Sohn arbeitet, wieviel bleibt ihm?

18. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
peter4313
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)
Sohn arbeitet, wieviel bleibt ihm?

Hallo,
die Mutter bezieht H4 hat 2 Söhne (13 und 20) und keine weiteren Einkünfte außer Kindergeld, auch keinen Unterhalt. Die Miete inkl Heizkosten beträgt 627€.
Der ältere geht jetzt arbeiten und verdient ca 900€ Brutto das sind ca 700€ Netto.
Wie wird der Bedarf nun berechnet? Wird der komplette Lohn gerechnet sodas ihm nichts mehr übrig bleibt?
Weil wenn das so ist will der Sohn nicht mehr arbeiten gehen.


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Wenn ich richtig informiert bin, sieht es so aus:

Wenn der Sohn eigenes Einkommen hat, mit dem er seinen eigenen Bedarf decken kann, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Für den nun verdienenden Sohn gibt es jetzt natürlich keine Leistungen mehr.
Der normale Hartz4-Satz von Mutter und 13jährigem Sohn bleibt aber unverändert.
Die Miete und die Heizkosten werden jetzt aber nicht mehr voll übernommen. Es ist ja eine 3-Personen-Wohnung von denen nur noch 2 Personen Leistungen beziehen. Der Mietanteil des 20jährigen Sohns wird natürlich nicht mehr unternommen.
Von den 672€ Miete incl. Heizkosten werden 224€ wegfallen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peter4313
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe das so auch in Erinnerung.
Er müsste also ein Drittel Miete inkl Nebenkosten zahlen (an die Mutter bzw den Vermieter?), und natürlich seinen eigenen Bedarf für Essen usw selbst decken?
627€ Miete : 3 = 209€ muss er dann zahlen und ihm würde der Rest von den ca 700€ bleiben wenn er sich komplett selbst versorgen würde?


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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:
Von den 672€ Miete incl. Heizkosten werden 224€ wegfallen.


Das kommt davon, wenn man gleichzeitig einen Beitrag schreibt und Champions-League im Liveticker verfolgt.
Natürlich muss es heißen:

Von den 627€ Miete incl. Heizkosten werden 209€ wegfallen.

(Zahlendreher)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Da muß ich jetzt mal Einspruch erheben - abzüglich der Freibeträge für Erwerbseinkommen ist sein sozialhilferechtlicher Bedarf nicht gedeckt, so daß er in der BG bleibt. Rechnen wir mal: Bei 900 Euro Bruttolohn hat er einen Freibetrag von 260 Euro. Ziehen wir diesen vom Nettoeinkommen ab, hat er ein anrechenbares Einkommen von 440 Euro. Das liegt definitiv unter seinem Bedarf. Er hat also weiter Alg-2-Anspruch und die Arbeit lohnt sich schon wegen des Freibetrages, abgesehen davon, daß er nicht einfach mit der Begründung kündigen dürfte, Arbeit lohne sich nicht für ihn.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Peter:

Sowohl @drkabo, als auch @muemmel haben Recht. @drkabo hat lediglich - wie von @muemmel korrekterweise angemerkt - übersehen, dass der eigene Bedarf des Sohnes eben nicht gedeckt ist.

Der bisherige Gesamtanspruch der BG wird sich demnach um 440,- € reduzieren. Diese wird der Sohn zur Haushaltsfinanzierung beitragen müssen. Ihm verbleibt demnach der Freibetrag von 260,- € zur freien Verfügung, wobei davon auch z.B. Fahrtkosten zur Arbeit bestritten werden müssen.

Sofern die Werbungskosten des Sohnes den Grundfreibetrag in Höhe von 100,- € überschreiten, erhöht sich der Freibetrag um eben diesen übersteigenden Betrag. Zur den Werbungskosten gehöre alle Kosten, die unmittelbar durch die Berufsausübung entstehen + 2 Pauschalbeträge. Insbesondere sind das Fahrtkosten zur Arbeit (bei Nutzung eines Kfz = einfache kürzeste Wegstrecke x 19 Tage x 0,20 €, oder die tatsächlichen Kosten des ÖPNV) + Kfz-Haftpflichtversicherung + Versicherungspauschale 30,- € + Werbungskostenpauschele 15,33 €).

