte ich, war auch klar, dass es nicht so gemeint ist. Wenn ich aber all die Schriftstücke der letzen Jahre alle mit der Post geschickt hätte und auch noch einen Rückschein (Nachweis) hätte zahlen sollen, wären da einige Hundert Euro zusammen gekommen. Und wenn man mit mit 416,- € im Monat auskommen muss, tut jeder Euro weh, den man unnütz ausgeben muss.

Zitat (von koala150):
Doch kommt es:
Es klingt immer gewaltig, wenn man die ganze fehlende Summe auf dem Haufen nennt. So rechnen sich viele arm... und dem Hungertode nah. :sad:
Zitat (von koala150):
12/17 - 02/18
Das sind nur 3 Monate a ca 50,- für Mehrbedarf. Wie kommst du auf 600,-?

Wenn klar ist, dass mir für 12/17 - 02/18 MfA zusteht, ist auch klar, dass dies danach auch weiterhin zusteht, wenn die Bedingungen gleich bleiben. Logisch, oder? Und bei 12 Monaten a´ ca. 50,- € sind das nun mal 600,- €.

Dass dir einmalig (vielleicht) 70,- Schulbedarf fehlen (im August 2018)
Dass dir einmalig (vielleicht) 55,- für die B&T fehlen ( hast du schon selbst bezahlt?)

Ja logisch. Denkst Du der Verein meines Sohnes wartet bis ich ein rechtskräftige Entscheidung gegen das JC erwirklt habe.

Dass dir für 4 Monate monatlich 35,- für Bustickets fehlen (fürs neue Schuljahr, die Schule hats schon bestätigt?)

Nicht Bustickets, Fahrtkosten! Muss die Schule nicht bestätigen, da dem JC ja bekannt ist in welche Schule er geht.

Dass dir vielleicht monatlich 40,- als anteiligen RB für 3-5 Mehr-Tage fehlen, musst du mir erklären. Wer bekommt eigentlich das Kindergeld?

Hab ich zwar schon, mach´s aber gern noch mal: Wenn mein Sohn aufgrund unterschiedlicher Betreuungszeiten znächst erst mal für ein halbes Jahr 20 Tage/Monat pauschal bewilligt bekommt, er aber tatsächlich regelmäßig durchschnittlich 24 Tage bei mir ist, fehlen zunächst 4 Betreuungstage RB im Monat. Ein Tag ist aktuell ca. 10,- €. (291,- €/Monat). KG wird geteilt und auch abgezogen.

Heute bin ich nicht fit im Kopfrechnen, aber ich denke, da der Fehlbetrag sich über etliche Monate verteilt, ist das mit den >1000,- sehr verzerrt dargestellt. Das mit dem Verhungern sowieso.

Wie schon gesagt, wenn du von den 416,- €/Monat jeden Monat noch 80,- bis 100,-€ extra für den nicht gedeckten Bedarf deines Kindes ausgeben musst, tut das natürlich weh. Ich mache das gern, um meinem Sohn, trotz aller Schwierigkeiten, eine normale Kindheit zu ermöglichen. Möchte aber hier keine Grundsatzdiskussionen führen. Fakt ist, wenn die Gelder so im Gesetz stehen, sind sie auch zu zahlen, Punkt!

Zitat (von koala150):
OK., dann muss ich mir wohl einen Plan-B überlegen
Ja, das ist unbedingt zu empfehlen. Schon wegen des KIndes.

Richtig! Natürlich werde ich keine Dummheiten machen, um damit die Kindheit meines Sohnes negativ zu beeinflussen. Auch das, dachte ich, dürfte wohl klar sein.

Andere User haben dir schon geholfen. Ich schliesse mich an und ergänze:
die Unterlagen, die Daten, die offenen und geleisteten Zahlungen gegenüberstellen, Ordnung im Kopf herstellen.

Bei der Vielzahl der Problem ist es nicht mehr so leicht, den Überblick zu behalten. Wenn mir das immer gelingen würde, wäre ich vielleicht Anwalt geworden.

Das alte Sprichwort beachten: Wer schreibt, der bleibt.

Wenn ich jetzt die vielen unschuldigen Bäume, die aufgrund des uferlosen Schriftverkehrs mit dem JC bereits geopfert worden sind, um die Zahl der durch eMail von mir geretteten noch erhöhen würde, hätte ich wirklich ein schlechtes Gewissen beim Schreiben (auf Papier). ACHTUNG: das war ne Übertreibung!!!

Auf ein Neues.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Dafür reiche ich dem JC doch jeden Monat sehr detailierte Aufstellungen über die tatsächlichen Betreuungszeiten ein
Das JC, mit dem ich häufig zu tun habe, wäre damit definitiv überfordert. Was uns einfach erscheint, mit Stift und Papier, sieht im JC und im zwanghaft zu benutzendem System ganz anders aus. Und alles hinkt der Echtzeit nach. Und immer bearbeiten verschiedene SB dran rum.

Das mit der Alleinerziehung: Da schreib ich nichts weiter. Hab zu wenig Kenntnis.

