Sohn (19) möchte Gewerbe anmelden, Elternteil bekommt jedoch Hartz IV Leistungen

14. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
go604317-90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn (19) möchte Gewerbe anmelden, Elternteil bekommt jedoch Hartz IV Leistungen

Hallo,
ich (19) bin ein Sohn eines Elternteils. Mein Elternteil bezieht Hartz IV und bekommt daher Leistungen. Jedoch möchte ich (Sohn) ein Gewerbe gründen, da ich monatlich Einkommen bekomme bis zu 1000€ im Monat, neben der Schule, als Nebengewerbe. Zudem sind wir daher in einer Bedarfsgemeinschaft.

Nun habe ich eine Frage, wenn ich 1000€ verdiene im Monat, wie viel muss davon dem Jobcenter abgegeben werden? Wie viele Leistungen bekommt mein Elternteil, bekommt das Elternteil nichts mehr? Wieviele Leistungen bekomme ich?

Zudem, wie wäre es wenn ich eine UG gründe. Muss ich dann auch mein Einkommen abziehen für das Jobcenter?

Was soll ich jetzt am besten machen, Gewerbe anmelden oder lieber lassen und nichts verdienen? Bin da etwas verzweifelt..

Viele Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go604317-90):
Mein Elternteil bezieht Hartz IV

Hartz IV wurde vor Jahren abgeschafft.
Also mal prüfen, was die Eltern tatsächlich beziehen.



Zitat (von go604317-90):
Nun habe ich eine Frage, wenn ich 1000€ verdiene im Monat, wie viel muss davon dem Jobcenter abgegeben werden?

Nichts.
Das Amt reduziert dann nur die Leistungen.



Zitat (von go604317-90):
Wie viele Leistungen bekommt mein Elternteil

Da müsste man mal in den aktuellen Bescheid schauen, da steht das drin.



Zitat (von go604317-90):
Wieviele Leistungen bekomme ich?

Du bekommst aktuell ALG II o.ä. bzw. Deine Eltern erhalten staatlich Transferleistungen für Dich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass Du bei dem Elternteil lebst, welches ALG II bekommt und Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Wenn Du finanziell gesehen alleine für Dich sorgen kannst, dann fällst Du aus der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft raus. Du bildest also Deine eigene Bedarfsgemeinschaft, musst auch für Dich selbst sorgen. Das Elternteil, bei dem Du lebst, erhält weiter ALG II, allerdings reduziert sich der Betrag um den Mietanteil, der bisher für Dich gezahlt worden ist, oder aber bei 1000 € wird für Dich gar nichts mehr bezahlt. Du müsstest dann Deinem Elternteil diesen Anteil bezahlen, ebenso ist Kostgeld dann ein Teil einer freien Vereinbarung mit dem Elternteil. Aus welcher Gestaltung heraus Du Deine Einnahmen erzielst, das ist völlig einerlei für ALG II. Dringende Empfehlung: mach vor der Geschäftsgründung einen entsprechenden Kurs bei der IHK oder der Handwerkskammer mit. Sonst wird das mit großer Wahrscheinlichkeit schief gehen. Und nicht vergessen: Du musst auch selbst für Krankenkassenbeiträge und andere Leistungen aufkommen.

Harry, wenn Du schon Wortklauberei betreibst, kleine Korrektur: "Hartz IV" gab es noch nie, offiziell. Und was es offiziell nicht gibt, kann auch nicht offiziell abgeschafft werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go604317-90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nichts.
Das Amt reduziert dann nur die Leistungen


Ok, kannst du mir da eine Beispielrechnung geben? Wieviel von ddn Leistungen werden abgezogen, dass sind ja dann wahrscheinlich alle oder? Hast du da eine Idee?