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Ich lerne ja gerne dazu.

Meine Überlegung war, dass man bei 900€ brutto = 720€ netto auf eigenen Füßen steht (= kein Hartz4-Anspruch mehr), da einem bei 209€ anteiligen Wohnkosten noch 511€ zum Leben bleiben. Damit Herausfall aus der BG.

- Bei der Prüfung, ob der eigene Bedarf gedeckt ist, wird also erst der Freibetrag (100€ + 20% des darüberliegenden Bruttoeinkommens) vom Nettoeinkommen abgezogen und dann erst mit dem Bedarf verglichen?
- Wie hoch wäre denn genau der Bedarf des 20-Jährigen?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
peter4313
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke euch. Problem ist....versuch mal einem 20jährigen zu erklären, das er trotz Vollzeit arbeiten, nur 260€ bekommt.
Es wird ihm egal sein ob er kündigen darf oder nicht. Ich kann es verstehen in seiner Situation. Da bekommt er ewig gepredigt das er seinen Hintern hoch bekommen soll, und endlich ist es soweit und als Dank arbeitet er Vollzeit für 260€.
Er würde gerne ausziehen aber das geht ja auch nicht. Wie soll man als Hartzer eine Motivation bekommen? Bei so geringem Einkommen verstehe ich die Gesetze nicht. Er wird schon Dank Leiharbeit ausgebeutet und muss dann noch die Familie ernähren.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo Peter,

Das siehst Du aber ziemlich seltsam... vielleicht versteht er es eher, wenn Du es ihm vorrechnest... hier mal ein paar Beispielrechnungen:

Variante 1: Sein Einkommen wird um den Erwerbstätigenfreibetrag (=260,--€) bereinigt - dieser bleibt ihm zur freien Verfügung:

Einkommen: ca. 720,--€
abzgl. Freib: 260,--€

es werden 460,--€ angerechnet.

Variante 2: Er steigt aus der BG aus und lebt selbst von seinem Einkommen ohne etwas abzugeben - dann muss er aber auch seine eigenen Kosten tragen:

Einkommen: ca. 720,--€
abzgl:
Miete: 209,--€
Strom/Tel./Tv...: ca. 40,--€ (etwa 1/3 d. Gesamtkosten - geschätzt)
eigene Lebensmittel: ca. 150,--€ (geschätzt)
eigene Hygieneart. ca. 30,--€ (geschätzt)
Kleidung: ca. 35,--€ (sehr knapp geschätzt, sonst im Regelsatz enthalten)

es bleiben zu freien Verfügung:
ca. 256,--€

Variante 3: Er zieht aus. Solange er von seinem eigenen Einkommen leben kann darf er das natürlich... lediglich Leistungen vom Jobcenter kann er dann nicht beziehen...

Einkommen: ca. 720,--€
abzgl.
Miete: ca. 250,--€ (geschätzt für ein WG Zimmer...)
Strom: ca. 30,--€ (geschätzt für Einzelperson - zahlt meine Oma derzeit so...)
Telefon/Internet: ca. 30,--€ (Flatrate-Vertrag)
TV/GEZ: 17,98€

ihm bleiben dann noch 392,02€ von denen er alle Ausgaben wie Lebensmittel, Hygieneartike, Fahrtkosten etc. tragen muss (s.oben)

Vielleicht versteht er so, dass er mit seinem Einkommen KEINESFALLS die Familie ernährt sondern allenfalls gerade so sich selbst...

Dass er den Wunsch hat, auszuziehen kann ich allerdings trotzdem verstehen... gerade wenn die Wohnsituation zuhause vielleicht auch recht beengt ist oder ihm gerkein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.... anhand der obigen Rechnungen kann er sich dann ja überlegen, welche Variante für ihn persönlich die beste ist...

