Sohn + Mutter zusammenleben, Leistungen

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
hartesbrot
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Sohn + Mutter zusammenleben, Leistungen

Hallo.
Kann mir jemand von euch sagen, ob und wo es ein Gesetzestext gibt, wenn ich als berufstätiger Sohn mit meiner kranken Mutter Frührentnerin sowie Aufstockerin durch Sozialhilfe, zusammenzieht in einer whg. wer was finanziell zahlen darf/muss?
Soweit ich gelesen hab gilt diese Konstellation nicht als Bedarfsgemeinschaft? Mir geht es darum was mich dann erwartet, ob ich alles alleine stemmen muss oder meine Mutter dennoch Mietzuschuss erhält und sich an die Miete beteiligt.
Liebe Grüße Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30520 Beiträge, 5450x hilfreich)

Bekommt deine Mutter Leistungen nach SGB XII--- vom Sozialamt?
Wegen dauerhafter Erwerbsminderung?
Was meinst du mit Mietzuschuss?

Zitat (von hartesbrot):
gilt diese Konstellation nicht als Bedarfsgemeinschaft?
Wenn sie Leistungen nach SGB XII vom Sozialamt erhält als Ergänzung zu ihrer Rente--- dann würdet ihr als Haushaltsgemeinschaft gelten.
Zitat (von hartesbrot):
ich als berufstätiger Sohn
Es kommt darauf an, wie hoch dein Einkommen ist.

-- Editiert von Anami am 14.07.2020 12:06

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hartesbrot
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Anami.

Ja korrekt sie erhält SGBXII dauerhafte wg. Erwerbsminderung.
Meine damit ob wir uns die Miete Teilen bei z.b. 1000€ sie zahlt 500 ich 500.
Haushaltsgemeinschaft alles klar.
Genau und wo sind Einkommensgrenzen hierfür zu finden, gibts ne Tabelle oder wird individuell entschieden?
Das heißt Sozialamt filzt mich erst und dann wird entschieden ob meine Mutter sich an der Miete beteiligt.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13018 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Wenn sie Leistungen nach SGB XII vom Sozialamt erhält als Ergänzung zu ihrer Rente--- dann würdet ihr als Haushaltsgemeinschaft gelten.


So wird es das Sozialamt vermutlich erstmal werten. Ob das dann tatsächlich korrekt ist, hängt allerdings davon ab, ob Mama und Sohn gemeinsam wirtschaften. Dieses gemeinsam wirtschaften, wird zwar per Gesetz (§ 39 SGB XII) vermutet, vermutet bedeutet aber eben - schon nach dem Wortlaut - das die Vermutung durchaus widerlegt werden kann.

@hartesbrot:

Zitat:
Ja korrekt sie erhält SGBXII dauerhafte wg. Erwerbsminderung.


Volle oder teilweise Erwerbsminderung?

Du sprichst im Eröffnungsposting von Sozialhilfe, was entweder für eine befristetete, oder nur teilweise Erwerbsminderung spricht. Volle und unbefristete Erwerbsminderung bedeutet, dass Deine Mutter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält.

Bitte erstmal genauere Infos zu der Art der Leistungen die Deine Mutter erhält.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
hartesbrot
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie kann dauerhaft nicht arbeiten. Hat volle Erwerbsminderung. Das Sozialhilfe war nur grob allgemein genannt, wenn ich mich so perfekt auskennen würde, wäre ned hier..;)
Genau richtig Grundsicherung steht im Bescheid.
Und jetzt...?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30520 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von hartesbrot):
Und jetzt...?
Natürlich kannst du mit deiner Mutter zusammenziehen.
Zitat (von hartesbrot):
Meine damit ob wir uns die Miete Teilen bei z.b. 1000€ sie zahlt 500 ich 500.
Ja, richtig. Im allgemeinen ist das so. Die Wohnkosten werden dann kopfanteilig berücksichtigt---hier jeder die Hälfte.

Bei voller und dauerhafter Erwerbsminderung bekommt deine Mutter Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII --->Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Dann wird meines Wissens nicht vom Sozialamt vermutet, dass du deine Mutter mit Leistungen unterstützt (Vermutung der Bedarfsdeckung).
Das wäre nur bei Leistungen nach Kapitel 3 SGB XII so.


Zitat (von hartesbrot):
Das Sozialhilfe war nur grob allgemein genannt,
Schon klar, aber die Begriffe Sozialhilfe und Grundsicherung sind tatsächlich nur die ganz großen *Überschriften*.
Insofern ist es durchaus wichtig, zu lesen, nach welchem Kapitel dein Mutter Leistungen bekommt---

im Bescheid steht wahrscheinlich:
Leistungen nach SGB XII, Kap.4 wegen Erwerbsminderung.
weil--- sie voll und dauerhaft erwerbsgemindert ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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