Oder ist es dann so, dass ich keine Alg II Leistungen mehr bekomme und mich dann sozusagen selbst finanzieren muss? Mein Elternteil bekommt aber nicht all zu viel abgezogen von ihren Leistungen? Ich meine sie bekommt auch Alg II

Die Sache ist, muss halt wissen was denn da genau passiert wenn ich soviel Geld verdiene, nicht dass die da irgendwas streichen bei meinem Elternteil oder ich alles abgezogen bekomme

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#4
 Von 
go604317-90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Elternteil, bei dem Du lebst, erhält weiter ALG II, allerdings reduziert sich der Betrag um den Mietanteil, der bisher für Dich gezahlt worden ist, oder aber bei 1000 € wird für Dich gar nichts mehr bezahlt. Du müsstest dann Deinem Elternteil diesen Anteil bezahlen, ebenso ist Kostgeld dann ein Teil einer freien Vereinbarung mit dem Elternteil.


Hey danke auch für deine Antwort! Ich habe es nun etwas besser verstanden. Habe mir zuerst den Fall durch gelesen wie es ist wenn jemand der Alg II bezieht dann ein Gewerbe öffnen will. Wenn der Gewinn dann vom Gewerbe natürlich deutlich mehr ist als das Alg II dann ist natürlich klar dass man aus der Bedarfsgemeinschaft raus fliegt. Nun bin ich ja nur der Sohn und bin ja trotzdem in ihrer Bedarfsgemeinschaft drinne. Dort habe ich eine Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und kriege 1/3 der Mietkosten? + wahrscheinlich etwas Essensgeld

Sowas muss ich, wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus bin selbst bezahlen? Das heißt bei 1000€ im Monat wären es beispielsweise nochmal -300-400€ für ein Teil Mietkosten bezahlen, sowie Versicherungen etc

Aber sie bekommt weiterhin Alg II, nur *leicht* gemindert?

Hoffe mal dass es noch gut laufen kann wenn ich ein Gewerbe anmelde, aber bin gerade kurz davor das abzubrechen da ich mir echt unsicher bin ob sich das von den Kosten lohnt (= Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich würde grundsätzlich mal zur IHK gehen und mich beraten lasen ... oder zu einer anderen Existenzgründer-Beratung. Dort kann man deine Fragen klären und Dir auch sagen was Du alles beachten musst.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja, zur IHK oder sonstwem gehen, denn Du bis offensichtlich unbelastet von jeder Sachkenntnis.

Nochmals, wenn Du genug verdienst, und das dürfte bei 1000 € der Fall sein, dann bist Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und bildest Deine eigene. Da Du nicht mehr unterstützungsbedürftig bist, wird für Dich auch nicht mehr bezahlt. Ob Du der Sohn bist, das interessiert überhaupt nicht. Ebenso wenig Essensgeld oder was weiß ich. Wenn du genug verdienst, dann musst Du für Dich selbst sorgen, mit allen Konsequenzen.

wirdwerden

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Aber sie bekommt weiterhin Alg II, nur *leicht* gemindert?

Der Regelsatz wird überhaupt nicht gemindert.
Was gemindert wird, sind Leistungen für Miete und Heizkosten.
(Beispiel: Es wohnen 3 Personen in der Wohnung, von denen jetzt nur noch zwei ALG-2 beziehen und die dritte Person ausreichend eigenes Einkommen hat, dann übernimmt das Jobcenter nur noch zwei Drittel der Miete und Heizkosten. Das letzte Drittel entfällt auf die Person mit dem eigenen Einkommen und diese Person muss halt ihren Anteil an Miete und Heizkosten selbst tragen.)

Beim Kindergeld müsste man schauen. Wenn das volljährige Kind mit dem Gewerbe noch kindergeldberechtigt ist, könnte es das Kindergeld auf das eigene Konto umleiten. Dann hätte das volljährige Kind die Einnahmen aus dem Gewerbe plus das Kindergeld.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Zitat:
Dann hätte das volljährige Kind die Einnahmen aus dem Gewerbe plus das Kindergeld.


