Hallo Zusammen,
bei einem Folgeantrag zum Wohngeld wurden seitens des Sozialamtes welches den Antrag bearbeitet, entsprechende Kontoauszüge, Wortlaut "Vollständige Kopien", für einen bestimmten Zeitraum angefordert.
Es wurden dem Sozialamt Kontoauszüge aus dem Zeitraum zur Verfügung gestellt aus welchem die Mietzahlungen hervorgehen.
Lohnabrechnungne etc. wurden auch eingereicht.
Die Kontoauszüge wurden, abgesehen von den relevanten Daten wie Mietzahlungen geschwärzt.
Es dürfte dem neuen Sachbearbeitet wohl nichts angehen wofür Geld ausgegeben wird.
Das wurde jetzt bemangelt, mit dem Hinweis auf $$ 60 ff (SGB 1), das alle relavanten Tatsachen mitgeteilt werden müssen.
Wie soll reagiert werden....
Danke
Sozialamt fordert zur Bearbeitung von Wohngeld ungeschwärzte Kontoauszüge
2. Oktober 2022
Thema abonnieren
Frage vom 2. Oktober 2022 | 15:53
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 27x hilfreich)
Sozialamt fordert zur Bearbeitung von Wohngeld ungeschwärzte Kontoauszüge
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 2. Oktober 2022 | 16:17
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Geht es jetzt um Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt oder um Wohngeld nach dem WoGG von der Wohngeldstelle?
#2
Antwort vom 2. Oktober 2022 | 16:21
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 1136x hilfreich)
Und was ist mit eingehenden Zahlungen?Zitat:Die Kontoauszüge wurden, abgesehen von den relevanten Daten wie Mietzahlungen geschwärzt.
Es dürfte dem neuen Sachbearbeitet wohl nichts angehen wofür Geld ausgegeben wird.
Wurden die Beträge und ob ein- oder ausgehend auch geschwärzt?
Nennenswerte Abgänge können auch den Verdacht begründen, dass Geld vom Konto irgendwo gelagert werden soll, der Kunde also vielleicht noch weitere Konten (rechtlich oder wirtschaftlich) hat oder eigentlich mehr Vermögen hat als angegeben wurde.
Die Behörde will anhand der Kontoauszüge aber wohl auch das monatliche Einkommen prüfen, das ebenfalls relevant für das Wohngeld ist. Und die Behörde will vielleicht auch die Angaben zum Vermögen auf Plausibilität prüfen.Zitat:Es wurden dem Sozialamt Kontoauszüge aus dem Zeitraum zur Verfügung gestellt aus welchem die Mietzahlungen hervorgehen.
-- Editiert von User am 2. Oktober 2022 16:23
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Oktober 2022 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30465 Beiträge, 5442x hilfreich)
Man kann sich aussuchen, ob man die Kontoauszüge nochmal kopiert und nur wirklich fürs Wohngeld irrelevante Ausgaben schwärzt ODER den WoG-Antrag nicht aufrecht erhält.ZitatWie soll reagiert werden.... :
Bei geschwärzten KA muss zu erkennen sein, ob es eine Einnahme oder Ausgabe ist. Es geht um Einkommen. Das ist durchaus sehr relevant, wenn es um Wohngeld geht.ZitatDie Kontoauszüge wurden, abgesehen von den relevanten Daten wie Mietzahlungen geschwärzt. :
Und ja, um deine andere Frage zu beantworten, die Wohngeldbehörde hat zwar keine direkte Konteneinsicht, sie kann aber über das BZSt Kontendaten abrufen, das ist der sog. Kontenabruf und den Sozialbehörden bei Vorliegen eines Verdacht erlaubt.
Es findet auch der sog. Datenabgleich nach § 33 WoGG statt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.788
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten