Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Meine Mutter erlitt Anfang des Jahres einen schweren Schlaganfall und ist mittlerweile in einem Pflegeheim, da sie schwerbehindert und nicht mehr ansprechbar ist.
Bevor sie den Schlaganfall erlitt, hat sie meinem Bruder die Miete bezahlt, da er das alleine nicht geschafft hat (er befindet sich in einer Ausbildung).
Sie hat aber auch ihre eigene Miete gezahlt.
Auf ihr Konto ging ebenfalls die Halbwaisenrente von meinem Bruder, die dazu genutzt wurde, um einen Teil der Miete zu bezahlen. Die Halbwaisenrente reichte in etwa für die Hälfte der Mietkosten.
Jetzt zu meiner Frage:
Da wir demnächst beim Sozialamt einen Antrag stellen, dass das Sozialamt die Pflegeheimkosten übernimmt, kann es da sein, dass das Amt die Mietkosten von meinem Bruder zurückhaben möchte?
Den Antrag beim Amt stellen wir, da die finanziellen Mittel meiner Mutter nicht mehr ausreichen. Der gesetzliche Vormund bin ich.
Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß,
Markus
Sozialamt bei Pflegeheim
8. Juli 2017
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Frage vom 8. Juli 2017 | 23:22
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Sozialamt bei Pflegeheim
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#1
Antwort vom 9. Juli 2017 | 07:21
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 638x hilfreich)
Ist dein Bruder volljährig?
Dann sofort dafür sorgen, dass Halbwaisenrente und Kindergeld auf sein Konto eingeht.
Macht er eine betriebliche Ausbildung mit Ausbildungsvergütung?
Dann hätte er Anspruch auf BAB.
Macht er eine schulische Ausbildung?
Dann hätte er Anspruch auf BAföG.
#2
Antwort vom 9. Juli 2017 | 09:12
Von
Status: Unbeschreiblich (40261 Beiträge, 14322x hilfreich)
Ist der Bruder volljärig? Gesetzlicher Vormund bei Volljährigen gibt es es nicht. Ist eine Betreuung für die Mutter eingerichtet? Bist Du gesetzliche Betreuerin, oder was?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 9. Juli 2017 | 11:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Mein Bruder ist volljährig.
Er macht eine betriebliche Ausbildung und BAB bezieht er glaube ich schon.
Der gesetzliche Vormund meiner Mutter bin ich.
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