Wenn das Kind - ohne Kindergeld - bedarfsdeckendes Einkommen hat, wird das Kindergeld als Einkommen auf den kindergeldberechtigten Elternteil übertragen. Einkommen aus Gewerbe + Kindergeld also eher nicht. Wenn überhaupt noch Kindergeldanspruch besteht.

Der TE müsste mal etwas konkretere Angaben machen, dann könnte man auch konkreter und zuverlässiger antworten. Also, wie viele Persononen leben in der BG? Wie alt sind die Personen? Welche Person in der BG hat ggf. welches Einkommen (inkl. Kindergeld)? Wie hoch sind die Unterkunftskosten?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go604317-90):
ich (19) bin ein Sohn eines Elternteils.
Ich nehme an, du wohnst mit deiner Mutter zusammen. Ihr BEIDE erhaltet Hartz IV, also ALG 2 vom JC.
Du möchtest ein Gewerbe anmelden. Das ist möglich. Aber nicht möglich im Nebengewerbe, denn du hast kein Hauptgewerbe, sondern bist Schüler.

Als Gewerbetreibender wirst du dem JC deine Einkommensentwicklung nachweisen müssen, alle 6 Monate mit dem Formular EKS.
Du musst überhaupt nichts abgeben. Das ist eine scheinbar nicht auszurottende Mär.
Das JC muss dann evtl. weniger zahlen.
Du wirst auch nicht monatlich 1.000,- verdienen, sondern musst Einnahmen und Ausgaben deines Betriebes trennen. Übrig bleibt eine Summe X.
Zitat (von go604317-90):
Wie viele Leistungen bekommt mein Elternteil, bekommt das Elternteil nichts mehr? Wieviele Leistungen bekomme ich?
Da ihr eine 2er BG seid, bekommt ihr beide monatlich eine ALG2-Zahlung.
Du bekommst je nach dem Einkommen weniger.
Mit 1.000,- als echtem Einkommen wirst du vermutlich nichts mehr vom JC erhalten. Du musst aber deine Mutter nicht unterhalten.
Zitat (von go604317-90):
kannst du mir da eine Beispielrechnung geben?
Mach du doch mal.
Wie viel bekommt dein Elternteil jetzt? (steht im Bewilligungsbescheid).
Wie viel bekommst du jetzt? (steht auch dort).
Wieviel zahlt das JC als Wohnkosten?
Wie viel würde von deinem *Gewerbe-Geschäft*, egal ob UG oder nicht, nach Abzügen übrigbleiben?
Zitat (von go604317-90):
muss halt wissen was denn da genau passiert wenn ich soviel Geld verdiene, nicht dass die da irgendwas streichen bei meinem Elternteil oder ich alles abgezogen bekomme
Das brauchst du nicht x-mal fragen. Es wird nichts abgezogen.
Wer genügend eigenes Einkommen hat, bekommt weniger oder kein ALG 2. Isses so schwer?
Zitat (von go604317-90):
Ich meine sie bekommt auch Alg II
Sortiere bitte mal deine Ansagen hier. Wenn du mit dem Elternteil/deiner Mutter in einer BG lebst, bekommt sie wohl auch Leistungen. Entweder komplett oder ergänzend.
Zitat (von go604317-90):
da ich mir echt unsicher bin ob sich das von den Kosten lohnt
Na klar, wer mit 19 genug eigenes Geld verdient, der sollte vielleicht erst seine Schule und Ausbildung gut zu Ende bringen, also solche Hirngespinste voller Ahnungslosigkeit vom Zaun zu brechen.
d.h. nicht, dass du dich nun wieder beruhigt mit dem Hartz 4 begnügen kannst. Fang doch mal klein an, neben der Schule, mit nem Minijob und lerne, WAS Hartz 4 eigentlich ist. Wer wann was kriegt und wann nicht...
Allgemeinwissen für betroffene Schüler---wie wärs?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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