Sohn jetzt 18, Forderung rechtens?

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
mondstein1975
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn jetzt 18, Forderung rechtens?

Guten Morgen liebe Foren-Gemeinde,

seit 2015 bin ich in der Privatinsolvenz. Zuvor hatte ich als alleinerziehende, aufstockendes Hartz4 erhalten. Mein Sohn war zu dieser Zeit 13/14Jahre alt.
Als ich 2015 in eine Festeinstellung ging, fiel ich aus Hartz4 raus. Zum Abschluß des ganzen bekam ich eine Rechnung wegen Überzahlung von Leistungen. Knapp 2000€. Da ich regelmäßig meine Einkünfte angab, war es wohl das verschulden der Sachbearbeiterin.
Diese Forderung des Jobcenters nahm meine Schuldenberaterin dann mit in die Insolvenz.

Jetzt ist mein Sohn letzten Monat 18Jahre alt geworden. Gestern kam ein Schreiben vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit, in dem sie meinen Sohn auffordern, den fälligen Betrag vom April 2015 zu begleichen.
Die Forderung beläuft sich auf knapp 800€.

Mein Insolvenzverwalter gibt mir keine Auskunft, da die Forderung an meinen Sohn gerichtet ist.

Nun meine Frage:
Ist diese Forderung rechtens?
Benötigt mein Sohn rechtlichen Beistand?

Freue mich über eure Antworten und bedanke mich im voraus!

Lg, Mondstein




-- Editiert von Moderator am 28.11.2019 20:23

-- Thema wurde verschoben am 28.11.2019 20:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

:forum: das gehört ins Sozialrecht, da es nicht deine Inso betrifft

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)
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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@mondstein:

Und weil meine Antwort hier genau so ausfallen würde, wie in dem verlinkten Thread, kann ich auch einfach nur darauf verweisen.

Davon ausgehend, dass in dem Rückforderungsbescheid, den Du seinerzeit vom Jobcenter erhalten hast, Dein Sohn namentlich und mit gesondert aufgeführter Forderung enthalten war und der Bescheid nicht mittels Widerspruch angefochten wurde, ist die Forderung vom Grundsatz her berechtigt.

Von daher bleibt nur die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung (siehe meine Antworten im verlinkten Beitrag).

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Traurigerweise gab es dazu neulich einen ähnlichen Bericht in den Medien und die Forderung ist dem Grundsatz nach berechtigt.
Das Problem ist hier das Wort "Bedarfsgemeinschaft" - als Gemeinschaft und Person, die damals anteilig ALG II bekommen hat ist der Sohn auch Teilschuldner.

In der Reportage die ich gesehen habe war genau das gleiche Spiel, aber mit einer 3-jährigen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mondstein1975
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Hinweise.

Ich habe zu meiner Frage diesen Link gefunden..https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/minderjaehrigenhaftung-bei-rueckforderungen-des-jobcenters/

Mein Sohn wird das nun mal versuchen.

LG

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