Sohn kommt ins Internat

25. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
tigerpfote
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn kommt ins Internat

Guten Abend,

Unser Sohn (6) kommt aufgrund einer Behinderung und Hörschädigung im September auf ein Internat, dass extra für solche Kinder ist.

Nun unsere Frage, wie berechnet die ARGE das ALG II unseres Sohnes, da er aufgrund eines Gutachtens unter der Woche in einem Internat bleiben sollte und nicht nach der Schule heimkommt.

Fliegt er aufgrund des Internatbesuches nun aus dem ALG II-Bescheides komplett raus?
Wie ist das mit dem Essensgeld, kann ich das ganz normal beantragen, auch wenn er aus dem ALG II-Bescheides fliegen sollte?

Ich bitte um ernsthafte Antworten, es fällt uns nicht gerade leicht ihn in ein Internat zu geben. Danke.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Tigerpfote:

Zunächst mal folgende Gegenfragen:

Wer kommt für die Kosten der Internatsunterbringung auf und sind darin auch die Verpflegungskosten enthalten? An den Wochenenden und in den Ferien ist Euer Sohn dann wieder bei Euch?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
tigerpfote
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wir haben bereits über das Sozialamt einen Antrag für die Kosten des Internates gestellt, da eine überwiegende Behinderung vorliegt.

Unser Sohn wird jedes WE und alle Ferien bei uns verbringen.

Er geht am Montag und kommt am Freitag wieder.

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Hat man ein Kind nur einen Teil des Monats zu verpflegen, gibt es auch nur diesen Anteil des Regelbedarfs des ALG II bzw. des Sozialgelds - siehe getrennte Elternteile, die abwechselnd das Kind bei sich haben.

Der Betrag für die Wohnkosten des Kindes sollte sich nicht ändern, denke ich. Das tut es ja auch nicht, wenn der Vater unter der Woche auf Montage oder Dienstreise auswärts wohnt.

Und wenn der Sohn einen Mehrbedarf hat - warum sollte er den nicht vom heimischen Jobcenter bekommen statt vom auswärtigen?

Denn als gewöhnlicher Aufenthalt sollte das Elternhaus gelten, auch wenn mehr Zeit im Heim verbracht wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@tigerpfote:

Was die Berechnung des ALG II/Sozialgeldes betrifft, schließe ich mich @Gerd an. Euer Sohn wird in der BG bleiben und anteilige Regelleistungen vom Jobcenter erhalten.

quote:
Wie ist das mit dem Essensgeld, kann ich das ganz normal beantragen,


Mit dem Essensgeld meinst Du vermutlich die Verpflegung im Internat?

Über das Bildungspaket sind eigentlich nur Zuschüsse zur gemeinsamen
quote:
Mittags
verpflegung in der Schule zu bekommen. Die müsstest Du auch beantragen und erhalten können.

Darüber hinaus wird es allerdings auch darauf ankommen, ob und in welchem Umfang das Sozialamt irgendwelche Kosten übernimmt. Wobei, wieso eigentlich Sozialamt? Eigentlich dürften sich ALG II/Sozialgeld vom Jobcenter und Leistungen des Sozialamtes gegenseitig ausschließen.

Wären darüber hinaus die Internatskosten nicht eher im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe vom Jugendamt zu übernehmen?

Ich bin mir hier ehrlich gesagt überhaupt nicht sicher, wer welche Kosten zu übernehmen hat.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Axel: ich hab mal ins SGB VIII geguckt. Da ist zwar die Kosstenübernahme für seelisch behinderte Kinder geregelt, nicht aber die für körperlich behinderte. Ich schließe daraus, dass wir hier keine Zuständigkeit des Jugendamtes haben.

Außerdem kann das doch eigentlich dahingestellt bleiben. Weder Sozialamt noch Jugendamt sind eigene Behörden. Sie sind letztlich Abteilungen einer gemeinsamen Behörde. Eben der Stadt oder des Kreises, je nach dem.

Unklar ist mir auch das mit dem Essensgeld. Ich kenne es so, dass in Internaten nur die, die extern untergebracht sind, auch Essensgeld zahlen müssen, wenn sie die Mahlzeiten in der Schule einnehmen. Bei Internatsschülern ist die Verköstigung eigentlich mit Internatspreis mit drinnen.

wirdwerden

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#6
 Von 
tigerpfote
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ein Gutachten einer Kinderneurologischen Klinik. Wenn unser Sohn überwiegenden Autismus hätte, wäre das Jugendamt zuständig gewesen, er hat aber eine überwiegende Behinderung, somit ist das Sozialamt für die Kosten zuständig.

Wenn ich das nun richtig verstehe, bekommen wir nur noch einen Teil für unseren Sohn, er bleibt aber im Bescheid drinnen?

Das mit dem Essensgeld werde ich mit dem zuständigen Herrn vom Sozialamt noch abklären, danke in dieser Sache trotzdem.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ tigerpfote: deine Antwort deckt sich ja mit meiner Vermutung. Dü müsstest das mit dem Essensgeld klären. Bei uns auf der Kante ist ein Internat für Sehbehinderte/Blinde. Da wird gesplittet zwischen Internatskosten inkl. Verpflegung für die, die dort wohnen, und dann eben das nackte Essensgeld für die Schüler, die dort nicht wohnen, aber den Mittagstisch einnehmen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Meine Mum bekommt für die Wochenenden, an denen mein Bruder zu Hause ist, anteilig das Pflege- und Kindergeld.

Gruß, Mira

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ist doch wohl ein anderer Fall. Kindergeld wird mit den Zahlungen an die Eltern verrechnet, die ja offensichtlich ALG II bekommen. Das ist also ein neutraler Posten. Daran wird sich auch nichts ändern.

Hier geht es doch um die Frage, was das "Essensgeld" ist. Erst, wenn dass geklärt ist, sieht man weiter.

wirdwerden



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