Sohn aus der Wohnung schmeißen

16. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
gab154
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn aus der Wohnung schmeißen

Hallo,

ich habe einen Sohn der ist 22 Jahre alt. Seitdem er 19 ist und seine Ausbildung abgeschlossen hat, sitzt er nur noch zuhause herum und kümmert sich um nichts. Folgenden Probleme habe ich mit ihn:

1. obwohl er seit dem er 19 ist arbeitslos ist beantragt er kein Arbeitslosengeld d.h. bekomme ich auch kein Kostgeld für ihn
2. ich bekomme für ihn kein Kindergeld mehr und er wohnt auf meinen Kosten und bezahlt kein Geld an mir
3. er bestellt bei Versandhäusern Waren auf meinem Namen und bezahlt diese nicht, die Mahnungen klaut er, das waren dieses Jahr 2500€ die ich bezahlen musste
4. er ist kriminell und lässt kriminelle Leute in meiner Wohnung obwohl ich es in untersage

Kurz zusammengefasst beklaut er mich, er belügt mich, tyrannisiert seinen jüngeren Bruder und beklaut ihn und macht was er will.

Nun möchte ich ihn rausschmeißen doch er zieht nicht freiwillig aus und dazu kommt noch das neue Hartz 4-Gesetz welches sagt das Leute unter 25 Jahren zuhause wohnen bleiben müssen.

Was kann ich machen um ihn aus der Wohnung zu schmeißen???



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie dürfen Ihren Sohn aus der Wohnung rauswerfen! Niemand kann Sie zwingen, ihn unter diesen Bedingungen weiter zuhause wohnen zu lassen.
Wovon er dann lebt und wo, ist nicht Ihr Problem. Nach Beendigung der Ausbildung ist die Unterhaltspflicht von Eltern nach dem BGB regelhaft vorbei.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

schlösser auswechseln ...

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#3
 Von 
guest123-1618
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo gab154,

ich wollte Dir nur mein Mitgefühl ausdrücken - ich habe einen ähnlichen Problemfall bei mir zu Hause wohnen und bin mit meinem Latein am Ende.

Gruß Lydia

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

1. So einem Sprößling würde ich ganz klar mitteilen, dass er sich bis zu einem von mir gesetzten Datum eine neue Wohnung sucht und seine Finanzen eingeregelt hat. Ab dem Datum hat er die Wohnung zu verlassen. Sie dürfen dann selbstverständlich das Schloss austauschen.

2.Sollte er bis dahin nicht die notwendigen Voraussetzungen (kein Diebstahl und keine Schikanen) erfüllen, um noch halbwegs vernünftig mit ihm zusammenleben zu können, kann er eher seine Sachen packen. Auch, wenn ihn die Aufforderung zu keinerlei Handeln bewegt.

2. Wer auf meinen Namen Gegenstände bestellt und die nicht bezahlt, den zeige ich an. Egal, wie nah ich mit ihm verwandt bin.
Den Versandhäusern kann man mitteilen, dass man diese Waren nicht bestellt hat und nicht bezahlen wird, dann muss eine Anzeige durch Sie bei der Polizei erfolgen.

Mitleid ist völlig fehl am Platz, dem Sohn würde ich sagen, dass er mit einer Anzeige zu rechnen hat. Er hat dann die Wahl, ob er mit seinen kriminellen Aktivitäten weiter macht oder nicht.

Ich arbeite nun mit etwas jüngeren Menschen, die Problemlage ist aber sehr ähnlich. Solange es ihnen zu gut geht, lange ausschlafen, voller Kühlschrank und nur hin und wieder ein bisschen Ärger, haben sie überhaupt keinen Grund, ihr Leben zu ändern.
Das Leben muss einfach unbequem werden.

3x Hilfreiche Antwort

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