Zitat (von koala150):
Da aber bei der Verhandlung das JC auch anwesend war und es danach auch gleich einen Überprüfungsantrag hinsichtlich MfA gab, hätte man dem auch vor dem Hintergrund des Urteils gleich nachgehen können und nicht erst behaupten, dass alles in Ordnung ist,
Der/die, der solche Auskunft gibt, hat keine Übersicht, wer was beim SG gesagt hat. Und wenn, hat er keinen Anlass.
Oder er meint: alles in Ordnung, geht alles seinen Gang. Warts ab. Und geh wieder.
Die warten ebenso wie du auf die Urteilsbegründung. Dann erst beschäftigt sich die entspr. Abteilung mit der Umsetzung. Ein anderer beschäftigt sich mit Überprüfungsanträgen.
So jedenfalls läufts bei uns, nie hat einer Überblick über eine kompletteBG-Sache. (ist auch gewollt) Deshalb kommen unverschämte letzte Aufforderungen zur Mitwirkung, zum x.ten Male was vorzulegen. Oder falsche Forderungen werden zum Inkasso und Zoll getrieben. Merkt keiner oder will keiner merken, weil ein anderer SB den Fehler gemacht hat.
Zitat (von koala150):
wenn die Bedingungen gleich bleiben.
Das weiss ich nicht. Ich las nur 3 Monate. Auch das SG weiss das nicht. Das SG hat auch nur über 3 Monate verhandelt.

Zitat (von koala150):
Nicht Bustickets, Fahrtkosten! Muss die Schule nicht bestätigen, da dem JC ja bekannt ist in welche Schule er geht.
Aha. Ja. Sorry.

Fazit: Mir geht es in vielen Punkten mit dem JC ähnlich, deshalb stimme ich dir schliesslich zu.
Dein erster Beitrag las sich sehr durcheinander und unstrukturiert und er enthielt viele Infos noch nicht.
Dass das JC nicht mehr mit dir kommuniziert, wird sich ändern.

Ganz positive Vorschau: Alles, was deine BG betrifft, wird nach Vorlage der Gerichtsentscheidung in einem Akt abgearbeitet.
(dann hast du wieder Anlass zu Widerspruch usw.)

btw. Ich habe es schon bereut, nicht Teilhaber der Papierfabrik zu sein, die die JC beliefert.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Da aber bei der Verhandlung das JC auch anwesend war und es danach auch gleich einen Überprüfungsantrag hinsichtlich MfA gab, hätte man dem auch vor dem Hintergrund des Urteils gleich nachgehen können und nicht erst behaupten, dass alles in Ordnung ist,
Der/die, der solche Auskunft gibt, hat keine Übersicht, wer was beim SG gesagt hat. Und wenn, hat er keinen Anlass.

Is´mir schon klar. Grad in meinem Fall freu´n die sich natürlich, wenn sie einen Vorwand finden mich zappeln zu lassen.

Oder er meint: alles in Ordnung, geht alles seinen Gang. Warts ab. Und geh wieder.
Die warten ebenso wie du auf die Urteilsbegründung. Dann erst beschäftigt sich die entspr. Abteilung mit der Umsetzung. Ein anderer beschäftigt sich mit Überprüfungsanträgen.
So jedenfalls läufts bei uns, nie hat einer Überblick über eine kompletteBG-Sache. (ist auch gewollt) Deshalb kommen unverschämte letzte Aufforderungen zur Mitwirkung, zum x.ten Male was vorzulegen. Oder falsche Forderungen werden zum Inkasso und Zoll getrieben. Merkt keiner oder will keiner merken, weil ein anderer SB den Fehler gemacht hat.

Nach dem Motto: wer mit Wissen nicht zu überzeugen vermag, sollte mit Schwachsinn verwirren, o. s. ä. Deshalb: Bedingungsloses Grundeinkommen und a ruah is. In meinem Fall hätte die Gesellschaft damit schon viele Tausend Euro gespart


Fazit: Mir geht es in vielen Punkten mit dem JC ähnlich, deshalb stimme ich dir schliesslich zu.
Dein erster Beitrag las sich sehr durcheinander und unstrukturiert und er enthielt viele Infos noch nicht.
Dass das JC nicht mehr mit dir kommuniziert, wird sich ändern.

Gebe ich zu, war´n bisserl mit einem Bein in der Tür geschrieben. Wollte aber auch gar nicht weiter auf die Details eingehen. Mir ging´s erst mal nur darum zu erfragen, was passieren kann, wenn ich mich da einfach hinpflanze. Eine Bekannte von mir hat das nämlich gemacht, die ist gleich mal mit ihren Kindern und Möbeln dort eingezogen, nachdem man ihr die Leistungen unberechtigterweise gestrichen hatte. Der is´ nix passiert, im Gergenteil schwupdiwup hatte sie ne neue Wohnung. Aber gut, sie hatte eben die passenden Geschlechtsmerkmale für so eine Aktion. Und wenn Kinder dabei sind passiert eh nix. Wenn ich sowas allein gemacht hätte, würde ich garantiert erst mal ne Weile "ruhig gestellt" werden.

Ganz positive Vorschau: Alles, was deine BG betrifft, wird nach Vorlage der Gerichtsentscheidung in einem Akt abgearbeitet.
(dann hast du wieder Anlass zu Widerspruch usw.)

Richtig! Selbst wenn ich noch vermittelbar wäre, hätte ich gar keine Zeit mir nen Job zu suchen, da ich permanent mit Überlebenskampf beschäftigt bin. ;-))

btw. Ich habe es schon bereut, nicht Teilhaber der Papierfabrik zu sein, die die JC beliefert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.