Guten Morgen liebe Foren-Gemeinde,
seit 2015 bin ich in der Privatinsolvenz. Zuvor hatte ich als alleinerziehende, aufstockendes Hartz4 erhalten. Mein Sohn war zu dieser Zeit 13/14Jahre alt.
Als ich 2015 in eine Festeinstellung ging, fiel ich aus Hartz4 raus. Zum Abschluß des ganzen bekam ich eine Rechnung wegen Überzahlung von Leistungen. Knapp 2000€. Da ich regelmäßig meine Einkünfte angab, war es wohl das verschulden der Sachbearbeiterin.
Diese Forderung des Jobcenters nahm meine Schuldenberaterin dann mit in die Insolvenz.
Jetzt ist mein Sohn letzten Monat 18Jahre alt geworden. Gestern kam ein Schreiben vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit, in dem sie meinen Sohn auffordern, den fälligen Betrag vom April 2015 zu begleichen.
Die Forderung beläuft sich auf knapp 800€.
Mein Insolvenzverwalter gibt mir keine Auskunft, da die Forderung an meinen Sohn gerichtet ist.
Nun meine Frage:
Ist diese Forderung rechtens?
Benötigt mein Sohn rechtlichen Beistand?
Freue mich über eure Antworten und bedanke mich im voraus!
Lg, Mondstein
-- Editiert von Moderator am 28.11.2019 20:23
-- Thema wurde verschoben am 28.11.2019 20:23
Sohn jetzt 18, Forderung rechtens?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
das gehört ins Sozialrecht, da es nicht deine Inso betrifft
Hallo,
dazu gab es vor kurzem eine sehr ähnliche Frage, die Du hier findest:
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Mahnung-von-ueberzahlter-Leistung-von-Jobcenter-aus-dem-Jahr-2013-an-18-jaehrigen-__f563182.html
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@mondstein:
Und weil meine Antwort hier genau so ausfallen würde, wie in dem verlinkten Thread, kann ich auch einfach nur darauf verweisen.
Davon ausgehend, dass in dem Rückforderungsbescheid, den Du seinerzeit vom Jobcenter erhalten hast, Dein Sohn namentlich und mit gesondert aufgeführter Forderung enthalten war und der Bescheid nicht mittels Widerspruch angefochten wurde, ist die Forderung vom Grundsatz her berechtigt.
Von daher bleibt nur die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung (siehe meine Antworten im verlinkten Beitrag).
Gruß,
Axel
Traurigerweise gab es dazu neulich einen ähnlichen Bericht in den Medien und die Forderung ist dem Grundsatz nach berechtigt.
Das Problem ist hier das Wort "Bedarfsgemeinschaft" - als Gemeinschaft und Person, die damals anteilig ALG II bekommen hat ist der Sohn auch Teilschuldner.
In der Reportage die ich gesehen habe war genau das gleiche Spiel, aber mit einer 3-jährigen!
Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Hinweise.
Ich habe zu meiner Frage diesen Link gefunden..https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/minderjaehrigenhaftung-bei-rueckforderungen-des-jobcenters/
Mein Sohn wird das nun mal versuchen.
LG
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