Sozialamt fordert zur Bearbeitung von Wohngeld ungeschwärzte Kontoauszüge

2. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 27x hilfreich)
Sozialamt fordert zur Bearbeitung von Wohngeld ungeschwärzte Kontoauszüge

Hallo Zusammen,

bei einem Folgeantrag zum Wohngeld wurden seitens des Sozialamtes welches den Antrag bearbeitet, entsprechende Kontoauszüge, Wortlaut "Vollständige Kopien", für einen bestimmten Zeitraum angefordert.


Es wurden dem Sozialamt Kontoauszüge aus dem Zeitraum zur Verfügung gestellt aus welchem die Mietzahlungen hervorgehen.

Lohnabrechnungne etc. wurden auch eingereicht.

Die Kontoauszüge wurden, abgesehen von den relevanten Daten wie Mietzahlungen geschwärzt.
Es dürfte dem neuen Sachbearbeitet wohl nichts angehen wofür Geld ausgegeben wird.

Das wurde jetzt bemangelt, mit dem Hinweis auf $$ 60 ff (SGB 1), das alle relavanten Tatsachen mitgeteilt werden müssen.

Wie soll reagiert werden....


Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Geht es jetzt um Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt oder um Wohngeld nach dem WoGG von der Wohngeldstelle?

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Die Kontoauszüge wurden, abgesehen von den relevanten Daten wie Mietzahlungen geschwärzt.
Es dürfte dem neuen Sachbearbeitet wohl nichts angehen wofür Geld ausgegeben wird.
Und was ist mit eingehenden Zahlungen?

Wurden die Beträge und ob ein- oder ausgehend auch geschwärzt?

Nennenswerte Abgänge können auch den Verdacht begründen, dass Geld vom Konto irgendwo gelagert werden soll, der Kunde also vielleicht noch weitere Konten (rechtlich oder wirtschaftlich) hat oder eigentlich mehr Vermögen hat als angegeben wurde.

Zitat:
Es wurden dem Sozialamt Kontoauszüge aus dem Zeitraum zur Verfügung gestellt aus welchem die Mietzahlungen hervorgehen.
Die Behörde will anhand der Kontoauszüge aber wohl auch das monatliche Einkommen prüfen, das ebenfalls relevant für das Wohngeld ist. Und die Behörde will vielleicht auch die Angaben zum Vermögen auf Plausibilität prüfen.

-- Editiert von User am 2. Oktober 2022 16:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30465 Beiträge, 5442x hilfreich)

Zitat (von Mufti1000):
Wie soll reagiert werden....
Man kann sich aussuchen, ob man die Kontoauszüge nochmal kopiert und nur wirklich fürs Wohngeld irrelevante Ausgaben schwärzt ODER den WoG-Antrag nicht aufrecht erhält.
Zitat (von Mufti1000):
Die Kontoauszüge wurden, abgesehen von den relevanten Daten wie Mietzahlungen geschwärzt.
Bei geschwärzten KA muss zu erkennen sein, ob es eine Einnahme oder Ausgabe ist. Es geht um Einkommen. Das ist durchaus sehr relevant, wenn es um Wohngeld geht.

Und ja, um deine andere Frage zu beantworten, die Wohngeldbehörde hat zwar keine direkte Konteneinsicht, sie kann aber über das BZSt Kontendaten abrufen, das ist der sog. Kontenabruf und den Sozialbehörden bei Vorliegen eines Verdacht erlaubt.
Es findet auch der sog. Datenabgleich nach § 33 WoGG statt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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