Als Tipp würde ich ihm noch mitgeben, zumindest die Probezeit bis zu einem Möglichen Auszug abzuwarten und in dieser Zeit evtl. etwas Geld für Kaution, Einrichtung etc. zur Seite zu legen....

Viele Grüße

Künstlerin


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@drkabo:

quote:
Bei der Prüfung, ob der eigene Bedarf gedeckt ist, wird also erst der Freibetrag (100€ + 20% des darüberliegenden Bruttoeinkommens) vom Nettoeinkommen abgezogen und dann erst mit dem Bedarf verglichen?


Korrekt.

quote:
Wie hoch wäre denn genau der Bedarf des 20-Jährigen?


Regelbedarf 306,- € + anteilige Unterkunftskosten 209,- € = 515,- €. Dem gegenüber steht eben ein anrechenbares Einkommen in Höhe von rund 440 bis 460,- €, sodass ein Restbedarf in Höhe von 55 bis 75,- € besteht.

@Peter:

quote:
Er würde gerne ausziehen aber das geht ja auch nicht.


Klar geht das. Lediglich ergänzendes ALG II wird er unmittelbar nach dem Auszug nicht bekommen können. Allerdings ggf. Wohngeld. Alles in allem eben ein Rechenexempel womit er sich besser steht.

Gruß,

Axel


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#10
 Von 
peter4313
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, ihr seit echt Super! Danke!
Jetzt habe ich seine Abrechnung vorliegen und einen nicht unerheblichen Fehler endeckt. Zum einen verdiente er 1202€ Brutto und zum anderen 708€ Netto, ABER er wurde nach Steuerklasse 6 abgerechnet wegen noch fehlender Steuernummer. Ich wußte nur von 700€ Netto und bin dann von selbst auf die ungefähren 900€ Brutto gekommen. Jetzt sieht das alles etwas anders aus.

Nach meiner Rechnung müsste er in etwa 900-950€ Netto bekommen. Wie sieht dann die Rechnung aus? Damit wäre er raus und müsste nur den Mietanteil zahlen und natürlich mit der Mutter ausmachen wegen Essen und Trinken usw, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Rechnen wir mal mit 910 Euro Nettolohn - 280 Euro werden als Freibetrag abgezogen, macht also 630 Euro. Der Bedarf liegt nach Axels Rechnung bei 515 Euro, also ist er gedeckt.
Für alle Fälle noch den Hinweis, daß er 2014 unbedingt eine Steuererklärung für 2013 machen sollte.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

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Dann wird meine Antwort von gestern abend ja doch richtig:

Bei 1202€ brutto bleiben ca. 920€ (ohne Kirchensteuerabzug) oder ca. 915€ (mit Kirchensteuerabzug).

quote:
Wenn der Sohn eigenes Einkommen hat, mit dem er seinen eigenen Bedarf decken kann, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Für den nun verdienenden Sohn gibt es jetzt natürlich keine Leistungen mehr.
Der normale Hartz4-Satz von Mutter und 13jährigem Sohn bleibt aber unverändert.
Die Miete und die Heizkosten werden jetzt aber nicht mehr voll übernommen. Es ist ja eine 3-Personen-Wohnung von denen nur noch 2 Personen Leistungen beziehen. Der Mietanteil des 20jährigen Sohns wird natürlich nicht mehr unternommen.


Also:

quote:
Damit wäre er raus und müsste nur den Mietanteil zahlen und natürlich mit der Mutter ausmachen wegen Essen und Trinken usw, oder?


Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Danke euch. Problem ist....versuch mal einem 20jährigen zu erklären, das er trotz Vollzeit arbeiten, nur 260€ bekommt.


So darf man das aber nicht sehen.
Bisher bezahlte der Sozialstaat für den Sohn.
Jetzt verdient er seinen eigenen Lebensunterhalt.


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